Marriage contract no. 277: Brandenburg-Ansbach - Preußen
- Date of contract conclusion: 24. Mai 1729
- Place of contract conclusion: Berlin
Groom
- Name: Karl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach
- GND: 118818252
- Year of Birth: 1712
- Year of Death: 1757
- Dynasty: Hohenzollern (Ansbach)
- Confession: Lutherisch
Bride
- Name: Friederike Luise von Preußen
- GND: 119501449
- Year of Birth: 1714
- Year of Death: 1784
- Dynasty: Hohenzollern (Preußen)
- Confession: Reformiert
Actors of the Groom
- Name: Christiane Charlotte von Württemberg-Winnental
- GND: 123498570
- Dynasty: Württemberg (Winnental)
- Relationship: Mutter
Actors of the Bride
- Name: Friedrich Wilhelm I. von Preußen
- GND: 118535978
- Dynasty: Hohenzollern (Preußen)
- Relationship: Vater
Vertragsinhalt
1 – Präambel: Für Gott zu Lob und Ehre und beständiger Freundschaft und gutem Vernehmen zwischen den Häusern; gegenseitige Willensbekundung beider Parteien zur Ehe
2 – Freie Religionsausübung der Gattin garantiert; Erziehung der Kinder geregelt: Söhne und Töchter müssen lutherisch erzogen werden
3 – Zuwendungen der Familie der Braut: Mitgift von 40.000 Reichstaler; Paraphernalien in Höhe von 60.000 Reichtstaler; Anlage geregelt; Aussteuer geregelt
4 – Erbverzicht der Braut nach Herkommen des Hauses und Hausverträgen bei Vorhandensein männlicher Erben; der Erbverzicht für die jülischen von klevischen Länder wird extra behandelt
5 – Zuwendungen der Familie des Bräutigams: Morgengabe von 4.000 Reichstalern geregelt; Handgeld von 2.000 Reichstalern jährlich; Hof der Braut geregelt; bei Geburt des ersten männlichen Erbens bekommt die Braut ein Gut zugeschrieben
6 – Widerlage in gleicher Höhe; Wittum zugesagt; Leibgedinge von 12.000 Reichstalern jährlich + 2.000 bei männlichem Erben
7 – Regelungen bezüglich des Wittums: Wittumssitz geregelt, Nutzungsrechte, Einnahmenerweiterung, Überschuss, Ausbesserungen, Huldigungen, Freiheiten der Untertanen, Verkaufsverbot, Schuldenbelastung des Wittums, Ersatz des Wittums, Inventar
8 – Todesfälle geregelt; Gatte überlegt Gattin ohne lebende gemeinsame Erben: Rückfall der Mitgift, Paraphernalien und Aussteuer; Regelungen zur Vererbung von Mitgift, Paraphernalien und Aussteuer bei gemeinsamen Kindern; Regelungen zur Vererbung der Grafschaft Geyer
9 – Gattin überlebt Gatten: unverzügliche Nutzung von gesamtem Heiratsgut; Sicherung des Unterhalts gemeinsamer Kinder; Wiederverheiratung der Witwe geregelt
10 – Schulden von beiden Ehepartnern gehen nach ihrem Tod auf die Erben des Gatten über
11 – Stirbt einer der beiden Heiratspartner nach dem Beilager aber vor Vollzug der Zahlungen müssen diese dennoch vollzogen werden; stirbt einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager, ist der Vertrag nichtig; Zuwendungen durch Testament Codicill oder donatio mortis causa sind frei erlaubt, solange sie die Hausverträge nicht verletzen
12 – Gegenseitiges Versprechen, die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben und eigenhändig von den zukünftigen Ehepartnern unterschrieben und Siegel angehängt; Ort
Konfessionelle Regelungen
2 – Freie Religionsausübung der Gattin garantiert; Erziehung der Kinder geregelt: Söhne und Töchter müssen lutherisch erzogen werden
Erbrechtliche Regelungen
4 – Erbverzicht der Braut nach Herkommen des Hauses und Hausverträgen bei Vorhandensein männlicher Erben; der Erbverzicht für die jülischen von klevischen Länder wird extra behandelt
8 – Todesfälle geregelt; Gatte überlegt Gattin ohne lebende gemeinsame Erben: Rückfall der Mitgift, Paraphernalien und Aussteuer; Regelungen zur Vererbung von Mitgift, Paraphernalien und Aussteuer bei gemeinsamen Kindern; Regelungen zur Vererbung der Grafschaft Geyer
9 – Gattin überlebt Gatten: unverzügliche Nutzung von gesamtem Heiratsgut
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK, BHP, Rep. 46, W40
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch, Französisch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 277. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/277.html.
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