Ehevertrag Nr. 43: Brandenburg - Niederlande
- Datum der Vertragsschließung: 7. Dezember 1646
- Ort der Vertragsschließung: Den Haag
Bräutigam
- Name: Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg
- GND: 11853596X
- Geburtsjahr: 1630
- Sterbejahr: 1688
- Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
- Konfession: reformiert
Braut
- Name: Luise Henriette von Oranien-Nassau
- GND: 118969080
- Geburtsjahr: 1627
- Sterbejahr: 1667
- Dynastie: Oranien-Nassau
- Konfession: Reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg
- GND: 11853596X
- Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
- Verhältnis: /
Vertragsinhalt
Präambel: Zu Ehren Gottes, zur Mehrung von Liebe und Zuneigung zwischen Bräutigam, Brautvater und Brautbruder: Abschluss von Ehevertrag bekundet, Eheversprechen für Braut erteilt (354 li, re)
Artikel 1: Eheschließung in Den Haag vereinbart
Artikel 2: Mitgift festgelegt
Artikel 3: Aussteuer geregelt
Artikel 4: Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht
Artikel 5: Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt, auf Lebenszeit der Braut
Artikel 6: Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: Zahlung bis zur Witwenschaft geregelt
Artikel 7: Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt: Kosten für Hochzeitsgeschenke und Patengeschenke geregelt
Artikel 8: Hofstaat der Braut geregelt: Besoldung der Bediensteten geregelt
Artikel 9: Widerlage und Witweneinkünfte festgelegt: Zulage zu Witweneinkünften geregelt
Artikel 10-12: Witwengüter geregelt: in Kleve oder Brandenburg, als Pfand für Witweneinkünfte eingesetzt, Nutzungsrechte geregelt
Artikel 13-15: Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Bediensteten und Untertanen geregelt, Eidesleistung an Braut geregelt
Artikel 16-17: Witwengüter geregelt: Herrschaftsrechte ausgenommen, Zustand und Erhaltung geregelt
Artikel 18: Witwensitz in Kleve zugesichert
Artikel 19-20: Indemnität der Witwengüter von Schulden und gegen Entfremdung zugesichert
Artikel 21-22: Nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Nachlass durch Bräutigam auf Lebenszeit, danach Rückfall geregelt, Witwengüter als Pfand für Rückfall eingesetzt
Artikel: 23: Nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Nachlass geregelt, Nutzung von Mitgift durch Bräutigam auf Lebenszeit geregelt
Artikel 24-26: Nach Tod des Bräutigams: Übergang von Witwengütern, Zugewinn und Brautjuwelen an Braut geregelt, Ausstattung von Witwengütern geregelt
Artikel 27-28: Bei zweiter Ehe der Braut: Nutzung oder Ablösung von Witwengütern geregelt, ggf. Auszahlung von Mitgift und persönlichem Besitz an Braut geregelt, Verzinsung oder Auszahlung von Widerlage an Braut geregelt, Abtretung von Witwengütern geregelt
Artikel 29: Nach Tod der Brautleute ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut an Brauterben geregelt
Artikel 30: Nach Tod des Bräutigams: Kindererziehung durch Braut geregelt, reformierte Religion der Kinder vorgeschrieben
Artikel 31: Nach Tod von Braut oder Bräutigam vor Zahlung der Mitgift: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart
Artikel 32: Nach Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart
Artikel 33: Testamentarische Vergabungen unter Brautleuten geregelt: ausgenommen Mitgift, Witwengüter, Gütervergabungen von Brautvater und Brautbruder an Braut
Artikel 34: Einhaltung zugesichert
Regelungen über Thronfolge
Artikel 4: Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht
Konfessionelle Regelungen
Artikel 30: Nach Tod des Bräutigams: Kindererziehung durch Braut geregelt, reformierte Religion der Kinder vorgeschrieben
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 4: Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht
Artikel 29: Nach Tod der Brautleute ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut an Brauterben geregelt
Artikel 33: Testamentarische Vergabungen unter Brautleuten geregelt: ausgenommen Mitgift, Witwengüter, Gütervergabungen von Brautvater und Brautbruder an Braut
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Bündnisvertrag von Den Haag 04. September 1636
Literatur
Hammer, U., Kurfürstin Luise Henriette. Eine Oranierin als Mittlerin zwichen den Niederlanden und Brandenburg-Preußen, 2001, S. 47-64, bes. S. 60
Bas, F, de, Hohenzolllern und Oranien, in: Hjb, Jg. 2, 1898, S. 188-207
Nachweise
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 354-360
- Vertragssprache Druck: Niederländisch, Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263173g/f394.item
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 43. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/43.html.
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