Ehevertrag Nr. 38: Österreich - Toskana
- Datum der Vertragsschließung: 1646-01-13
- Ort der Vertragsschließung: Florenz
Bräutigam
- Name: Karl Ferdinand von Österreich-Tirol
- GND: 100100465
- Geburtsjahr: 1628
- Sterbejahr: 1662
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Anna de´ Medici von der Toskana
- GND: 101072880
- Geburtsjahr: 1616
- Sterbejahr: 1676
- Dynastie: Medici
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Claudia de´ Medici
- GND: 10410399X
- Dynastie: Medici
- Verhältnis: Mutter
Akteure der Braut
- Name: Ferdinando II. de’ Medici Großherzog von Toskana
- GND: 119504707
- Dynastie: Medici
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Zusammenfassung des Vertragsinhaltes: 14. Januar 1646 in Florenz: Ehevertrag zwischen Ferdinand Karl von Österreich-Tirol und Anna de´ Medici von der Toskana 13. Januar 1646 in Florenz: Erbverzicht der Braut? 09. April 1646 in Florenz: Ratifikation des Großherzogs Ferdinando II. de’ Medici 17. Mai 1646: Notarische Bestätigung über die per procura vollzogene Eheschließung
Artikel 1 (fol. 02r): Erwähnung des Datums und des Brautakteurs
Artikel 2 (fol. 02r): Nennung des Ortes (Palast in Florenz); Verhandlungen erwähnt; Verhandler genannt
Artikel 3 (fol. 02r): Kardinale genannt
Artikel 4 (fol. 02r-02v): Ehe beschlossen; Vertrag über Widerlage?; Mutter des Bräutigams erwähnt; Testament erwähnt?; Lichtenegg und Greiffen erwähnt; Zeugen genannt?
Artikel 5 (fol. 02v): Ratifikation des Vertrages und Unterschriften erwähnt
Artikel 6 (fol. 02v): Verhandler und Verhandlungen erwähnt
Artikel 7 (fol. 02v-03r): Regelungen aus dem Testament erwähnt?; päpstlicher Dispens vor der Eheschließung notwendig
Artikel 8 (fol. 03r): Mitgift geregelt?; Zahlung geregelt?
Artikel 9 (fol. 03r): Überfahrt der Braut erwähnt; vorherige Bestätigung des Mitgiftvertrages notwendig; Witwengüter geregelt?; Jurisdiktion geregelt; keine Strafen wider die Billigkeit geregelt
Artikel 10 (fol. 03r): Vorherige Bestätigung durch den Bräutigam und dessen Bruder Erzherzog Sigismund Franz notwendig; Nachfolgeregelung im Falle eines Mangels an Nachkommen erwähnt?
Artikel 11 (fol. 03r): Bekräftigung des Bruders des Bräutigams Sigismund Franz notwendig; Einverständnis der Mutter des Bräutigams notwendig; Einverständnisse bezüglich der Nachfolgeregelungen notwendig?
Artikel 12 (fol. 03r-03v): Vorherige Bestätigungen und Briefe notwendig; Zahlung von 40.000 bei Vollzug der Ehe geregelt?
Artikel 13 (fol. 03v): Zahlung von 60.000 geregelt
Artikel 14 (fol. 03v): Summe von 20.000 geregelt?; Schuldenregelungen genannt?
Artikel 15 (fol. 03v): Weitere Regelung zur Zahlung von Schulden genannt?; Zahlung von 20.000 geregelt?
Artikel 16 (fol. 03v): Zahlung von 40.000 nach Vollzug der Ehe geregelt; Zahlung von 20.000 innerhalb eines Jahres geregelt; Regelungen bezüglich Verpfändungen genannt; Güter geregelt?
Artikel 17 (fol. 03v-04r): Regelungen bezüglich der Mitgift?; Notar erwähnt; Summe genannt; Zahlungsregelungen erwähnt?; Witwengüter geregelt?; weitere Rechte, Zugehörungen, Jurisdiktion geregelt?; Regelungen zu Hypotheken erwähnt
Artikel 18 (fol. 04r): Verschreibung der Mitgift erwähnt?; Urkunde erwähnt; Hypothek geregelt?; Verhandler Maximilian erwähnt; Regelungen bezüglich Salinen?; Wiedererlangung von Festungen, Städten, etc. erwähnt; Verpfändungen und Wiedererlangung geregelt; Regelungen bezüglich der Erträge aus dem Ackerbau erwähnt; Regelungen bezüglich der Allodialgüter erwähnt;? Verschreibung der Mitgift erwähnt?
Artikel 19 (fol. 04r-04v): Jurisdiktion, etc., Patrimonial- und Allodialgüter geregelt; Strafen geregelt; Kaiser erwähnt?; Erträge geregelt und Rückgaben geregelt?; Hypotheken geregelt?
Artikel 20 (fol. 04v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine gemeinsamen Kinder aus der Ehe vorhanden sind: Der Bräutigam erhält das Nutzungsrecht über die Mitgift; Rückerstattung 6 Jahre nach dem Tod des Bräutigams geregelt?; wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Kinder aus der Ehe vorhanden sind oder nicht?: Die Braut erhält die volle Summe der Mitgift sowie deren Ertrag, Wiederherstellung der Mitgift durch die Erben des Bräutigams geregelt?
Artikel 21 (fol. 04v-05r): Wiederherstellung der Mitgift in gleicher Höhe oder in Geld und Gütern im gleichen Wert geregelt?; Rückgabe geregelt; Verhandler erwähnt; Zahlung durch Erben und Nachkommen des Erzherzogs geregelt?; Besiegelung geregelt; Bürgschaft geregelt; ungehinderter Antritt der Privilegien durch die Braut geregelt?; Renunziation erwähnt?; Rechtsprechung geregelt; ?
Artikel 22 (fol. 05r-05v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und überlebende Söhne aus der Ehe vorhanden sind oder nicht?: Wiederherstellung der Mitgift geregelt?; Zahlungsregelungen genannt?; fürstlicher Sitz der Braut nach ihren Wünschen geregelt?; Mobilien etc. geregelt; Rente geregelt?; ?
Artikel 23 (fol. 05v): Hypotheken- und Auszahlungsregelungen erwähnt?; Verhandler erwähnt
Artikel 24 (fol. 05v-06r): Regelungen bezüglich der Aussteuer und des weiteren Besitzes der Braut sowie Geschenke genannt?; Vererbung nach Gutdünken geregelt?; Iventarliste notwendig
Artikel 25 (fol. 06r): Rückgabe der Kleider geregelt?;
Artikel 26 (fol. 06r): Die Mitgift aller anderen Ehefrauen und Jungfrauen gemäß der Sitte des österreichischen Hauses festgelegt?
Artikel 27 (fol. 06r): Erbverzicht der Braut geregelt; Einverständnis des Bräutigams geregelt; Schriftstück erwähnt
Artikel 28 (fol. 06v): Einhaltung des Vertrages geregelt?; Verhandler und Begleitung der Tiroler erwähnt
Artikel 29 (fol. 06v): Mitgift und Principalen erwähnt?
Artikel 30 (fol.. 06v): Einverständnis Franz-Ferdinands, der Mutter des Bräutigams? und Ferdinands II. erwähnt; Ratifikation erwähnt; ? weitere Ratifikation erwähnt
Artikel 31 (fol. 06v-07r): Verschreibung erwähnt?; Einhaltung des Vertrages geregelt?; Renunziation erwähnt; ?; Verhandler erwähnt; Unterschriften erwähnt Auflistung der Unterschriften
Erbrechtliche Regelungen
Zusammenfassung des Vertragsinhaltes: 14. Januar 1646 in Florenz: Ehevertrag zwischen Ferdinand Karl von Österreich-Tirol und Anna de´ Medici von der Toskana 13. Januar 1646 in Florenz: Erbverzicht der Braut? 09. April 1646 in Florenz: Ratifikation des Großherzogs Ferdinando II. de’ Medici 17. Mai 1646: Notarische Bestätigung über die per procura vollzogene Eheschließung
Artikel 20 (fol. 04v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine gemeinsamen Kinder aus der Ehe vorhanden sind: Der Bräutigam erhält das Nutzungsrecht über die Mitgift; Rückerstattung 6 Jahre nach dem Tod des Bräutigams geregelt?; wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Kinder aus der Ehe vorhanden sind oder nicht?: Die Braut erhält die volle Summe der Mitgift sowie deren Ertrag, Wiederherstellung der Mitgift durch die Erben des Bräutigams geregelt?
Artikel 21 (fol. 04v-05r): Wiederherstellung der Mitgift in gleicher Höhe oder in Geld und Gütern im gleichen Wert geregelt?; Rückgabe geregelt; Verhandler erwähnt; Zahlung durch Erben und Nachkommen des Erzherzogs geregelt?; Besiegelung geregelt; Bürgschaft geregelt; ungehinderter Antritt der Privilegien durch die Braut geregelt?; Renunziation erwähnt?; Rechtsprechung geregelt;
Artikel 22 (fol. 05r-05v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und überlebende Söhne aus der Ehe vorhanden sind oder nicht?: Wiederherstellung der Mitgift geregelt?; Zahlungsregelungen genannt?; fürstlicher Sitz der Braut nach ihren Wünschen geregelt?; Mobilien etc. geregelt; Rente geregelt?;
Artikel 24 (fol. 05v-06r): Regelungen bezüglich der Aussteuer und des weiteren Besitzes der Braut sowie Geschenke genannt?; Vererbung nach Gutdünken geregelt?; Iventarliste notwendig
Artikel 25 (fol. 06r): Rückgabe der Kleider geregelt?
Artikel 27 (fol. 06r): Erbverzicht der Braut geregelt; Einverständnis des Bräutigams geregelt; Schriftstück erwähnt
Artikel 31 (fol. 06v-07r): Verschreibung erwähnt?; Einhaltung des Vertrages geregelt?; Renunziation erwähnt; Verhandler erwähnt; Unterschriften erwähnt
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 3 (fol. 02r): Kardinale genannt
Artikel 4 (fol. 02r-02v): Ehe beschlossen; Vertrag über Widerlage?; Mutter des Bräutigams erwähnt; Testament erwähnt?; Lichtenegg und Greiffen erwähnt; Zeugen genannt?
Artikel 7 (fol. 02v-03r): Regelungen aus dem Testament erwähnt?; päpstlicher Dispens vor der Eheschließung notwendig
Artikel 10 (fol. 03r): Vorherige Bestätigung durch den Bräutigam und dessen Bruder Erzherzog Sigismund Franz notwendig; Nachfolgeregelung im Falle eines Mangels an Nachkommen erwähnt?
Artikel 11 (fol. 03r): Bekräftigung des Bruders des Bräutigams Sigismund Franz notwendig; Einverständnis der Mutter des Bräutigams notwendig; Einverständnisse bezüglich der Nachfolgeregelungen notwendig?
Artikel 30 (fol. 06v): Einverständnis Franz-Ferdinands, der Mutter des Bräutigams? und Ferdinands II. erwähnt; Ratifikation erwähnt; ? weitere Ratifikation erwähnt; ? Auflistung der Unterschriften
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 5 (fol. 02v): Ratifikation des Vertrages und Unterschriften erwähnt
Artikel 7 (fol. 02v-03r): Regelungen aus dem Testament erwähnt?; päpstlicher Dispens vor der Eheschließung notwendig
Artikel 10 (fol. 03r): Vorherige Bestätigung durch den Bräutigam und dessen Bruder Erzherzog Sigismund Franz notwendig; Nachfolgeregelung im Falle eines Mangels an Nachkommen erwähnt?
Artikel 11 (fol. 03r): Bekräftigung des Bruders des Bräutigams Sigismund Franz notwendig; Einverständnis der Mutter des Bräutigams notwendig; Einverständnisse bezüglich der Nachfolgeregelungen notwendig?
Artikel 12 (fol. 03r-03v): Vorherige Bestätigungen und Briefe notwendig; Zahlung von 40.000 bei Vollzug der Ehe geregelt?
Artikel 27 (fol. 06r): Erbverzicht der Braut geregelt; Einverständnis des Bräutigams geregelt; Schriftstück erwähnt
Artikel 30 (fol. 06v): Einverständnis Franz-Ferdinands, der Mutter des Bräutigams? und Ferdinands II. erwähnt; Ratifikation erwähnt; ? weitere Ratifikation erwähnt; ?
Kommentar
Vertrag im Original in Artikel unterteilt Mehrere Seiten des Vertrages scheinen zu fehlen Keine Folierung/Nummerierung der Vertragsseiten
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1666 1646 I 13
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 38. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/38.html.
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