Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 43: Brandenburg - Niederlande

  • Datum der Vertragsschließung: 1646-12-07
  • Ort der Vertragsschließung: Den Haag

Bräutigam

  • Name: Friedrich Wilhelm I., Kurfürst von Brandenburg
  • GND: 11853596X
  • Geburtsjahr: 1630
  • Sterbejahr: 1688
  • Dynastie: Hohenzollern
  • Konfession: reformiert

Braut

  • Name: Luise Henriette von Oranien
  • GND: 118969080
  • Geburtsjahr: 1627
  • Sterbejahr: 1667
  • Dynastie: Oranien-Nassau
  • Konfession: reformiert

Akteure des Bräutigams

  • Name: Friedrich Wilhelm I., Kurfürst von Brandenburg
  • GND: 11853596X
  • Dynastie: Hohenzollern
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Friedrich Heinrich von Oranien, Statthalter der Generalstaaten
  • GND: 118590200
  • Dynastie: Oranien-Nassau
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

[Prä] – zu Ehren Gottes, zur Mehrung von Liebe und Zuneigung zwischen Bräutigam, Brautvater und Brautbruder: Abschluss von Ehevertrag bekundet, Eheversprechen für Braut erteilt (354 li, re)

1 – Eheschließung in Den Haag vereinbart

2 – Mitgift festgelegt

3 – Aussteuer geregelt

4 – Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht

5 – Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt, auf Lebenszeit der Braut

6 – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: Zahlung bis zur Witwenschaft geregelt

7 – Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt: Kosten für Hochzeitsgeschenke und Patengeschenke geregelt

8 – Hofstaat der Braut geregelt: Besoldung der Bediensteten geregelt

9 – Widerlage und Witweneinkünfte festgelegt: Zulage zu Witweneinkünften geregelt

10-12 – Witwengüter geregelt: in Kleve oder Brandenburg, als Pfand für Witweneinkünfte eingesetzt, Nutzungsrechte geregelt

13-15 – Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Bediensteten und Untertanen geregelt, Eidesleistung an Braut geregelt

16-17 – Witwengüter geregelt: Herrschaftsrechte ausgenommen, Zustand und Erhaltung geregelt 18 – Witwensitz in Kleve zugesichert

19-20 – Indemnität der Witwengüter von Schulden und gegen Entfremdung zugesichert

21-22 – nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Nachlass durch Bräutigam auf Lebenszeit, danach Rückfall geregelt, Witwengüter als Pfand für Rückfall eingesetzt

23– nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Nachlass geregelt, Nutzung von Mitgift durch Bräutigam auf Lebenszeit geregelt

24-26 – nach Tod des Bräutigams: Übergang von Witwengütern, Zugewinn und Brautjuwelen an Braut geregelt, Ausstattung von Witwengütern geregelt

27-28 – bei zweiter Ehe der Braut: Nutzung oder Ablösung von Witwengütern geregelt, ggf. Auszahlung von Mitgift und persönlichem Besitz an Braut geregelt, Verzinsung oder Auszahlung von Widerlage an Braut geregelt, Abtretung von Witwengütern geregelt

29 – nach Tod der Brautleute ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut an Brauterben geregelt

30 – nach Tod des Bräutigams: Kindererziehung durch Braut geregelt, reformierte Religion der Kinder vorgeschrieben

31 – nach Tod von Braut oder Bräutigam vor Zahlung der Mitgift: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart

32 – nach Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart

33 – testamentarische Vergabungen unter Brautleuten geregelt: ausgenommen Mitgift, Witwengüter, Gütervergabungen von Brautvater und Brautbruder an Braut

34 – Einhaltung zugesichert

Regelungen über Thronfolge

Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht - 4

Konfessionelle Regelungen

nach Tod des Bräutigams: Kindererziehung durch Braut geregelt, reformierte Religion der Kinder vorgeschrieben - 30

Erbrechtliche Regelungen

Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht - 4

nach Tod der Brautleute ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut an Brauterben geregelt - 29

testamentarische Vergabungen unter Brautleuten geregelt: ausgenommen Mitgift, Witwengüter, Gütervergabungen von Brautvater und Brautbruder an Braut - 33

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Bündnisvertrag von Den Haag 04.09.1636

Literatur

Hammer 2001, S. 47-64, bes. S. 60

Nachweise

  • Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 354-360
  • Vertragssprache Druck: Niederländisch, Französisch
  • Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263173g/f394.item

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 43. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/43.html.

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