Marriage contract no. 292: Pommern-Wolgast - Brandenburg
- Date of contract conclusion: 23. Mai 1604
- Place of contract conclusion: Cölln an der Spree
Groom
- Name: Philipp Julius von Pommern-Wolgast
- GND: 104327235
- Year of Birth: 1584
- Year of Death: 1625
- Dynasty: Greifen
- Confession: Lutherisch
Bride
- Name: Agnes von Brandenburg
- GND: 104352736
- Year of Birth: 1584
- Year of Death: 1629
- Dynasty: Hohenzollern (Brandenburg)
- Confession: Lutherisch
Actors of the Groom
- Name: Philipp Julius von Pommern-Wolgast
- GND: 104327235
- Dynasty: Greifen
- Relationship: Selbst
Actors of the Bride
- Name: Joachim Friedrich von Brandenburg
- GND: 117677256
- Dynasty: Hohenzollern (Brandenburg)
- Relationship: Bruder
Vertragsinhalt
Präamble: Nutzen des Hauses: Bräutigam und Vater der Braut bestätigen Einverständnis: zu Ehren und zur Erhaltung, der Freundschaft, Liebe und Einigkeit zwischen beiden Häusern; Einigung wird bekannt gegeben
1 – Gegenseitiges Eheversprechen
2 – Heirat nach lutherischer Konfession
3 – Festlegung des Heiratsdatums
4 – Mitgift von 20.000 Gulden, davon 5.000 für die Ausstattung der Braut
5 – Ausstattung umfangreich geregelt
6 – Widerlage geregelt, in gleicher Höhe, angelegt in den Ämtern Usedom und Pudagla
7 – Leibgedinge in Höhe von 4.000 Gulden geregelt
8 – Bestimmungen zum Wittum: Huldigungen, Antritt, Ausstattung, Verlust, Besichtigung
9 – Morgengabe von 400 Gulden; aus besonderer Zuneigung, weil die Mutter des Bräutigams nur 200 Gulden bekommen hätte
10 – Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe
11 – Erbangelegenheiten, Nutzungsrechte und Auslösungen bezüglich Aussteuer und Heiratsgut im Falle des Ablebens des Gemahls oder der Gemahlin mit oder ohne Leibeserben in verschiedenen Konstellationen: bei Tod der Gemahlin ohne Leibeserben; bei Tod von gemeinsamen Erben, die aber ohne eigene Leibeserben wieder versterben, während die Gemahlin noch am Leben ist; Tod von Gemahlin oder Gemahl mit Leibeserben; Tod des Gemahls mit Leibeserben; bei Wiederverheiratung der Witwe; Tod des Gemahls ohne Leibeserben
12 – Vorherige Schulden sind nicht auf den Partner übertragbar
13 – Familie des Bräutigams wird vom Gebrauch des Wittums ausgeschlossen
14 – Weltliche und geistliche Lehen des Leibgedinges stehen der Braut zur Verfügung
15 – Vertrag bei Tod von Gemahl oder Gemahlin vor dem Beilager nichtig
16 – Gelöbnis sich an das obgenannte zu halten, Inhalt in zwei Ausfertigungen und unterschrieben an beide Parteien
Erbrechtliche Regelungen
10 – Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK BPH, Rep. 31, W33
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 292. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/292.html.
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