Ehevertrag Nr. 87: Frankreich - Pfalz (Kurpfalz)
- Datum der Vertragsschließung: 6. November 1671
- Ort der Vertragsschließung: Versailles
Bräutigam
- Name: Philipp I., Herzog von Orleans (Philippe)
- GND: 118820206
- Geburtsjahr: 1640
- Sterbejahr: 1701
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Elisabeth Charlotte von der Pfalz (Liselotte)
- GND: 118529935
- Geburtsjahr: 1652
- Sterbejahr: 1722
- Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Ludwig XIV., König von Frankreich
- GND: 118816829
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: Bruder
Akteure der Braut
- Name: Karl I. Ludwig, Kurfürst von der Pfalz
- GND: 118560182
- Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – im Wunsch des Bräutigamsbruders zur standesgemäßen Fürsorge für den Bräutigam, nach Entschluss des Bräutigams zu zweiter Eheschließung, wegen der hohen Geburt der Braut, wegen der vielen Bündnisse zwischen beiden Kronen: Brautwahl und Brautwerbung durch Bräutigambruder bekundet, Eheverhandlungen und Abschluss von Vorvertrag mit Zustimmung des Papstes bekundet – mit Zustimmung der Brautleute: Einigung auf Ehevertrag bekundet (45f.)
1 – Eheschließung vereinbart: nach katholischem Ritus
2 – Überführung und Aussteuer der Braut geregelt
3-4 – Eheschließung durch Prokurator in Metz geregelt
5 – Überführung der Braut und persönliche Eheschließung geregelt
6 – Mitgift geregelt: nach Hausrecht, zu Eigentum der Braut, Unterhaltsgüter von Bräutigam als Pfand für Rückfall eingesetzt, Witwengüter geregelt
7 – Erbverzicht der Braut geregelt: auf Herrschaften, väterliches und mütterliches Erbe, ausgenommen außerdeutsche Güter und Allodialgüter der pfälzischen Dynastie
8 – Gütergemeinschaft der Brautleute an mobilen Gütern und Zugewinn während der Ehe vereinbart: persönlicher Besitz von Bräutigam geregelt
9 – Brautjuwelen festgelegt: Nutzung und Vererbung nach Tod von Braut oder Bräutigam ohne Kinder geregelt
10 – Witweneinkünfte festgelegt: zahlbar aus Witwengütern oder Unterhaltsgütern des Bräutigams, Witwensitz geregelt
11-12 – nach Tod von Bräutigam ohne überlebende Kinder: Aufhebung oder Fortbestand der Gütergemeinschaft geregelt, Schuldenhaftung der Braut geregelt, persönlicher Besitz der Braut und Witwenversorgung geregelt– nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Anteil der Braut an Gütergemeinschaft geregelt
13 – nach Tod der Braut: Vererbung von Mitgift und Nachlass geregelt
14 – Indemnität von Vermögen der Braut gegen Entfremdung zugesichert
15 – Einhaltung zugesichert
Regelungen über Thronfolge
Erbverzicht der Braut geregelt: auf Herrschaften, väterliches und und mütterliches Erbe, ausgenommen außerdeutsche Güter und Allodialgüter der pfälzischen Dynastie - 7
Konfessionelle Regelungen
Eheschließung vereinbart: nach katholischem Ritus - 1
Erbrechtliche Regelungen
Erbverzicht der Braut geregelt: auf Herrschaften, väterliches und und mütterliches Erbe, ausgenommen außerdeutsche Güter und Allodialgüter der pfälzischen Dynastie - 7
Brautjuwelen festgelegt: Nutzung und Vererbung nach Tod von Braut oder Bräutigam ohne Kinder geregelt - 9
nach Tod der Braut: Vererbung von Mitgift und Nachlass geregelt - 13
Externe Instanzen beteiligt
Zustimmung des Papstes erwähnt - Prä
Kommentar
Die Braut konvertiere kurz vor der Ehe vom reformierten zum katholischen Glauben.
Literatur
Goetze 1996, S. 22 f., 27 - Schaab 1992, S. 140 f., 148 f.
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: CTS 12, S. 45-50
- Vertragssprache Druck: Französisch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 87. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/87.html.
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