Ehevertrag Nr. 99: Schleswig-Holstein-Gottorf - Schweden
- Datum der Vertragsschließung: 31. Mai 1698
- Ort der Vertragsschließung: Stockholm
Bräutigam
- Name: Friedrich IV., Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf
- GND: 104193336
- Geburtsjahr: 1671
- Sterbejahr: 1702
- Dynastie: Oldenburg (Gottorf)
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut
- Name: Hedwig Sophia von Schweden
- GND: 138622744
- Geburtsjahr: 1681
- Sterbejahr: 1708
- Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich IV., Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf
- GND: 104193336
- Dynastie: Oldenburg (Gottorf)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Karl XII., König von Schweden
- GND: 118560123
- Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
[Prä] – Brautwerbung bekundet: durch Bräutigammutter – Einwilligung von Brautbruder und Braut bekundet – Eheschließung verabredet
1 – Eheschließung vereinbart – lutherische Religionsausübung der Braut zugesichert – lutherische Erziehung von Kindern geregelt
2 – Mitgift festgelegt – Geldzahlung statt Aussteuer festgelegt
3 – Widerlage festgelegt, Verzinsung geregelt
4 – Morgengabe festgelegt, Zahlung geregelt: zusammen mit Verzinsung der Widerlage, zum Unterhalt der Braut während der Ehe
5 – hypothekarische Verschreibung von Unterhaltszahlung der Braut zugesichert
6 – Morgengabe geregelt: Auszahlung von Kapital der Morgengabe an Braut nach Tod von Bräutigam zugesichert
7 – Hofstaat der Braut geregelt: Unterhalt und Bestellung von Bediensteten geregelt
8-9 – Witweneinkünfte; Witwengüter und Witwensitz festgelegt: Nutzungsrechte geregelt, zuzüglich Verzinsung von Morgengabe
10 – ggf. Nachbesserung von Witwengütern, Verschreibungsurkunde zugesichert
11- Unterhalt von Kindern geregelt: unabhängig von Witweneinkünften – lutherische Erziehung von Kindern festgelegt – Aussteuer für Töchter zugesichert: unabhängig von Witweneinkünften
12 – Verfügung der Braut über Aussteuergeld und Zugewinn zugesichert: Vererbung geregelt
13 – Ausstattung von Witwensitz geregelt
14 – Witwengüter geregelt: Eidesleistung und Huldigung von Amtleuten und Untertanen an Braut geregelt, Rechtsstellung von Untertanen geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten, adlige Dienste an Braut geregelt
15 – Witwengüter geregelt: Besoldung und Bestellung von Amtleuten geregelt
16 – Witwengüter geregelt: Bestellung von Pfarrern und Lehrern nach gottorfischer Kirchenordnung, geregelt, landesherrliche Kirchenhoheit vorbehalten, lutherische Pastoren vorgeschrieben – Bestellung von Hofprediger der Braut geregelt: nach Prüfung durch gottorfische Kirchenbehörden
17 – Witwengüter geregelt: Öffnung gegenüber Dritten, Übergabe an Dritte, Bündnis mit Dritten verboten, Erhaltung geregelt
18 – Witwengüter geregelt: Schadenersatz bei Nutzungsausfall geregelt
19 – Witwengüter geregelt: Vertauschung geregelt – Verfügung der Braut über Zugewinn geregelt: Testierrecht zugesichert
20-22 – bei zweiter Ehe der Braut oder bei Abzug der Braut als Witwe ins Ausland: Ablösung von Witwengütern geregelt durch Auszahlung von Mitgift und Morgengabe, Verzinsung von Widerlage geregelt, Vererbung von Mitgift und Morgengabe ggf. an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Abtretung von Witwengütern und Auslieferung von Verschreibungsurkunden geregelt
23 – Indemnität von Witwengütern und Morgengabe von Schuldenhaftung zugesichert
24-27 – Verfügung über Mitgift während der Ehe geregelt – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: lebenslange Nutzung der Mitgift durch Bräutigam geregelt, Rückfall von Mitgift und Zugewinn der Braut nach Tod von Bräutigam geregelt, Rückzahlung geregelt
28 – Vererbung von Mitgift und Zugewinn der Braut an überlebende Kinder geregelt
29 – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Hochzeit: Nichtigkeit von Ehevertrag verabredet
30 – Einhaltung zugesichert
Konfessionelle Regelungen
lutherische Religionsausübung der Braut zugesichert – lutherische Erziehung von Kindern geregelt - 1
lutherische Erziehung von Kindern festgelegt - 11
Witwengüter geregelt: Bestellung von Pfarrern und Lehrern nach gottorfischer Kirchenordnung, geregelt, landesherrliche Kirchenhoheit vorbehalten, lutherische Pastoren vorgeschrieben – Bestellung von Hofprediger der Braut geregelt: nach Prüfung durch gottorfische Kirchenbehörden - 16
Erbrechtliche Regelungen
Verfügung der Braut über Aussteuergeld und Zugewinn zugesichert: Vererbung geregelt - 21
Verfügung der Braut über Zugewinn geregelt: Testierrecht zugesichert - 19
bei zweiter Ehe der Braut oder bei Abzug der Braut als Witwe ins Ausland: Vererbung von Mitgift und Morgengabe ggf. an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt - 20-22
Vererbung von Mitgift und Zugewinn der Braut an überlebende Kinder geregelt - 28
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Konvention über Beitritt von Schleswig-Holstein-Gottorf zur Defensivallianz zwischen Schweden, Braunschweig-Lüneburg-Hannover und Braunschweig-Lüneburg-Celle 10.03.1698
Kommentar
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: RAS 25.1 Konungahusens urkunder, 42 Urkunder rörande hertig Fredriks af Holstein-Gottorp och prinsessan Hedvig Sofias giftermål 1698 – 1700, nr. 42 a Giftermålskontrakt
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://sok.riksarkivet.se/bildvisning/R0001254
- Drucknachweis: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Druck: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 99. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/99.html.
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