Ehevertrag Nr. 96: Spanien - Frankreich
- Datum der Vertragsschließung: 30. August 1679
- Ort der Vertragsschließung: Fontainebleau
Bräutigam
- Name: Karl II., König von Spanien (Carlos)
- GND: 118776797
- Geburtsjahr: 1661
- Sterbejahr: 1700
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Marie Louise von Orleans
- GND: 104189576
- Geburtsjahr: 1662
- Sterbejahr: 1689
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl II., König von Spanien (Carlos)
- GND: 118776797
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Ludwig XIV., König von Frankreich
- GND: 118816829
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: Onkel
Vertragsinhalt
Einsicht des Brautonkels in die Brautwerbung des Bräutigams als Mittel zu besserer Bewahrung von öffentlicher Ruhe und Frieden bekundet, Einwilligung von Brautonkel bekundet: als Zeichen für Willen zur ehrlichen und dauerhaften Freundschaft mit Spanien zum Wohl der Christenheit und zur Erneuerung der glücklichen Eheverbindungen zwischen Frankreich und Spanien – Ernennung von Verhandlern und Abschluss von Vorvertrag bekundet, Vertragsabschluss bekundet (207-209)
1 – Eheversprechen ausgetauscht, Eheschließung geregelt: durch Prokurator für Bräutigam am französischen Hof, nach katholischem Ritus, nach Erlangung von Dispens des Papstes
2 – Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut auf väterliches und mütterliches Erbe, aus Schenkungen von mütterlicher Großmutter und Mutter der Braut, Nachbesserung und Zahlung geregelt
3 – Brautjuwelen festgelegt von Brautvater
4 – Anlage der Mitgift in Gütern und Renten geregelt
5 – Brautjuwelen festgelegt von Bräutigam: zu erblichem Besitz der Braut
6 – Unterhalt für Braut und ihren Hofstaat geregelt
7 – anstelle von Witwengütern: Mitgiftzulage von Bräutigam festgelegt – nach Tod von Bräutigam: Anfall von Mitgift und Mitgiftzulage an Braut zu erblichem Besitz geregelt
8 – nach Tod von Bräutigam: Abzugsrecht von Braut und Hofstaat ins Ausland zugesichert, Besitz von persönlichem Eigentum der Braut und Mitgift zugesichert
9 – Überführung der Braut geregelt
10 – Einhaltung und Verzicht auf Einrede zugesichert
Konfessionelle Regelungen
Eheversprechen ausgetauscht, Eheschließung geregelt: nach katholischem Ritus, nach Erlangung von Dispens des Papstes - 1
Erbrechtliche Regelungen
Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut auf väterliches und mütterliches Erbe - 2
Brautjuwelen festgelegt von Bräutigam: zu erblichem Besitz der Braut - 5
nach Tod von Bräutigam: Anfall von Mitgift und Mitgiftzulage an Braut zu erblichem Besitz geregelt - 7
Externe Instanzen beteiligt
Dispens des Pastes erwähnt - Prä
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Vertrag von Chateau de Freyr sur Meuse 25.10.1675 über Wiederaufnahme von Handel in den Spanischen Niederlanden
Kompromiss von Nimwegen 11.09.1679
Friedensvertrag von Nimwegen 1679.09.17
Vertrag von Regensburg 1684.08.15 über 20jährigen Waffenstillstand
Kommentar
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: CTS 15, S. 207-212
- Vertragssprache Druck: Französisch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Holländischer Krieg 1672-1679
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 96. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/96.html.
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