Ehevertrag Nr. 3: Braunschweig-Lüneburg-Calenberg - Lothringen
- Datum der Vertragsschließung: 1575-11-30
- Ort der Vertragsschließung: unbekannt
Bräutigam
- Name: Erich II. Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Calenberg
- GND: 119098652
- Geburtsjahr: 1528
- Sterbejahr: 1584
- Dynastie: Welfen
- Konfession: Katholisch
Braut
- Name: Dorothea von Lothringen
- GND: 129580074
- Geburtsjahr: 1545
- Sterbejahr: 1621
- Dynastie: Lothringen
- Konfession: unbekannt
Akteure des Bräutigams
- Name: Erich II. Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Calenberg
- GND: 119098652
- Dynastie: Welfen
- Verhältnis: selbst
Vertragsinhalt
rtikel 1 (fol. 35r): Ehe beschlossen; Einverständnis der Eheleute erwähnt
Artikel 2 (fol. 35r-35v): Die Mitgift beträgt 100.000 Kronen; Zahlungsregelungen festgelegt; Anlage in Witwengütern geregelt, Jurisdiktion und Einkommen, etc. geregelt
Artikel 3 (fol. 35v): Aussteuer (Kleider, Kleinodien, etc.) geregelt; Inventarliste notwendig; Erlaubnis geregelt?; Übergabe nach vollzogenem Beilager geregelt; Inventarliste notwendig
Artikel 4 (fol. 35v): Regelungen bezüglich der Erben und Nachkommen
Artikel 5 (fol. 35v-36r): Renata von Lothringen, Herzogin von Bayern, Schwester der Braut erwähnt; Übergabe der Mitgift geregelt?; Brautbruder erwähnt; Schulden geregelt?, kein Testament erwähnt
Artikel 6 (fol. 36r): Erbverzicht der Braut auf das väterliche und mütterliche Erbe; die Braut erhält einen Erbteil, wenn die Linie des Brautbruders vor ihr ausstirbt; Ratifikation erwähnt; Schwester der Braut erwähnt, Sukzessionsrecht und Erbfolge geregelt; letzter Wille von Bruder und Mutter der Braut erwähnt
Artikel 7 (fol. 36r): Donatio proper nuptias in Höhe von 100.000 Kronen geregelt
Artikel 8 (fol. 36r-36v): Anlage von Mitgift und Donatio proper nuptias geregelt; Witwengüter u.a. Dransfeld, Sichelnstein, Erichsburg, Dassel, Lüthorst, Burg Brackenberg, Burt Harste geregelt, dazugehörige Rechte wie Fischerei- und Jagdrechte geregelt, Getreideversorgung geregelt; Jurisdiktion geregelt, militärische Regelung?; Ergänzung bei Mangel geregelt, Klöster erwähnt und Gastrecht für die Braut und ihre Bediensteten geregelt; Nutz- und Nießrechte festgelegt
Artikel 9 (fol. 36v-37r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt: Heimfall der Mitgift geregelt, Rückzahlung geregelt, Zahlungsfristen geregelt, Rückgabe der Aussteuer geregelt
Artikel 10 (fol. 37r): Die Braut kann ihren Wohnsitz auf ihren Witwengütern frei wählen, notwendige Dinge und Einrichtung geregelt; Nutzung der Donatio proper nuptias geregelt; Jurisdiktion und Huldigung geregelt; Strafen für die Untertanen geregelt; Jagd-, Fischerei-, Holzrechte geregelt; Versorgung geregelt?; Regelungen bezüglich der Bauern und Untertanen; Geflügel und Leinen erwähnt
Artikel 11 (fol. 37r-37v): Regelungen bezüglich der Erben und Nachkommen des Bräutigams
Artikel 12 (fol. 37v): Wenn die Braut verstirbt: Rückgabe der Mitgift geregelt, Rückgabe der Witwengüter geregelt?
Artikel 13 (fol. 37v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und Nachkommen aus der Ehe vorhanden sind: Vererbung der Mitgift und des weiteren Besitzes an die Nachkommen geregelt; Nutzungsrecht des Bräutigams geregelt
Artikel 14 (fol. 37v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Nachkommen aus der Ehe vorhanden sind: Bestimmung der Erben der Braut möglich, ansonsten fällt die Aussteuer an den Bräutigam, nach dessen Tod fällt die Aussteuer an die Familie der Braut zurück; der Bräutigam erhält das Nutzungsrecht über die Mitgift; nach dem Tod des Bräutigams fällt die Mitgift an die Erben der Braut, Gewohnheitsrecht erwähnt
Artikel 15 (fol. 37v): Inhalt des Vertrages bekräftigt
Artikel 16: Französische Kopie des Ehevertrages
Regelungen über Thronfolge
Artikel 6 (fol. 36r): Sukzessionsrecht und Erbfolge geregelt; letzter Wille von Bruder und Mutter der Braut erwähnt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 6 (fol. 36r): Erbverzicht der Braut auf das väterliche und mütterliche Erbe; die Braut erhält einen Erbteil, wenn die Linie des Brautbruders vor ihr ausstirbt; Ratifikation erwähnt; Schwester der Braut erwähnt, Sukzessionsrecht und Erbfolge geregelt; letzter Wille von Bruder und Mutter der Braut erwähnt
Artikel 12 (fol. 37v): Wenn die Braut verstirbt: Rückgabe der Mitgift geregelt, Rückgabe der Witwengüter geregelt?
Artikel 13 (fol. 37v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und Nachkommen aus der Ehe vorhanden sind: Vererbung der Mitgift und des weiteren Besitzes an die Nachkommen geregelt; Nutzungsrecht des Bräutigams geregelt
Artikel 14 (fol. 37v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Nachkommen aus der Ehe vorhanden sind: Bestimmung der Erben der Braut möglich, ansonsten fällt die Aussteuer an den Bräutigam, nach dessen Tod fällt die Aussteuer an die Familie der Braut zurück; der Bräutigam erhält das Nutzungsrecht über die Mitgift; nach dem Tod des Bräutigams fällt die Mitgift an die Erben der Braut, Gewohnheitsrecht erwähnt
Nachweise
- Archivexemplar: Hannover HStA NLA Ha Cal. Br. 22 Nr. 1849 (1575 XI 30) Cal. Br. 22 Nr. 1849
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 3. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/3.html.
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