Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 38: Österreich - Toskana

  • Datum der Vertragsschließung: 1646-01-13
  • Ort der Vertragsschließung: Florenz

Bräutigam

  • Name: Karl Ferdinand von Österreich-Tirol
  • GND: 100100465
  • Geburtsjahr: 1628
  • Sterbejahr: 1662
  • Dynastie: Habsburg (Österreich)
  • Konfession: katholisch

Braut

  • Name: Anna de´ Medici von der Toskana
  • GND: 101072880
  • Geburtsjahr: 1616
  • Sterbejahr: 1676
  • Dynastie: Medici
  • Konfession: katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Claudia de´ Medici
  • GND: 10410399X
  • Dynastie: Medici
  • Verhältnis: Mutter

Akteure der Braut

  • Name: Ferdinando II. de’ Medici Großherzog von Toskana
  • GND: 119504707
  • Dynastie: Medici
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

Zusammenfassung des Vertragsinhaltes: 14. Januar 1646 in Florenz: Ehevertrag zwischen Ferdinand Karl von Österreich-Tirol und Anna de´ Medici von der Toskana 13. Januar 1646 in Florenz: Erbverzicht der Braut? 09. April 1646 in Florenz: Ratifikation des Großherzogs Ferdinando II. de’ Medici 17. Mai 1646: Notarische Bestätigung über die per procura vollzogene Eheschließung

Artikel 1 (fol. 02r): Erwähnung des Datums und des Brautakteurs

Artikel 2 (fol. 02r): Nennung des Ortes (Palast in Florenz); Verhandlungen erwähnt; Verhandler genannt

Artikel 3 (fol. 02r): Kardinale genannt

Artikel 4 (fol. 02r-02v): Ehe beschlossen; Vertrag über Widerlage?; Mutter des Bräutigams erwähnt; Testament erwähnt?; Lichtenegg und Greiffen erwähnt; Zeugen genannt?

Artikel 5 (fol. 02v): Ratifikation des Vertrages und Unterschriften erwähnt

Artikel 6 (fol. 02v): Verhandler und Verhandlungen erwähnt

Artikel 7 (fol. 02v-03r): Regelungen aus dem Testament erwähnt?; päpstlicher Dispens vor der Eheschließung notwendig

Artikel 8 (fol. 03r): Mitgift geregelt?; Zahlung geregelt?

Artikel 9 (fol. 03r): Überfahrt der Braut erwähnt; vorherige Bestätigung des Mitgiftvertrages notwendig; Witwengüter geregelt?; Jurisdiktion geregelt; keine Strafen wider die Billigkeit geregelt

Artikel 10 (fol. 03r): Vorherige Bestätigung durch den Bräutigam und dessen Bruder Erzherzog Sigismund Franz notwendig; Nachfolgeregelung im Falle eines Mangels an Nachkommen erwähnt?

Artikel 11 (fol. 03r): Bekräftigung des Bruders des Bräutigams Sigismund Franz notwendig; Einverständnis der Mutter des Bräutigams notwendig; Einverständnisse bezüglich der Nachfolgeregelungen notwendig?

Artikel 12 (fol. 03r-03v): Vorherige Bestätigungen und Briefe notwendig; Zahlung von 40.000 bei Vollzug der Ehe geregelt?

Artikel 13 (fol. 03v): Zahlung von 60.000 geregelt

Artikel 14 (fol. 03v): Summe von 20.000 geregelt?; Schuldenregelungen genannt?

Artikel 15 (fol. 03v): Weitere Regelung zur Zahlung von Schulden genannt?; Zahlung von 20.000 geregelt?

Artikel 16 (fol. 03v): Zahlung von 40.000 nach Vollzug der Ehe geregelt; Zahlung von 20.000 innerhalb eines Jahres geregelt; Regelungen bezüglich Verpfändungen genannt; Güter geregelt?

Artikel 17 (fol. 03v-04r): Regelungen bezüglich der Mitgift?; Notar erwähnt; Summe genannt; Zahlungsregelungen erwähnt?; Witwengüter geregelt?; weitere Rechte, Zugehörungen, Jurisdiktion geregelt?; Regelungen zu Hypotheken erwähnt

Artikel 18 (fol. 04r): Verschreibung der Mitgift erwähnt?; Urkunde erwähnt; Hypothek geregelt?; Verhandler Maximilian erwähnt; Regelungen bezüglich Salinen?; Wiedererlangung von Festungen, Städten, etc. erwähnt; Verpfändungen und Wiedererlangung geregelt; Regelungen bezüglich der Erträge aus dem Ackerbau erwähnt; Regelungen bezüglich der Allodialgüter erwähnt;? Verschreibung der Mitgift erwähnt?

Artikel 19 (fol. 04r-04v): Jurisdiktion, etc., Patrimonial- und Allodialgüter geregelt; Strafen geregelt; Kaiser erwähnt?; Erträge geregelt und Rückgaben geregelt?; Hypotheken geregelt?

Artikel 20 (fol. 04v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine gemeinsamen Kinder aus der Ehe vorhanden sind: Der Bräutigam erhält das Nutzungsrecht über die Mitgift; Rückerstattung 6 Jahre nach dem Tod des Bräutigams geregelt?; wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Kinder aus der Ehe vorhanden sind oder nicht?: Die Braut erhält die volle Summe der Mitgift sowie deren Ertrag, Wiederherstellung der Mitgift durch die Erben des Bräutigams geregelt?

Artikel 21 (fol. 04v-05r): Wiederherstellung der Mitgift in gleicher Höhe oder in Geld und Gütern im gleichen Wert geregelt?; Rückgabe geregelt; Verhandler erwähnt; Zahlung durch Erben und Nachkommen des Erzherzogs geregelt?; Besiegelung geregelt; Bürgschaft geregelt; ungehinderter Antritt der Privilegien durch die Braut geregelt?; Renunziation erwähnt?; Rechtsprechung geregelt; ?

Artikel 22 (fol. 05r-05v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und überlebende Söhne aus der Ehe vorhanden sind oder nicht?: Wiederherstellung der Mitgift geregelt?; Zahlungsregelungen genannt?; fürstlicher Sitz der Braut nach ihren Wünschen geregelt?; Mobilien etc. geregelt; Rente geregelt?; ?

Artikel 23 (fol. 05v): Hypotheken- und Auszahlungsregelungen erwähnt?; Verhandler erwähnt

Artikel 24 (fol. 05v-06r): Regelungen bezüglich der Aussteuer und des weiteren Besitzes der Braut sowie Geschenke genannt?; Vererbung nach Gutdünken geregelt?; Iventarliste notwendig

Artikel 25 (fol. 06r): Rückgabe der Kleider geregelt?;

Artikel 26 (fol. 06r): Die Mitgift aller anderen Ehefrauen und Jungfrauen gemäß der Sitte des österreichischen Hauses festgelegt?

Artikel 27 (fol. 06r): Erbverzicht der Braut geregelt; Einverständnis des Bräutigams geregelt; Schriftstück erwähnt

Artikel 28 (fol. 06v): Einhaltung des Vertrages geregelt?; Verhandler und Begleitung der Tiroler erwähnt

Artikel 29 (fol. 06v): Mitgift und Principalen erwähnt?

Artikel 30 (fol.. 06v): Einverständnis Franz-Ferdinands, der Mutter des Bräutigams? und Ferdinands II. erwähnt; Ratifikation erwähnt; ? weitere Ratifikation erwähnt

Artikel 31 (fol. 06v-07r): Verschreibung erwähnt?; Einhaltung des Vertrages geregelt?; Renunziation erwähnt; ?; Verhandler erwähnt; Unterschriften erwähnt Auflistung der Unterschriften

Erbrechtliche Regelungen

Zusammenfassung des Vertragsinhaltes: 14. Januar 1646 in Florenz: Ehevertrag zwischen Ferdinand Karl von Österreich-Tirol und Anna de´ Medici von der Toskana 13. Januar 1646 in Florenz: Erbverzicht der Braut? 09. April 1646 in Florenz: Ratifikation des Großherzogs Ferdinando II. de’ Medici 17. Mai 1646: Notarische Bestätigung über die per procura vollzogene Eheschließung

Artikel 20 (fol. 04v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine gemeinsamen Kinder aus der Ehe vorhanden sind: Der Bräutigam erhält das Nutzungsrecht über die Mitgift; Rückerstattung 6 Jahre nach dem Tod des Bräutigams geregelt?; wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Kinder aus der Ehe vorhanden sind oder nicht?: Die Braut erhält die volle Summe der Mitgift sowie deren Ertrag, Wiederherstellung der Mitgift durch die Erben des Bräutigams geregelt?

Artikel 21 (fol. 04v-05r): Wiederherstellung der Mitgift in gleicher Höhe oder in Geld und Gütern im gleichen Wert geregelt?; Rückgabe geregelt; Verhandler erwähnt; Zahlung durch Erben und Nachkommen des Erzherzogs geregelt?; Besiegelung geregelt; Bürgschaft geregelt; ungehinderter Antritt der Privilegien durch die Braut geregelt?; Renunziation erwähnt?; Rechtsprechung geregelt;

Artikel 22 (fol. 05r-05v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und überlebende Söhne aus der Ehe vorhanden sind oder nicht?: Wiederherstellung der Mitgift geregelt?; Zahlungsregelungen genannt?; fürstlicher Sitz der Braut nach ihren Wünschen geregelt?; Mobilien etc. geregelt; Rente geregelt?;

Artikel 24 (fol. 05v-06r): Regelungen bezüglich der Aussteuer und des weiteren Besitzes der Braut sowie Geschenke genannt?; Vererbung nach Gutdünken geregelt?; Iventarliste notwendig

Artikel 25 (fol. 06r): Rückgabe der Kleider geregelt?

Artikel 27 (fol. 06r): Erbverzicht der Braut geregelt; Einverständnis des Bräutigams geregelt; Schriftstück erwähnt

Artikel 31 (fol. 06v-07r): Verschreibung erwähnt?; Einhaltung des Vertrages geregelt?; Renunziation erwähnt; Verhandler erwähnt; Unterschriften erwähnt

Externe Instanzen beteiligt

Artikel 3 (fol. 02r): Kardinale genannt

Artikel 4 (fol. 02r-02v): Ehe beschlossen; Vertrag über Widerlage?; Mutter des Bräutigams erwähnt; Testament erwähnt?; Lichtenegg und Greiffen erwähnt; Zeugen genannt?

Artikel 7 (fol. 02v-03r): Regelungen aus dem Testament erwähnt?; päpstlicher Dispens vor der Eheschließung notwendig

Artikel 10 (fol. 03r): Vorherige Bestätigung durch den Bräutigam und dessen Bruder Erzherzog Sigismund Franz notwendig; Nachfolgeregelung im Falle eines Mangels an Nachkommen erwähnt?

Artikel 11 (fol. 03r): Bekräftigung des Bruders des Bräutigams Sigismund Franz notwendig; Einverständnis der Mutter des Bräutigams notwendig; Einverständnisse bezüglich der Nachfolgeregelungen notwendig?

Artikel 30 (fol. 06v): Einverständnis Franz-Ferdinands, der Mutter des Bräutigams? und Ferdinands II. erwähnt; Ratifikation erwähnt; ? weitere Ratifikation erwähnt; ? Auflistung der Unterschriften

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 5 (fol. 02v): Ratifikation des Vertrages und Unterschriften erwähnt

Artikel 7 (fol. 02v-03r): Regelungen aus dem Testament erwähnt?; päpstlicher Dispens vor der Eheschließung notwendig

Artikel 10 (fol. 03r): Vorherige Bestätigung durch den Bräutigam und dessen Bruder Erzherzog Sigismund Franz notwendig; Nachfolgeregelung im Falle eines Mangels an Nachkommen erwähnt?

Artikel 11 (fol. 03r): Bekräftigung des Bruders des Bräutigams Sigismund Franz notwendig; Einverständnis der Mutter des Bräutigams notwendig; Einverständnisse bezüglich der Nachfolgeregelungen notwendig?

Artikel 12 (fol. 03r-03v): Vorherige Bestätigungen und Briefe notwendig; Zahlung von 40.000 bei Vollzug der Ehe geregelt?

Artikel 27 (fol. 06r): Erbverzicht der Braut geregelt; Einverständnis des Bräutigams geregelt; Schriftstück erwähnt

Artikel 30 (fol. 06v): Einverständnis Franz-Ferdinands, der Mutter des Bräutigams? und Ferdinands II. erwähnt; Ratifikation erwähnt; ? weitere Ratifikation erwähnt; ?

Kommentar

Vertrag im Original in Artikel unterteilt Mehrere Seiten des Vertrages scheinen zu fehlen Keine Folierung/Nummerierung der Vertragsseiten

Nachweise

  • Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1666 1646 I 13
  • Vertragssprache Archivexemplar: Latein

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 38. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/38.html.

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