Ehevertrag Nr. 402: Geldern - Braunschweig-Celle
- Datum der Vertragsschließung: 1518-08-26
- Ort der Vertragsschließung:
Bräutigam
- Name: Karl von Geldern
- GND: 104206527
- Geburtsjahr: 1467
- Sterbejahr: 1538
- Dynastie: Egmond
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg
- GND: 1035104601
- Geburtsjahr: 1494
- Sterbejahr: 1572
- Dynastie: Welfen
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl von Geldern
- GND: 104206527
- Dynastie: Egmond
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Heinrich I. von Braunschweig-Lüneburg
- GND: 136201504
- Dynastie: Welfen
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1: Ehe beschlossen; Tod des Großvaters der Braut, Ottos „des Siegreichen“ von Braunschweig-Lüneburg erwähnt
Artikel 2: Mitgift geregelt?
Artikel 3: nicht lesbar
Artikel 4: Aussteuer (Kleider, Kleinodien, Silbergeschirr, etc.) geregelt
Artikel 5: Morgengabe, Widerlage und Witwengüter geregelt?
Artikel 6: Regelungen bezüglich der Untertanen auf den Witwengütern?
Artikel 7: Erbrechtliche Regelungen?
Artikel 8: Jährliche Rente der Braut geregelt
Artikel 9: Regelungen bezüglich der Witwengüter?; Regelungen bezüglich der Ritterschaften; Nutzungsrechte und Zugehörungen auf den Witwengütern geregelt; Erhalt der jährlichen Rente geregelt; Dienste geregelt; Regelungen bezüglich Ritterschaften und Zahlungen?
Artikel 10: Huldigung und Eide der Untertanen etc. auf den Witwengütern gegenüber der Braut geregelt; Bezahlung geregelt
Artikel 11: Weitere Regelunge bezüglich der Ritterschaft
Artikel 12: Morgengabe geregelt?
Artikel 13: Wenn die Witwengüter beschädigt werden: Verbesserung und Bezahlung geregelt?
Artikel 14: Ungehinderte Nutzungsrechte der Witwengüter durch die Braut geregelt; Gebrauch der Witwengüter durch andere Personen ausgeschlossen?
Artikel 15: Regelungen bezüglich Schulden und Pflichten?
Artikel 16: Ort genannt?
Artikel 17: Besiegelter Brief erwähnt; Antritt der Witwengüter, Erhalt von Mitgift, Widerlage, Morgengabe, Aussteuer, etc. geregelt?; Unterhalt der Braut geregelt?
Artikel 18: Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und Leibeserben aus der Ehe vorhanden sind: Erbrechtliche Regelungen?; Antritt des Wittums geregelt; die Braut erhält Mitgift, Widerlage und Aussteuer?; zeitliche Zahlungsregelungen festgelegt
Artikel 19: Erlaubnis des Königs notwendig?; Besiegelung erwähnt
Regelungen über Thronfolge
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 7: Erbrechtliche Regelungen?
Artikel 18: Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und Leibeserben aus der Ehe vorhanden sind: Erbrechtliche Regelungen?; Antritt des Wittums geregelt; die Braut erhält Mitgift, Widerlage und Aussteuer?; zeitliche Zahlungsregelungen festgelegt
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 19: Erlaubnis des Königs notwendig?; Besiegelung erwähnt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 19: Erlaubnis des Königs notwendig?; Besiegelung erwähnt
Kommentar
Vertrag im Original nicht in Artikel unterteilt, schwer lesbar
Nachweise
- Archivexemplar: NLA Ha Celle Or. 1 Nr. 66_1
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 402. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/402.html.
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