Marriage contract no. 301: Spanien - Österreich
- Date of contract conclusion: 24. September 1598
- Place of contract conclusion: Graz
Groom
- Name: Philipp III. von Spanien
- GND: 118593846
- Year of Birth: 1578
- Year of Death: 1621
- Dynasty: Habsburg (Spanien)
- Confession: Katholisch
Bride
- Name: Margarete von Österreich
- GND: 104189584
- Year of Birth: 1584
- Year of Death: 1611
- Dynasty: Habsburg (Österreich)
- Confession: Katholisch
Actors of the Groom
- Name: Philipp II. von Spanien
- GND: 118593862
- Dynasty: Habsburg (Spanien)
- Relationship: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Bestätigung des Vertrags von spanischer Seite: Vertrag zum Wohl der Christenheit und er Stärkung des Hauses; Verhandlungen bezeugt; Nennung der Akteure; Nennung der bevollmächtigten Verhandlungsträger der spanischen Seite; Bestätigung des Vertrags von österreichischer Seite: Nennung der Akteure; Nennung der bevollmächtigten Verhandlungsträger der österreichischen Seite
1 – Päpstlicher Dispens erteilt
2 – Das Schließen der Ehe erfolgt zunächst per procuratorem
3 – Mitgift in Höhe von 100.000 Kronen; Bezahlung geregelt
4 – Arrha, Widerlage und Wittum zusammen vom Bräutigam in gleicher Höhe garantiert
5 – Anlage des gesamten Heiratsguts in noch nicht näher bestimmten Orten in Spanien
6 – Morgengabe in Höhe von 50.000 Kronen durch den Bräutigam
7 – Unterhalt der Braut geregelt; muss ihrem Status entsprechend sein
8 – Braut überlebt Gatten mit oder ohne Kinder: Zusätzlich zu den Einnahmen aus Mitgift und Widerlage werden der Braut 40.000 Kronen jährlich zugesprochen, falls sie im Witwenstand verbleibt und in Spanien lebt
9 – Witwensitz geregelt: Der Witwe müssen Schlösser und Städte als Sitz übertragen werden, mit Gerichtsbarkeit, dem Recht auf Ämterbesetzung und anderen Rechten
10 – Verlegt die Braut als Witwe ihren Wohnort nach außerhalb Spaniens wird ihr Leibgedinge um 20.000 Kronen reduziert
11 – Braut stirbt vor Bräutigam mit Kindern: Die Kinder erben Widerlage, Mitgift und Wittum; Braut stirbt vor Bräutigam ohne Kinder: Über ein Drittel der Arrha kann die Braut frei verfügen (wohl durch Testament)
12 – Erbverzicht der Braut angesprochen; ihn soll die Braut in einer von Bruder und Mutter festgelegten Form aussprechen
13 – Erneute Nennung der aushandelnden Beamten; Versprechen der Akteure sich an das obenstehende zu halten; Verfassen des Schriftstücks auf Spanisch und Latein; Unterschriften und Siegel
Erbrechtliche Regelungen
12 – Erbverzicht der Braut angesprochen; ihn soll die Braut in einer von Bruder und Mutter festgelegten Form aussprechen
Externe Instanzen beteiligt
1 – Päpstlicher Dispens erteil
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
13 – Unterschriften und Siegel
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Verzichtserklärung der Braut: AT-OeStA/HHStA HausA Hofakten des Ministeriums des Inneren 1-11
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1483
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
- Digitalisat Archivexemplar: https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=178120
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 301. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/301.html.
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