Ehevertrag Nr. 43: Brandenburg - Niederlande
- Datum der Vertragsschließung: 7. Dezember 1646
- Ort der Vertragsschließung: Den Haag
Bräutigam
- Name: Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg
- GND: 11853596X
- Geburtsjahr: 1630
- Sterbejahr: 1688
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: Reformiert
Braut
- Name: Luise Henriette von Oranien-Nassau
- GND: 118969080
- Geburtsjahr: 1627
- Sterbejahr: 1667
- Dynastie: Oranien-Nassau
- Konfession: Reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg
- GND: 11853596X
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: /
Vertragsinhalt
Präambel: Zu Ehren Gottes, zur Mehrung von Liebe und Zuneigung zwischen Bräutigam, Brautvater und Brautbruder: Abschluss von Ehevertrag bekundet, Eheversprechen für Braut erteilt (354 li, re)
Artikel 1: Eheschließung in Den Haag vereinbart
Artikel 2: Mitgift festgelegt
Artikel 3: Aussteuer geregelt
Artikel 4: Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht
Artikel 5: Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt, auf Lebenszeit der Braut
Artikel 6: Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: Zahlung bis zur Witwenschaft geregelt
Artikel 7: Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt: Kosten für Hochzeitsgeschenke und Patengeschenke geregelt
Artikel 8: Hofstaat der Braut geregelt: Besoldung der Bediensteten geregelt
Artikel 9: Widerlage und Witweneinkünfte festgelegt: Zulage zu Witweneinkünften geregelt
Artikel 10-12: Witwengüter geregelt: in Kleve oder Brandenburg, als Pfand für Witweneinkünfte eingesetzt, Nutzungsrechte geregelt
Artikel 13-15: Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Bediensteten und Untertanen geregelt, Eidesleistung an Braut geregelt
Artikel 16-17: Witwengüter geregelt: Herrschaftsrechte ausgenommen, Zustand und Erhaltung geregelt
Artikel 18: Witwensitz in Kleve zugesichert
Artikel 19-20: Indemnität der Witwengüter von Schulden und gegen Entfremdung zugesichert
Artikel 21-22: Nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Nachlass durch Bräutigam auf Lebenszeit, danach Rückfall geregelt, Witwengüter als Pfand für Rückfall eingesetzt
Artikel: 23: Nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Nachlass geregelt, Nutzung von Mitgift durch Bräutigam auf Lebenszeit geregelt
Artikel 24-26: Nach Tod des Bräutigams: Übergang von Witwengütern, Zugewinn und Brautjuwelen an Braut geregelt, Ausstattung von Witwengütern geregelt
Artikel 27-28: Bei zweiter Ehe der Braut: Nutzung oder Ablösung von Witwengütern geregelt, ggf. Auszahlung von Mitgift und persönlichem Besitz an Braut geregelt, Verzinsung oder Auszahlung von Widerlage an Braut geregelt, Abtretung von Witwengütern geregelt
Artikel 29: Nach Tod der Brautleute ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut an Brauterben geregelt
Artikel 30: Nach Tod des Bräutigams: Kindererziehung durch Braut geregelt, reformierte Religion der Kinder vorgeschrieben
Artikel 31: Nach Tod von Braut oder Bräutigam vor Zahlung der Mitgift: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart
Artikel 32: Nach Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart
Artikel 33: Testamentarische Vergabungen unter Brautleuten geregelt: ausgenommen Mitgift, Witwengüter, Gütervergabungen von Brautvater und Brautbruder an Braut
Artikel 34: Einhaltung zugesichert
Regelungen über Thronfolge
Artikel 4: Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht
Konfessionelle Regelungen
Artikel 30: Nach Tod des Bräutigams: Kindererziehung durch Braut geregelt, reformierte Religion der Kinder vorgeschrieben
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 4: Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht
Artikel 29: Nach Tod der Brautleute ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut an Brauterben geregelt
Artikel 33: Testamentarische Vergabungen unter Brautleuten geregelt: ausgenommen Mitgift, Witwengüter, Gütervergabungen von Brautvater und Brautbruder an Braut
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Bündnisvertrag von Den Haag 04. September 1636
Literatur
Hammer 2001, S. 47-64, bes. S. 60
Nachweise
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 354-360
- Vertragssprache Druck: Niederländisch, Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263173g/f394.item
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 43. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/43.html.
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