Ehevertrag Nr. 405: Mansfeld - Braunschweig-Lüneburg
- Datum der Vertragsschließung: 15. April 1559
- Ort der Vertragsschließung: Celle
Bräutigam
- Name: Johann I. von Mansfeld-Hinterort
- GND: 115774335
- Geburtsjahr: 1532
- Sterbejahr: 1567
- Dynastie: Mansfeld
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Margareta von Braunschweig-Lüneburg
- GND: 132020408
- Geburtsjahr: 1534
- Sterbejahr: 1596
- Dynastie: Welfen
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Johann I. von Mansfeld-Hinterort
- GND: 115774335
- Dynastie: Mansfeld
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Franz Otto von Braunschweig-Lüneburg
- GND: 129822396
- Dynastie: Welfen
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Artikel 1 (Bild 2): Beredung des Brautbruders und des Bräutigams erwähnt
Artikel 2 (Bild 2): Eheschließung beschlossen
Artikel 3 (Bild 2): Die Mitgift beträgt 12.000 Taler; Zahlungsregelung festgelegt
Artikel 4 (Bild 2-3a): Aussteuer (Kleider, Schmuck, Silbergeschirr) dem Stand der Braut entsprechend geregelt; Aussteuer wie bei der Schwester der Braut, Elisabeth Ursula, geregelt
Artikel 5 (Bild 3a): Erbverzicht der Braut auf alles väterliche, mütterliche, brüderliche und schwesterliche Erbe geregelt
Artikel 6 (Bild 3a): Der Erbfall für die Braut und ihre Erben tritt ein, wenn alle Fürsten von Braunschweig-Lüneburg vor der Braut versterben
Artikel 7 (Bild 3a): Der Erbverzichtsbrief der Braut soll durch den Bräutigam besiegelt werden
Artikel 8 (Bild 3b): Witwensitz und Leibgedinge erwähnt
Artikel 9 (Bild 3b-4a): Wenn der Bräutigam die Nachfolge in seinem Teil der Länder seines Vaters antritt: Die Braut erhält das Schloss und Amt Mansfeld als Witwensitz; Nutzungsrechte geregelt; jährliches Einkommen von 2.000 Talern geregelt; Ackerbau und Vorwerk?, die vor dem Witwensitz liegen sind von der Nutzung durch die Braut ausgeschlossen; Viehzucht, Holznutzung, Jurisdiktion, Jagdrechte, Fischereirechte, etc. geregelt?
Artikel 10 (Bild 4a): Eide und Pflichten der Dienstleute, Amtleute und Untertanen gegenüber der Braut geregelt; Register des Einkommens des Herzogs Franz Otto erwähnt?
Artikel 11 (Bild 4a): Wenn der Vater des Bräutigams verstirbt und die Herrschaft auf den Bräutigam und dessen Brüder aufgeteilt wird: Leibgedinge wie vorher geregelt
Artikel 12 (Bild 4a-4b): Wenn der Bräutigam vor seinem Vater verstirbt: Erhalt eines Witwengutes aus dem Besitz des Vaters des Bräutigams Graf Albrecht von Mansfeld geregelt?; jährliches Einkommen von 2.000 Talern geregelt; Ausnahmen, wie Ackerbau wie vorher geregelt, festgelegt; Erhalt der neu vereinbarten Witwengütern geregelt, wenn die vorher genannten Witwengüter abgetreten wurden
Artikel 13 (Bild 4b-5a): Bewilligung und Bestätigung der Ehe durch den Vater des Bräutigams, dessen Söhne und durch Priester vor dem ehelichen Beilager notwendig
Artikel 14 (Bild 5a-5b): Wenn die Bewilligung nicht erfolgt oder wenn der Bräutigam vor seinem Vater verstirbt?: Die Braut erhält nur ein Haus des Herzogs Albrecht als Witwengut; Bewilligung durch den Bräutigam, dessen Vater und die Brüder des Bräutigams notwendig: Teilung der Schlösser zu Lebzeiten des Vaters des Bräutigams erwähnt?; Leibgedinge geregelt, wenn das Haus nach dem Tod des Vaters des Bräutigams dem Bräutigam zufällt; Nutzungen und Einkommen sollen aufgezeichnet werden und zur Zeit des Beilagers übergeben werden
Artikel 15 (Bild 5b): Wenn die Witwengüter die 2.000 Taler nicht einbringen: Erstattung aus anderen Gütern geregelt
Artikel 16 (Bild 5b): Wohnrecht von Adeligen auf dem Witwengut geregelt?; ?; Dienste geregelt Artikel 17 (Bild 6a): Die Erben des Bräutigams behalten die Landsteuer und die Landfolge bezüglich der Untertanen
Artikel 18 (Bild 6a): Die Braut erhält 200 Taler jährlich als Morgengabe
Artikel 19 (Bild 6a): Schutz der Braut, des Leibgdinges und der Morgengabe durch die Erben des Bräutigams geregelt?
Artikel 20 (Bild 6a-6b): Wenn die Witwengüter beschädigt oder verwüstet werden, sodass die Braut daraus kein Einkommen mehr bekommt: Erstattung aus anderen Gütern geregelt, bis die Witwengüter wieder aufgebaut und nutzbar sind
Artikel 21 (Bild 6b): Wenn einer der Ehepartner vor dem anderen versterben sollte: Folgende Regelungen festgelegt
Artikel 22 (Bild 6b): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Leibeserben vorhanden sind: Kleider, Ketten, Perlen und Silbergeschirr fallen an Herzog Franz Otto, dessen Brüder und Erben; Inventarliste und Register über Kleider, Ketten, Perlen und Silbergeschirr erwähnt
Artikel 23 (Bild 7a): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Leibeserben vorhanden sind: Der Bräutigam erhält das lebenslange Nutzungsrecht über die 12.000 Taler der Mitgift; nach dem Tod des Bräutigams erhalten dessen Erben 6.000 Talern, die übrigen 6.000 Taler fallen an Herzog Franz Otto, seine Brüder und dessen Erben
Artikel 24 (Bild 7a): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt: Die Braut behält die Aussteuer und ihren weiteren Besitz; Antritt des Leibgedinges und Erhalt der Morgengabe
Artikel 25 (Bild 7b): Unterhalt der Braut bis zum Erhalt des Einkommens aus den Witwengütern geregelt
Artikel 26 (Bild 7b): Abkauf des Witwensitzes möglich, wenn die Braut dies wünscht: Zahlung der 12.000 Taler der Mitgift und der Widerlage als lebenslange und jährliche Zahlung von 1.200 Talern an die Braut geregelt; Versicherung geregelt; Ablösung der jährlichen Zahlung von 1.200 Talern mit 6.000 Talern möglich
Artikel 27 (Bild 7b-8a): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams erneut heiratet: Die Erben des Bräutigams können den Witwensitz mit den genannten Summen abkaufen
Artikel 28 (Bild 8a): Die jährliche Zahlung der 200 Taler als Morgengabe kann mit einer einmaligen Zahlung von 2.000 Talern abgekauft werden
Artikel 29 (Bild 8a): Heimfahrt der Braut erwähnt; Vermählung und Beilager geregelt Artikel 30 (Bild 8b): Ausfertigung von 2 Exemplaren des Vertrages geregelt; Unterzeichnung und Besiegelung geregelt; Unterschriften der Beteiligten
Regelungen über Thronfolge
Artikel 9 (Bild 3b-4a): Wenn der Bräutigam die Nachfolge in seinem Teil der Länder seines Vaters antritt: Die Braut erhält das Schloss und Amt Mansfeld als Witwensitz; Nutzungsrechte geregelt; jährliches Einkommen von 2.000 Talern geregelt; Ackerbau und Vorwerk?, die vor dem Witwensitz liegen sind von der Nutzung durch die Braut ausgeschlossen; Viehzucht, Holznutzung, Jurisdiktion, Jagdrechte, Fischereirechte, etc. geregelt?
Artikel 11 (Bild 4a): Wenn der Vater des Bräutigams verstirbt und die Herrschaft auf den Bräutigam und dessen Brüder aufgeteilt wird: Leibgedinge wie vorher geregelt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 5 (Bild 3a): Erbverzicht der Braut auf alles väterliche, mütterliche, brüderliche und schwesterliche Erbe geregelt
Artikel 6 (Bild 3a): Der Erbfall für die Braut und ihre Erben tritt ein, wenn alle Fürsten von Braunschweig-Lüneburg vor der Braut versterben
Artikel 7 (Bild 3a): Der Erbverzichtsbrief der Braut soll durch den Bräutigam besiegelt werden Artikel 12 (Bild 4a-4b): Wenn der Bräutigam vor seinem Vater verstirbt: Erhalt eines Witwengutes aus dem Besitz des Vaters des Bräutigams Graf Albrecht von Mansfeld geregelt?; jährliches Einkommen von 2.000 Talern geregelt; Ausnahmen, wie Ackerbau wie vorher geregelt, festgelegt; Erhalt der neu vereinbarten Witwengütern geregelt, wenn die vorher genannten Witwengüter abgetreten wurden
Artikel 21 (Bild 6b): Wenn einer der Ehepartner vor dem anderen versterben sollte: Folgende Regelungen festgelegt
Artikel 22 (Bild 6b): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Leibeserben vorhanden sind: Kleider, Ketten, Perlen und Silbergeschirr fallen an Herzog Franz Otto, dessen Brüder und Erben; Inventarliste und Register über Kleider, Ketten, Perlen und Silbergeschirr erwähnt
Artikel 23 (Bild 7a): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Leibeserben vorhanden sind: Der Bräutigam erhält das lebenslange Nutzungsrecht über die 12.000 Taler der Mitgift; nach dem Tod des Bräutigams erhalten dessen Erben 6.000 Talern, die übrigen 6.000 Taler fallen an Herzog Franz Otto, seine Brüder und dessen Erben
Artikel 24 (Bild 7a): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt: Die Braut behält die Aussteuer und ihren weiteren Besitz; Antritt des Leibgedinges und Erhalt der Morgengabe
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 13 (Bild 4b-5a): Bewilligung und Bestätigung der Ehe durch den Vater des Bräutigams, dessen Söhne und durch Priester vor dem ehelichen Beilager notwendig
Artikel 14 (Bild 5a-5b): Wenn die Bewilligung nicht erfolgt oder wenn der Bräutigam vor seinem Vater verstirbt?: Die Braut erhält nur ein Haus des Herzogs Albrecht als Witwengut; Bewilligung durch den Bräutigam, dessen Vater und die Brüder des Bräutigams notwendig: Teilung der Schlösser zu Lebzeiten des Vaters des Bräutigams erwähnt?; Leibgedinge geregelt, wenn das Haus nach dem Tod des Vaters des Bräutigams dem Bräutigam zufällt; Nutzungen und Einkommen sollen aufgezeichnet werden und zur Zeit des Beilagers übergeben werden
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 13 (Bild 4b-5a): Bewilligung und Bestätigung der Ehe durch den Vater des Bräutigams, dessen Söhne und durch Priester vor dem ehelichen Beilager notwendig
Artikel 14 (Bild 5a-5b): Wenn die Bewilligung nicht erfolgt oder wenn der Bräutigam vor seinem Vater verstirbt?: Die Braut erhält nur ein Haus des Herzogs Albrecht als Witwengut; Bewilligung durch den Bräutigam, dessen Vater und die Brüder des Bräutigams notwendig: Teilung der Schlösser zu Lebzeiten des Vaters des Bräutigams erwähnt?; Leibgedinge geregelt, wenn das Haus nach dem Tod des Vaters des Bräutigams dem Bräutigam zufällt; Nutzungen und Einkommen sollen aufgezeichnet werden und zur Zeit des Beilagers übergeben werden
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Kommentar
Geburtsjahr des Bräutigams unsicher, die Literatur gibt in der Regel “zwischen 1532 und 1534” ab
Keine Folierung/Nummerierung der Vertragsseiten Vertrag im Original in Artikel unterteilt
Nachweise
- Archivexemplar: NLA Ha Celle Or. 1 Nr. 89
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 405. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/405.html.
@misc{ Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit,
title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. 405},
url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/405.html}
}