Ehevertrag Nr. 387: Sachsen-Eisenach - Braunschweig-Wolfenbüttel
- Datum der Vertragsschließung: 19. November 1662
- Ort der Vertragsschließung: s. l.
Bräutigam
- Name: Adolf Wilhelm von Sachsen-Eisenach
- GND: 102322376
- Geburtsjahr: 1632
- Sterbejahr: 1668
- Dynastie: Wettin
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Maria Elisabeth von Braunschweig-Wolfenbüttel
- GND: 121002500
- Geburtsjahr: 1638
- Sterbejahr: 1687
- Dynastie: Welfen
- Konfession:
Akteure des Bräutigams
- Name: Adolf Wilhelm von Sachsen-Eisenach
- GND: 102322376
- Dynastie: Wettin
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Augustus von Braunschweig-Lüneburg
- GND: 118505076
- Dynastie: Welfen
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel (fol. 1r-1v): Ehe beschlossen
Artikel 1 (fol. 2r): Mitgift (17.500 Reichstaler), Zahlungsregelungen; Aussteuer
Artikel 2 (fol. 2r-2v): Erbverzicht der Braut, der Erbfall tritt bei Aussterben der männlichen Linie der Braut ein, Besiegelung durch den Bräutigam; Erbmöglichkeiten nach Testament
Artikel 3 (fol. 2v): Morgengabe (2.000 Reichstaler Hauptgeld, 200 Reichstaler jährlich), Zahlungsregelungen, Nutzungsrechte, Zahlung von 300 Reichstalern jährlich; Besoldung der Bediensteten
Artikel 4 (fol. 2v-3r): Widerlage (17.500 Reichstaler); Verschreibung von Mitgift und Widerlage auf Amt Eisenach (Schloss, Stadt, Dörfer etc.), Nutzungsrechte etc., Jurisdiktion, Festlegung als Wittum (Spezifikation); Witwenrente (3.500 Reichstaler); Besoldung der Bediensteten und Kosten für die Hofhaltung; Besichtigung der Witwengüter
Artikel 5 (fol. 3r): Wenn die festgelegte Summe nicht erzielt werden kann: Erstattung
Artikel 6 (fol. 3r-3v): Zustand des Witwensitzes
Artikel 7 (fol. 3v): Geheißbrief an die Untertanen, Regelungen zu Einkünften und Abnutzungen des Wittums, Unterhalt, Bußen und Strafen, Lebensmittel
Artikel 8 (fol. 3v): Regelungen zu Jagd und Holz
Artikel 9 (fol. 3v-4r): Regelungen zu eventuellen Überschüssen, Regelungen zu Soldaten
Artikel 10 (fol. 4r): Regelungen zu Beamten (Lob und Schwur, Gehorsam, Administration, Kaution, Bestellung)
Artikel 11 (fol. 4r-4v): Schutz der Braut und des Wittums etc. im Witwenstand
Artikel 12 (fol. 4v): Bei Beschwerungen des Wittums etc.: Begleichung
Artikel 13 (fol. 4v): Antritt des Wittums, Bezug, Inventar (Hausrat, Lebensmittel etc.), Mobilien auf dem Witwensitz, Mängelerstattung
Artikel 14 (fol. 4v): Veräußerung, Verpfändung, Öffnung etc. des Wittums ohne Einverständnis des Bräutigams/der Erben des Bräutigams ausgeschlossen; baulicher Zustand der Witwengüter
Artikel 15 (fol. 4v-5r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine gemeinsamen Nachkommen vorhanden sind: Der Bräutigam erhält das lebenslange Nutzungsrecht an der Mitgift, Aussteuer etc., nach dem Tod des Bräutigams: Rückfall, Inventarium; weitere Erbregelungen im Fall eines Testaments
Artikel 16 (fol. 5r): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und unmündige Nachkommen vorhanden sind: Vormundschaft, Unterhalt; Antritt und Nutzung des Wittums, Erhalt von Hausrat, Aussteuer, Morgengabe etc.
Artikel 17 (fol. 5r-5v): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams erneut heiratet: Ablösung, Regelungen zur Ablösung, Abtretung des Wittums
Artikel 18 (fol. 5v): Wenn aus der ersten und der zweiten Ehe Nachkommen vorhanden sind: Die Mitgift und der weitere Besitz der Braut fallen an die Nachkommen aus erster und zweiter Ehe, die Widerlage fällt an die Erben und Nachkommen des Bräutigams aus erster Ehe, Verzinsung wird cassiert
Artikel 19 (fol. 5v): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams nicht erneut heiratet: Schutz der Braut; nach dem Tod der Braut: Rückfall des Witwensitzes; Vererbungsmöglichkeiten durch Testament, Regelungen, falls kein Testament vorhanden ist
Artikel 20 (fol. 5v-6r): Wiederausstattung der Witwengüter mit Hausrat etc.
Artikel 21 (fol. 6r): Zahlungsregelungen für den Rückfall
Artikel 22 (fol. 6r): Schuldenbegleichung
Artikel 23 (fol. 6r): Wenn die Braut/der Bräutigam vor dem Beilager verstirbt: Ehevertrag ungültig
Abschluss (fol. 6r-6v): Zweifache Vertragsausfertigung; zusätzliche Bewilligung durch die Brüder des Bräutigams, Einhaltung des Vertrages versprochen; Regelungen zur 1.500 Reichstaler (Wiederlageerhöhung) und deren Vererbung, Leibrente, Datum, Unterschriften
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 2 (fol. 2r-2v): Erbverzicht der Braut, der Erbfall tritt bei Aussterben der männlichen Linie der Braut ein, Besiegelung durch den Bräutigam; Erbmöglichkeiten nach Testament
Artikel 15 (fol. 4v-5r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine gemeinsamen Nachkommen vorhanden sind: Der Bräutigam erhält das lebenslange Nutzungsrecht an der Mitgift, Aussteuer etc., nach dem Tod des Bräutigams: Rückfall, Inventarium; weitere Erbregelungen im Fall eines Testaments
Artikel 18 (fol. 5v): Wenn aus der ersten und der zweiten Ehe Nachkommen vorhanden sind: Die Mitgift und der weitere Besitz der Braut fallen an die Nachkommen aus erster und zweiter Ehe, die Widerlage fällt an die Erben und Nachkommen des Bräutigams aus erster Ehe, Verzinsung wird cassiert
Artikel 19 (fol. 5v): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams nicht erneut heiratet: Schutz der Braut; nach dem Tod der Braut: Rückfall des Witwensitzes; Vererbungsmöglichkeiten durch Testament, Regelungen, falls kein Testament vorhanden ist
Artikel 21 (fol. 6r): Zahlungsregelungen für den Rückfall
Abschluss (fol. 6r-6v): Zweifache Vertragsausfertigung; zusätzliche Bewilligung durch die Brüder des Bräutigams, Einhaltung des Vertrages versprochen; Regelungen zur 1.500 Reichstaler (Wiederlageerhöhung) und deren Vererbung, Leibrente, Datum, Unterschriften
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Abschluss (fol. 6r-6v): Zweifache Vertragsausfertigung; zusätzliche Bewilligung durch die Brüder des Bräutigams, Einhaltung des Vertrages versprochen; Regelungen zur 1.500 Reichstaler (Wiederlageerhöhung) und deren Vererbung, Leibrente, Datum, Unterschriften
Kommentar Vertrag im Original in Artikel unterteilt
Keine Folierung/Nummerierung der Vertragsseiten im Original
Literatur
Beck, August, „Adolf Wilhelm“ in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 120-121 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102322376.html#adbcontent [07.08.2025].
Nachweise
- Archivexemplar: NLA Wf 3 Urk 5 Nr. 9 (1662 XI 19)
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 387. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/387.html.
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