Ehevertrag Nr. 92: ÖsterreichSpanien - England
- Datum der Vertragsschließung: 1. Dezember 1554
- Ort der Vertragsschließung: Westminster
Bräutigam
- Name: Philipp, Prinz von Spanien (später als Philipp II. König von Spanien)
- GND: 118593862
- Geburtsjahr: 1527
- Sterbejahr: 1598
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Maria I., Königin von England (Mary)
- GND: 118640917
- Geburtsjahr: 1516
- Sterbejahr: 1558
- Dynastie: Tudor
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl V, Kaiser, als Karl I. auch König von Spanien
- GND: 118560093
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Maria I., Königin von England (Mary)
- GND: 118640917
- Dynastie: Tudor
- Verhältnis: selbst
Vertragsinhalt
(Seitenzählung nach Rymer)
[Prä] – zu Lob und Ehre Gottes, zur Stärkung von alter Freundschaft und Bündnis, zur Mehrung von Ehre und Zustand der Länder von Bräutigamvater, Bräutigam und Braut, nach vielen Verhandlungen über Eheschließung und Festigung von altem Bündnis: Vertragsabschluss bekundet (377 re – 378 li)
[1] – persönliche Eheschließung vereinbart: in England – königliche Stellung des Bräutigams in England geregelt: ausgenommen Regierungsgewalt, Bestellung von englischen Amtleuten in England zugesichert (378 li – re)
[2] – Witweneinkünfte festgelegt: aus Spanien, den Niederlanden und Burgund, Besitzergreifung geregelt (378 re)
[3] – Erbrechte und Thronfolgerechte der Kinder geregelt: in England, Spanien und den Niederlanden nach Rechten und Privilegien der einzelnen Reiche, in spanischen Herrschaften erst nach Aussterben von Don Carlos und dessen Nachkommen, ggf. Eheschließung von Erbtochter geregelt mit Zustimmung von Don Carlos, ggf. Mitgiftzahlung für Töchter geregelt, ggf. Erbfall für Erbtochter geregelt (378 re – 379 re)
[4] – Bündnis zwischen England, Reich, Spanien vereinbart: zur gegenseitigen Hilfeleistung und Mehrung, gemäß Bündnis von Westminster 1546 (380 li)
[5] – Ratifikation geregelt, Einhaltung versprochen, Verzicht auf rechtliche Einsprüche vereinbart (380 li)
[Suppl] – Zusatzklausel: Eidesleistung von Bräutigam vor der Eheschließung geregelt: gegen künftige Gefahren, im Hinblick auf Bestellung von englischen Amtleuten und auf Regierung nach englischen Rechten (380 re)
[Suppl 1] – Hofstaat von Bräutigam geregelt: Bestellung von Ausländern verboten, Bestellung von Engländern geregelt, Rechtsstellung von Bediensteten geregelt – Einhaltung von englischen Gesetzen zugesichert – Ausfuhr von Braut und ihren Kindern ins Ausland verboten – nach Tod der Braut ohne Kinder: Anmaßung von englischer Thronfolge verboten (380 re – 381 li)
[Suppl 2] – Ausfuhr und Entfremdung von englischen Kronjuwelen, Kriegsschiffen und Kriegswaffen ins Ausland verboten: Bewahrung in England geregelt (381 li – re)
[Suppl 3] – Verwicklung von England in Krieg mit Frankreich verboten: Bewahrung des Friedens geregelt (381 re)
Regelungen über Thronfolge
königliche Stellung des Bräutigams in England geregelt: ausgenommen Regierungsgewalt - 1
Erbrechte und Thronfolgerechte der Kinder geregelt: in England, Spanien und den Niederlanden nach Rechten und Privilegien der einzelnen Reiche, in spanischen Herrschaften erst nach Aussterben von Don Carlos und dessen Nachkommen, ggf. Eheschließung von Erbtochter geregelt mit Zustimmung von Don Carlos, ggf. Mitgiftzahlung für Töchter geregelt, ggf. Erbfall für Erbtochter geregelt - 3
nach Tod der Braut ohne Kinder: Anmaßung von englischer Thronfolge verboten - Suppl 1
Erbrechtliche Regelungen
Erbrechte und Thronfolgerechte der Kinder geregelt: in England, Spanien und den Niederlanden nach Rechten und Privilegien der einzelnen Reiche, in spanischen Herrschaften erst nach Aussterben von Don Carlos und dessen Nachkommen, ggf. Eheschließung von Erbtochter geregelt mit Zustimmung von Don Carlos, ggf. Mitgiftzahlung für Töchter geregelt, ggf. Erbfall für Erbtochter geregelt - 3
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Ratifikation geregelt - 5
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Bündnis von Westminster 1546 erwähnt - 4
Kommentar
Dr. bei Rymer ungenau oder fehlerhaft: Datierung 03.1553 falsch, stattdessen unterzeichnet und besiegelt 12.01.1554 (CSP Sp., Bd. XII, S. 23), Suppl 1 zu Thronfolge falsch, vgl. Kampmann 2017 Pericula
NB enthält militärische Artikel 4, Suppl 3
Literatur
Loades 1979, S. 109-147, bes. S. 121-123 - Kampmann 2017 Pericula
Nachweise
- Archivexemplar: TNA, PRO E 30/1118
- Vertragssprache Archivexemplar: Lateinisch
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Rymer 1704-1717, Bd. XV, S. 377-381, Dumont 1549-1554, Bd. IV:3, S. 106-108
- Vertragssprache Druck: Lateinisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k12634382/f112
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 92. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/92.html.
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