Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 2: Spanien - Österreich

  • Datum der Vertragsschließung: 1570-01-14
  • Ort der Vertragsschließung: Madrid

Bräutigam

  • Name: Philipp II., König von Spanien
  • GND: 118593862
  • Geburtsjahr: 1527
  • Sterbejahr: 1598
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Konfession: Katholisch

Braut

  • Name: Anna von Österreich
  • GND: 123922240
  • Geburtsjahr: 1549
  • Sterbejahr: 1580
  • Dynastie: Habsburg (Österreich)
  • Konfession: Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Philipp II., König von Spanien
  • GND: 118593862
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Maximilian II., Kaiser
  • GND: 11857938X
  • Dynastie: Habsburg (Österreich)
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

Präambel: allgemeine Erklärungen Philipps II. und Maximilians II. über die Ziele, die man mit der Eheschließung verfolgt, Bestätigung von Unterhändlern etc. (Latein, Spanisch)

Artikel 1: Eheschließung vereinbart, zur Stärkung des Bündnisses zwischen den österreichischen und spanischen Habsburgern

Artikel 2: Ehe wird aufgrund der des engen Verwandtschaftsgrads zwischen Philipp und Anna mit Dispens des Papstes geschlossen, Eheschließung durch Prokuratoren, wird wiederholt und bestätigt, sobald Anna nach Spanien überführt ist

Artikel 3: Mitgift festgelegt, Zahlungsmodalitäten geregelt, zu zahlen innerhalb eines Jahres ab dem Vollzug der Ehe

Artikel 4: Leibgedinge und Morgengabe festgelegt: Erbrecht Annas an Leibgedinge geregelt, sowohl für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen als auch für den Fall, dass sie kinderlos bleibt

Artikel 5: Anlage von Mitgift und Leibgedinge in Besitzungen der spanischen Krone geregelt

Artikel 6: Brautschatz festgelegt, Unterhalt Annas während der Ehe geregelt

Artikel 7: Witwenversorgung und Eigentumsrechte Annas an Mitgift, Leibgedinge und Brautschatz geregelt

Artikel 8: angemessene Unterbringung Annas als Witwe bei Verbleib in Spanien geregelt

Artikel 9: Hofstaat Annas geregelt

Artikel 10: Bleibe- und Rückkehrrecht Annas als Witwe geregelt, Mitführung ihres Hofstaats und mobilen Besitzes zugesichert

Artikel 11: Erb- und Rechtsverzicht Annas hinsichtlich des väterlichen und mütterlichen Erbes geregelt

Artikel 12: Regelungen bezüglich Annas angemessener Brautausstattung und Überführung

Artikel 13: Einhaltung zugesichert

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 4: Leibgedinge und Morgengabe festgelegt: Erbrecht Annas an Leibgedinge geregelt, sowohl für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen als auch für den Fall, dass sie kinderlos bleibt

Artikel 11: Erb- und Rechtsverzicht Annas hinsichtlich des väterlichen und mütterlichen Erbes geregelt

Externe Instanzen beteiligt

Artikel 2: Ehe wird aufgrund der des engen Verwandtschaftsgrads zwischen Philipp und Anna mit Dispens des Papstes geschlossen

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 13: Einhaltung zugesichert

Nachweise

  • Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:1, S. 175-178
  • Vertragssprache Druck: Latein
  • Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k122957c/f214.item.r=dumont%20corps%20universel%20diplomatique%20du%20droit%20des%20gens

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 2. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/2.html.

@misc{ Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit,
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