Ehevertrag Nr. 8: Frankreich - Spanien
- Datum der Vertragsschließung: 20. August 1612
- Ort der Vertragsschließung: Madrid
Bräutigam
- Name: Ludwig XIII., König von Frankreich
- GND: 11872942X
- Geburtsjahr: 1601
- Sterbejahr: 1643
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Anna von Spanien
- GND: 118649469
- Geburtsjahr: 1601
- Sterbejahr: 1666
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Ludwig XIII., König von Frakreich
- GND: 11872942X
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Philipp III., König vn Spanien
- GND: 118593846
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
(bevollmächtigete Verhandler der Vertragsparteien bekunden vor versammelten spanischen Fürsten und Räten:) (215 li - re)
[Prä] – aus Sorge um das Wohl ihrer Königreiche, zur Sicherung des bestehenden Friedens ihrer Königreiche und der Christenheit seit den Königen Philipp II. von Spanien, Heinrich IV. von Frankreich, im Wunsch nach Fortsetzung des Friedens über Lebenszeit beider Könige hinaus: beide Könige überzeugt von möglichst doppelter Eheschließung als geeignetem Mittel – durch Gnade Gottes, zur Vermehrung des Gottesdienstes, mit dem Segen des Papstes, unter Vermittlung des Großherzogs der Toskana: vorherige Vereinbarung über Doppelheirat zwischen Frankreich und Spanien bekundet – zur Festigung von Bündnis, Liebe und Brüderlichkeit zwischen beiden Königen: Ehevertrag vereinbart, wie folgt: (215 re)
[1] – Eheschließung vereinbart: mit Dispens des Papstes, nach Vollendung des 12. Lebensjahrs der Braut, Eheschließung am spanischen Hof vereinbart, Ratifikation und kirchliche Hochzeit nach Überführung der Braut nach Frankreich vereinbart, Terminabsprache vorbehalten (215 re)
[2] – Mitgift festgelegt: Zahlung verabredet (215 re)
[3] - Anlage der Mitgift in Geldrenten geregelt: Verzinsung bei Rückfall der Mitgift geregelt (215 re)
[4] – Erbverzicht der Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, auf väterliches und mütterliches Erbe, abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung von Bräutigam, mit sofortiger Wirkung (216 li)
[5] – zur Sicherung von Frieden der Christenheit, von Liebe und Brüderlichkeit zwischen den Königen, aus Rücksicht auf die Ausgewogenheit und Schicklichkeit der Eheschließungen, zur Mehrung der christlichen Religion, für das Gemeinwohl beider Königreiche und ihrer Untertanen, aus Furcht vor unvorhergesehenen Konsequenzen aus den Eheschließungen: Thronfolge der Braut und ihrer Nachkommen in allen Ländern der spanischen Krone auf ewig ausgeschlossen, besonders in Flandern, Burgund, Charolais, außer Thronfolge der Braut als Witwe ohne Kinder (216 li - re)
[6] – Erklärung der Braut über Thronfolgeverzicht geregelt: abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung von Bräutigam, zur Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat (216 re – 217 li)
[7] – Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut (217 li)
[8] – Witweneinkünfte festgelegt: angelegt in Witwengütern mit Herzogstitel, Nutzungs- und Herrschaftsrechte geregelt, auf Lebenszeit der Braut (217 li)
[9] – Unterhalt der Braut und ihres Hofstaats während der Ehe geregelt (217 li)
[10] – Eheschließung durch Prokurator, Aussteuer, Überführung geregelt: nach Vollendung des 12. Lebensjahrs der Braut, bis an die Grenze von Frankreich (217 li)
[11] – freie Wahl von Witwensitz geregelt: in Frankreich, Spanien oder anderswo, mit allen Witweneinkünften, Übergabe von Sicherheitsbrief an Braut und Brautvater zugesichert (217 li)
[12] – nach päpstlicher Vermittlung: Bestätigung des Vertrags von Papst erbeten (217 li – re)
[13] – Einhaltung zugesichert, Ratifikation geregelt (217 re)
Regelungen über Thronfolge
[5] – zur Sicherung von Frieden der Christenheit, von Liebe und Brüderlichkeit zwischen den Königen, aus Rücksicht auf die Ausgewogenheit und Schicklichkeit der Eheschließungen, zur Mehrung der christlichen Religion, für das Gemeinwohl beider Königreiche und ihrer Untertanen, aus Furcht vor unvorhergesehenen Konsequenzen aus den Eheschließungen: Thronfolge der Braut und ihrer Nachkommen in allen Ländern der spanischen Krone auf ewig ausgeschlossen, besonders in Flandern, Burgund, Charolais, außer Thronfolge der Braut als Witwe ohne Kinder (216 li - re)
[6] – Erklärung der Braut über Thronfolgeverzicht geregelt: abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung von Bräutigam, zur Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat (216 re – 217 li)
Erbrechtliche Regelungen
[4] – Erbverzicht der Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, auf väterliches und mütterliches Erbe, abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung von Bräutigam, mit sofortiger Wirkung (216 li)
[5] – zur Sicherung von Frieden der Christenheit, von Liebe und Brüderlichkeit zwischen den Königen, aus Rücksicht auf die Ausgewogenheit und Schicklichkeit der Eheschließungen, zur Mehrung der christlichen Religion, für das Gemeinwohl beider Königreiche und ihrer Untertanen, aus Furcht vor unvorhergesehenen Konsequenzen aus den Eheschließungen: Thronfolge der Braut und ihrer Nachkommen in allen Ländern der spanischen Krone auf ewig ausgeschlossen, besonders in Flandern, Burgund, Charolais, außer Thronfolge der Braut als Witwe ohne Kinder (216 li - re)
[7] – Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut (217 li)
Ständische Instanzen beteiligt
Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat gefordert- 6
Externe Instanzen beteiligt
päpstliche Vermittlung, Bestätigung erwähnt - 12
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat gefordert - 6
päpstliche Vermittlung, Bestätigung erwähnt - 12
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
päpstliche Vermittlung erwähnt - 12
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Erster Friedensvertrag von Asti 01.12.1614
Zweiter Friedensvertrag von Asti 21.06.1615
Friedensvertrag von Paris 06.09.1617
Kommentar
Erster Friedensvertrag von Asti 01.12.1614
Zweiter Friedensvertrag von Asti 21.06.1615
Friedensvertrag von Paris 06.09.1617
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:2, S. 215-217
- Vertragssprache Druck: französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263086r/f225.item
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 8. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/8.html.
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