Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 91: Bayern - Polen

  • Datum der Vertragsschließung: 19. Mai 1694
  • Ort der Vertragsschließung: Zolkiew

Bräutigam

  • Name: Maximilian II. Emanuel, Kurfürst von Bayern
  • GND: 11857941X
  • Geburtsjahr: 1662
  • Sterbejahr: 1726
  • Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Braut

  • Name: Therese Kunigunde von Polen
  • GND: 119164051
  • Geburtsjahr: 1676
  • Sterbejahr: 1730
  • Dynastie: Sobieski
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Maximilian II. Emanuel, Kurfürst von Bayern
  • GND: 11857941X
  • Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Johann III., König von Polen (Jan)
  • GND: 118557769
  • Dynastie: Sobieski
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

[Prä] – auf Anraten von bayerischen Ständen und Untertanen, zur Stärkung der Nachfolge im kurfürstlichen Haus nach dem Tod von erster Ehefrau: Absicht von Bräutigam zu zweiter Eheschließung bekundet – Hinwendung des Bräutigams zum königlichen Haus Polen bekundet: zum heilsamen Nutzen der christlichen Sache, zur ewigen Ehre für den Bräutigam, aus Rücksicht auf die polnischen Verbindungen zum Kaisertum, zur Erneuerung der Bande nach Polen, aus Rücksicht auf die Abstammung des polnischen Hauses von den Piasten, auf seine jahrhundertelangen Verdienste und Siege für die Christenheit, auf die Siege des Brautvaters und auf die hohe Abstammung der Brautmutter: Brautwerbung bekundet – Einwilligung von Brautvater mit Zustimmung von Brautmutter und Braut, Ernennung von Verhandlern und Vertragsabschluss bekundet: zu Glück und Freude der Christenheit, zu Ehren Gottes, zu Zierde und Nutzen beider fürstlicher Häuser, für die Unsterblichkeit des polnischen Staates (371 – 373)

1 – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: mütterliches Erbe der Braut geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe

2 – Widerlage und Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte geregelt, Herrschaftsrechte ausgenommen, Besichtigung und ggf. Nachbesserung zugesichert

3 – Morgengabe geregelt: nach Ermessen des Bräutigams

4 – nach Tod von Bräutigam: Auszahlung von Mitgift, Aussteuer und Zugewinn an Braut geregelt, Witweneinkünfte geregelt, freie Wahl von Wohnsitz zugesichert - Witwensitz geregelt: Ausstattung geregelt – Unterhalt für Braut und ihren Hofstaat während der Ehe geregelt

5 – nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt – nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam auf Lebenszeit, danach Rückfall geregelt

[6] – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit des Vertrags vereinbart (377)

[Esch] – Einhaltung zugesichert, Ratifikation und Übergabe von Erbverzichtsurkunde geregelt (377)

Erbrechtliche Regelungen

Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe - 1

nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt - 5

Einhaltung zugesichert, Ratifikation und Übergabe von Erbverzichtsurkunde geregelt - Esch

Ständische Instanzen beteiligt

Anraten von bayerischen Ständen und Untertanen zu Eheschließung erwähnt - Prä

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Ratifikation und Übergabe von Erbverzichtsurkunde geregelt - Esch

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Zusatzvertrag von 19.5.1694 (BayHStAM - III. GHA, Korrespondenzakten, 753 /43)

Literatur

Hüttl, Ludwig: Max Emanuel. Der Blaue Kurfürst, 1679-1726. Eine politische Biographie, S. 229-235

Nachweise

  • Archivexemplar: BayHStAM - III. GHA, Hausurkunden, 1740
  • Vertragssprache Archivexemplar: Lateinisch
  • Drucknachweis: CTS 20, S. 371-377
  • Vertragssprache Druck: Lateinisch

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 91. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/91.html.

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