Ehevertrag Nr. 94: Schleswig-Holstein-Gottorf - Russland
- Datum der Vertragsschließung: 24. November 1724
- Ort der Vertragsschließung: St. Petersburg
Bräutigam
- Name: Karl Friedrich, Herzog von Schleswig-Holstein
- GND: 104193360
- Geburtsjahr: 1700
- Sterbejahr: 1739
- Dynastie: Oldenburg (Gottorf)
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut
- Name: Anna Petrowna
- GND: 130852570
- Geburtsjahr: 1708
- Sterbejahr: 1728
- Dynastie: Romanow
- Konfession: Russisch-Orthodox
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl Friedrich, Herzog von Schleswig-Holstein
- GND: 104193360
- Dynastie: Oldenburg (Gottorf)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Peter I., Zar von Russland
- GND: 118592955
- Dynastie: Romanow
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – Brautwerbung bekundet – Einwilligung von Brautvater bekundet: aus Zuneigung, Liebe und Freundschaft zum Bräutigam – Vertragsabschluss bekundet (3)
1 – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut, von Bräutigam
2 – Erbverzicht der Braut auf russische Krone geregelt: für Braut und ihre Nachkommen, Erbausschluss auf russische Krone bekundet, mit Zustimmung von Bräutigam, Einhaltung zugesichert
3 – orthodoxe Religionsausübung der Braut zugesichert
4 – Kindererziehung geregelt: lutherische Erziehung für Söhne, orthodoxe Erziehung für Töchter vorgeschrieben
5 – Aussteuer geregelt, Mitgift festgelegt
6 – Widerlage festgelegt, Verzinsung geregelt
7 – Morgengabe festgelegt
8 – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: für persönlichen Bedarf, zusätzlich zu Zinsen aus Morgengabe und Widerlage
9 – Verschreibung von Unterhaltsgütern zugesichert: für Verzinsung von Morgengabe und Widerlage
10 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung und Besoldung von Bediensteten geregelt
11-12 – Witweneinkünfte, Witwensitz und Witwengüter geregelt: Nachbesserung zugesichert, Rechtsstellung und Huldigung der Untertanen geregelt, Nutzungsrechte geregelt, Verzinsung von Widerlage und Morgengabe geregelt
13 – Kindererziehung geregelt: Indemnität von Witweneinkünften zugesichert
14-15 – Witwensitz geregelt: Ausstattung, Schadenersatz und Nutzung geregelt – persönlicher Besitz der Braut geregelt
16 – bei zweiter Ehe der Braut ohne Kinder: Auszahlung von Mitgift und Morgengabe geregelt, Witwengüter als Pfand eingesetzt für Auszahlung
17 – bei zweiter Ehe der Braut mit Kindern: Auszahlung von Aussteuer und Hälfte von Mitgift und Morgengabe geregelt – Indemnität der Witwengüter von Schulden zugesichert
18 – Vererbung von Nachlass der Braut an Kinder geregelt
19-20 – nach Tod von Braut ohne überlebende Kinder: Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam geregelt, nach Tod von Bräutigam Rückfall geregelt, Witwengüter als Pfand eingesetzt für Rückzahlung
21 – bei schwedischer Thronfolge des Bräutigams: Verbesserung von Unterhalt der Braut während der Ehe, Verbesserung von Hofstaat der Braut, Morgengabe, Witwensitz und Witweneinkünften zugesichert
Drei Geheimartikel:
[Sekr 1] – trotz Erbverzicht der Braut auf russische Krone: ggf. Ernennung von Sohn zu russischem Thronfolger vorbehalten, Auslieferung von Sohn für russische Thronfolge geregelt (16f.)
[Sekr 2] – nach Erklärung der schwedischen Reichsstände 19.11.1723 über schwedische Thronfolge des Bräutigams: ggf. russische Unterstützung für Thronfolge des Bräutigams zugesichert, ggf. Billigung aller russisch-schwedischen Verträge durch Bräutigam als König von Schweden zugesichert (17-19)
[Sekr 3] – gemäß russisch-schwedischem Defensivbündnis 22.02.1724: russische Unterstützung für Wiedergewinn von Gottorfer Anteil am Herzogtum Schleswig zugesichert, ggf. russische Defensivallianz mit Schleswig-Holstein-Gottorf versprochen (19-20)
Regelungen über Thronfolge
bei schwedischer Thronfolge des Bräutigams: Verbesserung von Unterhalt der Braut während der Ehe, Verbesserung von Hofstaat der Braut, Morgengabe, Witwensitz und Witweneinkünften zugesichert - 21
trotz Erbverzicht der Braut auf russische Krone: ggf. Ernennung von Sohn zu russischem Thronfolger vorbehalten, Auslieferung von Sohn für russische Thronfolge geregelt - Sekr 1
nach Erklärung der schwedischen Reichsstände 19.11.1723 über schwedische Thronfolge des Bräutigams: ggf. russische Unterstützung für Thronfolge des Bräutigams zugesichert - Sekr 2
Konfessionelle Regelungen
orthodoxe Religionsausübung der Braut zugesichert - 3
Kindererziehung geregelt: lutherische Erziehung für Söhne, orthodoxe Erziehung für Töchter vorgeschrieben - 4
Erbrechtliche Regelungen
Erbverzicht der Braut auf russische Krone geregelt: für Braut und ihre Nachkommen, Erbausschluss auf russische Krone bekundet, mit Zustimmung von Bräutigam, Einhaltung zugesichert - 2
Vererbung von Nachlass der Braut an Kinder geregelt - 18
trotz Erbverzicht der Braut auf russische Krone: ggf. Ernennung von Sohn zu russischem Thronfolger vorbehalten, Auslieferung von Sohn für russische Thronfolge geregelt - Sekr 1
Ständische Instanzen beteiligt
Erklärung der schwedischen Reichsstände 19.11.1723 über schwedische Thronfolge erwähnt - Sekr 2
Externe Instanzen beteiligt
Erklärung der schwedischen Reichsstände 19.11.1723 über schwedische Thronfolge erwähnt - Sekr 2
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Erklärung der schwedischen Reichsstände 19.11.1723 über schwedische Thronfolge erwähnt - Sekr 2, russisch-schwedisches Defensivbündnis 1724.02.22 erwähnt - Sekr 3
Kommentar
NB politische und militärische Bestimmungen enthalten: russische Unterstützung für schwedische Thronfolge des Bräutigams zugesichert, russische Unterstützung für Wiedergewinn von Gottorfer Anteil am Herzogtum Schleswig zugesichert, ggf. russische Defensivallianz mit Schleswig-Holstein-Gottorf versprochen - Sekr 2-3
Literatur
Hillenbrand 1996, bes. S. 125 f. zu Erbverzicht
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar: -
- Drucknachweis: CTS 32, S. 1-20
- Vertragssprache Druck: Russisch, Deutsch
- Digitalisat Druck: -
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 94. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/94.html.
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