Ehevertrag Nr. 90: Polen - Pfalz (Kurpfalz)
- Datum der Vertragsschließung: 1691
- Ort der Vertragsschließung: nicht nachgewiesen
Bräutigam
- Name: Jakob Ludwig Sobieski, Prinz von Polen (Jakub Ludwik)
- GND: 120542382
- Geburtsjahr: 1667
- Sterbejahr: 1737
- Dynastie: Sobieski
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Hedwig Elisabeth Amalia von der Pfalz
- GND: 139996982
- Geburtsjahr: 1673
- Sterbejahr: 1722
- Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Johann III. Sobieski, König von Polen (Jan)
- GND: 118557769
- Dynastie: Sobieski
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Kurfürst von der Pfalz
- GND: 118712411
- Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
[Prä] – aus besonderer Fürsorge von Bräutigamvater für die ganze Welt und besonders für seine Reiche: Absicht zur Bewahrung der Freundschaft mit benachbarten Völkern und zur Freiheit der übrigen Völker bekundet, Absicht zur Stärkung von Frieden und allgemeiner Sicherheit durch gegenseitige Ehen und ehrlichen Beistand bekundet – Entschluss von Bräutigamvater und Bräutigam zu einer besonders nützlichen Eheschließung bekundet: im Hinblick auf den Glanz des pfälzischen Hauses in der ganzen Welt, auf die verwandtschaftlichen Verbindungen von Kurfürst Philipp Wilhelm zu allen Familien Europas und auf die Hoffnungen auf dessen Nachkommen in allen verwaisten Reichen – im Andenken an die alte Freundschaft zur polnischen Nation, an die Abstammung der Brautmutter von den Jagiellonen, an die Eheverbindung von Brautbruder mit Familie Radziwill: Einwilligung von Kurfürst Philipp Wilhelm in Brautwerbung und kaiserliche Vermittlung bekundet – nach Tod von Kurfürst Philipp Wilhelm vor Vertragsabschluss: Zustimmung von Brautbruder aus Zuneigung zum polnischen Königshaus bekundet, Ernennung von Verhandlern, Vertragsabschluss bekundet (169f.)
1 – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut, von Bräutigam, Trauung nach katholischem Ritus und Überführung der Braut geregelt
2 – Mitgift festgelegt: ggf. Rückzahlung zugesichert
3 – Widerlage und Zulage festgelegt: Nutzung von Mitgift, Widerlage und Zulage durch Bräutigam auf Lebenszeit geregelt, zu erblichem Besitz des überlebenden Ehepartners, Vererbung an Kinder geregelt
4 – Unterhalt für Braut und ihren Hofstaat während der Ehe geregelt
5 – nach Tod von Bräutigam: Witwenversorgung geregelt, Eigentum der Braut an Mitgift, Widerlage, Zulage geregelt, zusätzlicher Zuschuss aus Schlesien zugesichert mit kaiserlicher Genehmigung zu erblichem Recht des Bräutigams
6 – weitere Witweneinkünfte in Polen zugesichert
7 – Unterhalt von Kindern geregelt: ausgenommen von Witwenversorgung – freie Wahl von Wohnsitz der Braut während Witwenzeit zugesichert, ggf. Witwensitz in Polen geregelt
8 – Eheschließung und Überführung der Braut geregelt: Termin vorbehalten
9 – Erbverzicht der Braut geregelt: vor Eheschließung, auf Erbe und Nachfolgerecht des pfälzischen Hauses, auf Lehengüter und Allodialgüter, Erbfall nach Aussterben in männlicher Linie ausgenommen, nach dem Vorbild der Brautschwestern
10 – Einhaltung zugesichert
11 – Ratifikation geregelt
Regelungen über Thronfolge
Erbverzicht der Braut geregelt: vor Eheschließung, auf Erbe und Nachfolgerecht des pfälzischen Hauses, auf Lehengüter und Allodialgüter - 9
Konfessionelle Regelungen
1 – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut, von Bräutigam, Trauung nach katholischem Ritus und Überführung der Braut geregelt - 1
Erbrechtliche Regelungen
Widerlage und Zulage festgelegt: Nutzung von Mitgift, Widerlage und Zulage durch Bräutigam auf Lebenszeit geregelt, zu erblichem Besitz des überlebenden Ehepartners, Vererbung an Kinder geregelt - 3
nach Tod von Bräutigam: Witwenversorgung geregelt, Eigentum der Braut an Mitgift, Widerlage, Zulage geregelt, zusätzlicher Zuschuss aus Schlesien zugesichert mit kaiserlicher Genehmigung zu erblichem Recht des Bräutigams - 5
Erbverzicht der Braut geregelt: vor Eheschließung, auf Erbe und Nachfolgerecht des pfälzischen Hauses, auf Lehengüter und Allodialgüter, Erbfall nach Aussterben in männlicher Linie ausgenommen, nach dem Vorbild der Brautschwestern - 9
Externe Instanzen beteiligt
kaiserliche Vermittlung erwähnt - Prä, Zuschuss zu Witwenversorgung mit kaiserlicher Genehmigung erwähnt - 5
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Ratifikation geregelt - 11
Kommentar
Der Tag und Monat der Vertragschließung sind in CTS 19, S. 169-175 nicht angegeben.
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: CTS 19, S. 169-175
- Vertragssprache Druck: Lateinisch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 90. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/90.html.
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