Marriage contract no. 295: Ferrara - Österreich
- Date of contract conclusion: 17. Januar 1565
- Place of contract conclusion: Ferrara
Groom
- Name: Alfons II. von Ferrara
- GND: 117252824
- Year of Birth: 1533
- Year of Death: 1597
- Dynasty: Este
- Confession: Katholisch
Bride
- Name: Barbara von Österreich
- GND: 132831643
- Year of Birth: 1539
- Year of Death: 1572
- Dynasty: Habsburg (Österreich)
- Confession: Katholisch
Actors of the Groom
- Name: selbst
- GND: 117252824
- Dynasty: s.o.
- Relationship: /
Actors of the Bride
- Name: Maximilian II., Kaiser
- GND: 11857938X
- Dynasty: Habsburg (Österreich)
- Relationship: Bruder
Vertragsinhalt
Präambel: Alfons II. bestätigt die Ratifikation des Vertrags; Maximilian II. bestätigt die Ratifikation des Vertrags; beide erwähnen die Fortführung der Verhandlungen nach dem Tod des Vaters der Braut Ferdinand I. ein Jahr zuvor; die Ehe geschieht auf Wunsch von Alfons II. und dem König von Spanien; Nennung der Bevollmächtigten
1 – Mitgift von 100.000 Gulden, Bezahlung geregelt
2 – Anlage der Mitgift geregelt; 5.000 Gulden sind aus der Anlage für die Braut zu erwirtschaften
3 – Alfons II. garantiert der Braut ein Leibgedinge und Wittum von 10.000 Scudi jährlich; die Braut darf ab Eheschließung über die damit verbundenen Güter verfügen; falls der Bräutigam vor der Braut mit Kindern stirbt: Die Witwe darf bei ihren Kindern auf dem Wittum verbleiben; falls der Bräutigam vor der Braut ohne Kinder stirbt: Der Witwe wird unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, der ihr frei steht, der genannte Betrag ausgezahlt, solange sie Witwe bleibt
4 – Wiederverheiratung der Witwe geregelt; Auslöse des Wittums geregelt
5 – Reicht das Wittum für die Erwirtschaftung des Leibgedinge nicht aus, wird für Ersatz gesorgt
6 – Höhe der Ausstattung der Braut und dessen Vererbbarkeit geregelt
7 – Erbverzicht der Braut auf die väterlichen Güter bei vorhandenen männlichen Erben
8 – Unterzeichnung des Vertrags von kaiserlicher Seite am 16. Oktober 1564; Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Unterzeichnung des Vertrags von ferrarischer Seite am 17. Januar 1565
Erbrechtliche Regelungen
7 – Erbverzicht der Braut auf die väterlichen Güter bei vorhandenen männlichen Erben
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1351
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 295. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/295.html.
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