Ehevertrag Nr. 2: Spanien - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 1570-01-14
- Ort der Vertragsschließung: Madrid
Bräutigam
- Name: Philipp II., König von Spanien
- GND: 118593862
- Geburtsjahr: 1527
- Sterbejahr: 1598
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Konfession: Katholisch
Braut
- Name: Anna von Österreich
- GND: 123922240
- Geburtsjahr: 1549
- Sterbejahr: 1580
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Philipp II., König von Spanien
- GND: 118593862
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Maximilian II., Kaiser
- GND: 11857938X
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: allgemeine Erklärungen Philipps II. und Maximilians II. über die Ziele, die man mit der Eheschließung verfolgt, Bestätigung von Unterhändlern etc. (Latein, Spanisch)
Artikel 1: Eheschließung vereinbart, zur Stärkung des Bündnisses zwischen den österreichischen und spanischen Habsburgern
Artikel 2: Ehe wird aufgrund der des engen Verwandtschaftsgrads zwischen Philipp und Anna mit Dispens des Papstes geschlossen, Eheschließung durch Prokuratoren, wird wiederholt und bestätigt, sobald Anna nach Spanien überführt ist
Artikel 3: Mitgift festgelegt, Zahlungsmodalitäten geregelt, zu zahlen innerhalb eines Jahres ab dem Vollzug der Ehe
Artikel 4: Leibgedinge und Morgengabe festgelegt: Erbrecht Annas an Leibgedinge geregelt, sowohl für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen als auch für den Fall, dass sie kinderlos bleibt
Artikel 5: Anlage von Mitgift und Leibgedinge in Besitzungen der spanischen Krone geregelt
Artikel 6: Brautschatz festgelegt, Unterhalt Annas während der Ehe geregelt
Artikel 7: Witwenversorgung und Eigentumsrechte Annas an Mitgift, Leibgedinge und Brautschatz geregelt
Artikel 8: angemessene Unterbringung Annas als Witwe bei Verbleib in Spanien geregelt
Artikel 9: Hofstaat Annas geregelt
Artikel 10: Bleibe- und Rückkehrrecht Annas als Witwe geregelt, Mitführung ihres Hofstaats und mobilen Besitzes zugesichert
Artikel 11: Erb- und Rechtsverzicht Annas hinsichtlich des väterlichen und mütterlichen Erbes geregelt
Artikel 12: Regelungen bezüglich Annas angemessener Brautausstattung und Überführung
Artikel 13: Einhaltung zugesichert
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 4: Leibgedinge und Morgengabe festgelegt: Erbrecht Annas an Leibgedinge geregelt, sowohl für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen als auch für den Fall, dass sie kinderlos bleibt
Artikel 11: Erb- und Rechtsverzicht Annas hinsichtlich des väterlichen und mütterlichen Erbes geregelt
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 2: Ehe wird aufgrund der des engen Verwandtschaftsgrads zwischen Philipp und Anna mit Dispens des Papstes geschlossen
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 13: Einhaltung zugesichert
Nachweise
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:1, S. 175-178
- Vertragssprache Druck: Latein
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k122957c/f214.item.r=dumont%20corps%20universel%20diplomatique%20du%20droit%20des%20gens
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 2. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/2.html.
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