Ehevertrag Nr. 83: Niederlande - Großbritannien
- Datum der Vertragsschließung: 1. Januar 1640
- Ort der Vertragsschließung: nicht nachgewiesen
Bräutigam
- Name: Wilhelm II., Prinz von Oranien
- GND: 119357577
- Geburtsjahr: 1626
- Sterbejahr: 1650
- Dynastie: Oranien-Nassau
- Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut
- Name: Maria Henriette, Prinzessin von England und Schottland (Mary)
- GND: 121551075
- Geburtsjahr: 1631
- Sterbejahr: 1660
- Dynastie: Stuart
- Konfession: Anglikanisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich Heinrich, Prinz von Oranien, Statthalter der Niederlande
- GND: 118590200
- Dynastie: Oranien-Nassau
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
- GND: 118720856
- Dynastie: Stuart
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – nach mehrfacher Brautwerbung, im Wunsch von Bräutigam nach weiterer Stärkung von Freundschaft und gutem Einvernehmen zwischen englischem König und Generalstaaten und ihrer Kronen und Staaten, im Wunsch des Bräutigams nach weiterer Stärkung von Ehre und Zuwachs von Haus Orange durch Eheschließung des Bräutigams: Ernennung von Verhandlern, Verhandlungen und Vertragschließung bekundet (189 li)
[1] – persönliche Eheschließung in England vereinbart, Überführung der Braut nach Vollendung von 12. Lebensjahr geregelt (189 li)
2 – Überführung der Braut geregelt
3 – Mitgift festgelegt: Zahlung geregelt
4 – Witweneinkünfte und zwei Witwensitze festgelegt: Zahlung geregelt
5 – Anweisung von Witwengütern geregelt
6 – Unterhalt für Braut während der Ehe festgelegt: zusätzlich zu Kosten für Hofstaat
7 – Hofstaat der Braut während der Ehe festgelegt: Bestellung von Bediensteten geregelt
8 – anglikanische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt
9 – nach Tod von Bräutigam ohne Kinder: Auszahlung von Mitgift an Braut geregelt
10 – nach Tod von Bräutigam mit Kindern: Auszahlung von Hälfte der Mitgift an Braut geregelt, Verzinsung der anderen Hälfte geregelt
11 – nach Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Hälfte der Mitgift geregelt – nach Tod der Braut mit Kindern: Übergang von Mitgift an Bräutigam geregelt, Eheschließung der Kinder mit Zustimmung vom englischen König geregelt, ggf. Mitgiftzahlung für Töchter geregelt
12 – Vererbung von Hälfte der Mitgift an Kinder geregelt: bei zweiter Ehe der Braut ggf. Vererbung an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt
13 – nach Tod von Bräutigam: freie Wahl von Wohnsitz zugesichert an Braut, Witwenversorgung geregelt
14 – Abzugsrecht der Braut während Witwenzeit nach England geregelt
Konfessionelle Regelungen
8 – anglikanische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt
Erbrechtliche Regelungen
Vererbung von Hälfte der Mitgift an Kinder geregelt: bei zweiter Ehe der Braut ggf. Vererbung an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt - 12
Kommentar
Tag und Monat der Vertragsschließung sind in Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 189 f. nicht angegeben.
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 189 f.
- Vertragssprache Druck: Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263173g/f229.item
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 83. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/83.html.
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