Marriage contract no. 86: Frankreich - Großbritannien
- Date of contract conclusion: 30. März 1661
- Place of contract conclusion: Paris
Groom
- Name: Philipp I., Herzog von Orleans (Philippe)
- GND: 118820206
- Year of Birth: 1640
- Year of Death: 1701
- Dynasty: Bourbon (Frankreich)
- Confession: Römisch-Katholisch
Bride
- Name: Henriette Anne von England
- GND: 119151790
- Year of Birth: 1644
- Year of Death: 1670
- Dynasty: Stuart
- Confession: Anglikanisch
Actors of the Groom
- Name: Ludwig XIV., König von Frankreich
- GND: 118816829
- Dynasty: Bourbon (Frankreich)
- Relationship: Bruder
Actors of the Bride
- Name: Karl II., König von Großbritannien (Charles)
- GND: 118560042
- Dynasty: Stuart
- Relationship: Bruder
Vertragsinhalt
[Prä] – im Wunsch des Bräutigamsbruders zur standesgemäßen Versorgung des Bräutigams: Belehnung des Bräutigams mit Herzogtümern Orleans, Valois und Chartres bekundet, Brautwerbung des Bruders des Bräutigams, Eheverhandlungen und Abschluss von Vorvertrag mit Zustimmung des Papstes bekundet – mit Zustimmung der Brautleute: Einigung auf Ehevertrag bekundet (285f.)
1 – Eheversprechen ausgetauscht
2 – Mitgift und Mitgiftzulage festgelegt
3 – Witweneinkünfte festgelegt: Zustimmung des Bruders des Bräutigams geregelt, zahlbar aus Unterhaltsgütern des Bräutigams, Witwensitz geregelt
4 – ggf. Rückfall von Mitgift aus Unterhaltsgütern des Bräutigams zugesichert: mit Zustimmung des Bruders des Bräutigams
5 – Gütergemeinschaft der Brautleute an mobilen Gütern und Zugewinn während der Ehe vereinbart
6-7 – nach Tod von Bräutigam ohne überlebende Kinder: Aufhebung oder Fortbestand der Gütergemeinschaft geregelt, Schuldenhaftung der Braut geregelt, persönlicher Besitz der Braut und Witwenversorgung geregelt – nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Anteil der Braut an Gütergemeinschaft geregelt
8 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift geregelt, Verbleib von Zugewinn bei Bräutigam geregelt
9 – Indemnität von Vermögen der Braut gegen Entfremdung zugesichert
10 – Einhaltung zugesichert
Erbrechtliche Regelungen
4 – ggf. Rückfall von Mitgift aus Unterhaltsgütern des Bräutigams zugesichert: mit Zustimmung von Bräutigambruder
5 – Gütergemeinschaft der Brautleute an mobilen Gütern und Zugewinn während der Ehe vereinbart
6-7 – nach Tod von Bräutigam ohne überlebende Kinder: Aufhebung oder Fortbestand der Gütergemeinschaft geregelt, Schuldenhaftung der Braut geregelt, persönlicher Besitz der Braut und Witwenversorgung geregelt – nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Anteil der Braut an Gütergemeinschaft geregelt
8 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift geregelt, Verbleib von Zugewinn bei Bräutigam geregelt
Externe Instanzen beteiligt
Zustimmung des Papstes erwähnt - Prä
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
3 Verträge zur Vermittlung zwischen Dänemark und Schweden 21.05-04.08.1659 gemeinsam mit den Niederlanden
Vertrag über den Verkauf von Dünkirchen an Frankreich 10.11.1662
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Drucknachweis: CTS 6, S. 283-289
- Vertragssprache Druck: Französisch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 86. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/86.html.
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