Ehevertrag Nr. 25: Polen - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 1637-08-09
- Ort der Vertragsschließung: Wien
Bräutigam
- Name: Wladislaw IV. Sigismund König von Polen
- GND: 118834657
- Geburtsjahr: 1595
- Sterbejahr: 1648
- Dynastie: Wasa
- Konfession: Katholisch
Braut
- Name: Cecilia Renata von Österreich
- GND: 119181789
- Geburtsjahr: 1611
- Sterbejahr: 1644
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Wladislaw IV. Sigismund König von Polen
- GND: 118834657
- Dynastie: Wasa
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Ferdinand III. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs
- GND: 118532529
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Anrufung Gottes Artikel 1 (fol. 01r-01v): Vollmacht und Beamte erwähnt; Akteure genannt; Prokuratoren erwähnt; Ehe beschlossen; Legaten, Amtsträger und Instruktionen erwähnt
Artikel 2 ( fol. 01v-02r): Päpstliche Einwilligung erwähnt
Artikel 3 (fol. 02r): Die Mitgift beträgt 100.000 Gulden
Artikel 4 (fol. 02r): Die Donatio propter nuptias beträgt 100.000 Gulden; Sicherung des Vermögens geregelt
Artikel 5 (fol. 02r-02v): Herrschaften geregelt , Treueeid gegenüber der Braut geregelt, Erfassung der Erträge geregelt, übliche Gesetze Polens erwähnt, Abgaben geregelt
Artikel 6 (fol. 02v): Wenn die Güter beschädigt werden: Erstattung geregelt
Artikel 7 (fol. 03r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt: Der Bräutigam erhält die Mitgift, die donatio propter nuptias und die Hochzeitsgeschenke
Artikel 8 (fol. 03r-03v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und Nachkommen vorhanden sind oder nicht: Die Braut erhält das Verfügungsrecht über die genannten Herrschaften, Güter, die Mitgift etc.; nach dem Tod der Braut fällt die donatio propter nuptias an Polen zurück, die Mitgift wird nach dem Testament der Braut vererbt, andere Geschenke kann die Braut nach eigenen Wünschen vererben
Artikel 9 (fol. 03v): Wiederherstellung der Mitgift geregelt
Artikel 10 (fol. 03v-04r): Weitere finanzielle Regelungen zur Mitgift und den Herrschaften
Artikel 11 (fol. 04r): Juristdiktion, Freiheiten, Privilegien der Braut auf den Gütern gemäß den üblichen Sitten geregelt
Artikel 12 (fol. 04r-04v): Weitere erbrechtliche Regelungen für den weiteren Besitz der Braut, erbrechtliche Regelungen zu den Gütern der Braut in Polen genannt
Artikel 13 (fol. 04v-05r): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt: Regelungen für Erwerbungen der Braut in Polen nach der Hochzeit genannt
Artikel 14 (fol. 05r-05v): Erbverzicht der Braut auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe geregelt, Nachfolgeverzicht der Braut für sich und ihre Nachkommen geregelt, Ausnahme bei dem Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut; Bestätigung des Erbverzichts durch den Bräutigam geregelt
Artikel 15 (fol. 05v): Wenn Braut oder Bräutigam vor dem Vollzug der Ehe verstirbt: Vertrag ungültig
Artikel 16 (fol. 05v): Ratifikation des Vertrages geregelt, Unterschriften, Besiegelung geregelt, Ratifikation des Verzichts geregelt
Artikel 17 (fol. 06r): Datum erwähnt, Eheschließung geregelt; Datierung. Unterschriften
Regelungen über Thronfolge
Artikel 14 (fol. 05r-05v): Erbverzicht der Braut auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe geregelt, Nachfolgeverzicht der Braut für sich und ihre Nachkommen geregelt, Ausnahme bei dem Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut; Bestätigung des Erbverzichts durch den Bräutigam geregelt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 7 (fol. 03r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt: Der Bräutigam erhält die Mitgift, die donatio propter nuptias und die Hochzeitsgeschenke?
Artikel 8 (fol. 03r-03v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und Nachkommen vorhanden sind oder nicht: Die Braut erhält das Verfügungsrecht über die genannten Herrschaften, Güter, die Mitgift etc.; nach dem Tod der Braut fällt die donatio propter nuptias an Polen zurück, die Mitgift wird nach dem Testament der Braut vererbt, andere Geschenke kann die Braut nach eigenen Wünschen vererben
Artikel 12 (fol. 04r-04v): Weitere erbrechtliche Regelungen für den weiteren Besitz der Braut, erbrechtliche Regelungen zu den Gütern der Braut in Polen genannt
Artikel 13 (fol. 04v-05r): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt: Regelungen für Erwerbungen der Braut in Polen nach der Hochzeit genannt
Artikel 14 (fol. 05r-05v): Erbverzicht der Braut auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe geregelt, Nachfolgeverzicht der Braut für sich und ihre Nachkommen geregelt, Ausnahme bei dem Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut; Bestätigung des Erbverzichts durch den Bräutigam geregelt
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 2 ( fol. 01v-02r): Päpstliche Einwilligung erwähnt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 2 ( fol. 01v-02r): Päpstliche Einwilligung erwähnt Artikel 16 (fol. 05v): Ratifikation des Vertrages geregelt, Unterschriften, Besiegelung geregelt, Ratifikation des Verzichts geregelt
Kommentar
Vertrag im Original nicht in Artikel unterteilt Keine Foliierung/Nummerierung der Vertragsseiten
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: HHSTA Österreich FUK 1653 1637 VIII 09
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 25. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/25.html.
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