Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 86: Frankreich - Großbritannien

  • Datum der Vertragsschließung: 30. März 1661
  • Ort der Vertragsschließung: Paris

Bräutigam

  • Name: Philipp I., Herzog von Orleans (Philippe)
  • GND: 118820206
  • Geburtsjahr: 1640
  • Sterbejahr: 1701
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Braut

  • Name: Henriette Anne von England
  • GND: 119151790
  • Geburtsjahr: 1644
  • Sterbejahr: 1670
  • Dynastie: Stuart
  • Konfession: Anglikanisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Ludwig XIV., König von Frankreich
  • GND: 118816829
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Verhältnis: Bruder

Akteure der Braut

  • Name: Karl II., König von Großbritannien (Charles)
  • GND: 118560042
  • Dynastie: Stuart
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

[Prä] – im Wunsch des Bräutigamsbruders zur standesgemäßen Versorgung des Bräutigams: Belehnung des Bräutigams mit Herzogtümern Orleans, Valois und Chartres bekundet, Brautwerbung des Bruders des Bräutigams, Eheverhandlungen und Abschluss von Vorvertrag mit Zustimmung des Papstes bekundet – mit Zustimmung der Brautleute: Einigung auf Ehevertrag bekundet (285f.)

1 – Eheversprechen ausgetauscht

2 – Mitgift und Mitgiftzulage festgelegt

3 – Witweneinkünfte festgelegt: Zustimmung des Bruders des Bräutigams geregelt, zahlbar aus Unterhaltsgütern des Bräutigams, Witwensitz geregelt

4 – ggf. Rückfall von Mitgift aus Unterhaltsgütern des Bräutigams zugesichert: mit Zustimmung des Bruders des Bräutigams

5 – Gütergemeinschaft der Brautleute an mobilen Gütern und Zugewinn während der Ehe vereinbart

6-7 – nach Tod von Bräutigam ohne überlebende Kinder: Aufhebung oder Fortbestand der Gütergemeinschaft geregelt, Schuldenhaftung der Braut geregelt, persönlicher Besitz der Braut und Witwenversorgung geregelt – nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Anteil der Braut an Gütergemeinschaft geregelt

8 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift geregelt, Verbleib von Zugewinn bei Bräutigam geregelt

9 – Indemnität von Vermögen der Braut gegen Entfremdung zugesichert

10 – Einhaltung zugesichert

Erbrechtliche Regelungen

4 – ggf. Rückfall von Mitgift aus Unterhaltsgütern des Bräutigams zugesichert: mit Zustimmung von Bräutigambruder

5 – Gütergemeinschaft der Brautleute an mobilen Gütern und Zugewinn während der Ehe vereinbart

6-7 – nach Tod von Bräutigam ohne überlebende Kinder: Aufhebung oder Fortbestand der Gütergemeinschaft geregelt, Schuldenhaftung der Braut geregelt, persönlicher Besitz der Braut und Witwenversorgung geregelt – nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Anteil der Braut an Gütergemeinschaft geregelt

8 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift geregelt, Verbleib von Zugewinn bei Bräutigam geregelt

Externe Instanzen beteiligt

Zustimmung des Papstes erwähnt - Prä

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

3 Verträge zur Vermittlung zwischen Dänemark und Schweden 21.05-04.08.1659 gemeinsam mit den Niederlanden

Vertrag über den Verkauf von Dünkirchen an Frankreich 10.11.1662

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Drucknachweis: CTS 6, S. 283-289
  • Vertragssprache Druck: Französisch

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 86. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/86.html.

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