Ehevertrag Nr. 43: Brandenburg - Niederlande
- Datum der Vertragsschließung: 1646-12-07
- Ort der Vertragsschließung: Den Haag
Bräutigam
- Name: Friedrich Wilhelm I., Kurfürst von Brandenburg
- GND: 11853596X
- Geburtsjahr: 1630
- Sterbejahr: 1688
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: reformiert
Braut
- Name: Luise Henriette von Oranien
- GND: 118969080
- Geburtsjahr: 1627
- Sterbejahr: 1667
- Dynastie: Oranien-Nassau
- Konfession: reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich Wilhelm I., Kurfürst von Brandenburg
- GND: 11853596X
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Friedrich Heinrich von Oranien, Statthalter der Generalstaaten
- GND: 118590200
- Dynastie: Oranien-Nassau
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – zu Ehren Gottes, zur Mehrung von Liebe und Zuneigung zwischen Bräutigam, Brautvater und Brautbruder: Abschluss von Ehevertrag bekundet, Eheversprechen für Braut erteilt (354 li, re)
1 – Eheschließung in Den Haag vereinbart
2 – Mitgift festgelegt
3 – Aussteuer geregelt
4 – Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht
5 – Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt, auf Lebenszeit der Braut
6 – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: Zahlung bis zur Witwenschaft geregelt
7 – Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt: Kosten für Hochzeitsgeschenke und Patengeschenke geregelt
8 – Hofstaat der Braut geregelt: Besoldung der Bediensteten geregelt
9 – Widerlage und Witweneinkünfte festgelegt: Zulage zu Witweneinkünften geregelt
10-12 – Witwengüter geregelt: in Kleve oder Brandenburg, als Pfand für Witweneinkünfte eingesetzt, Nutzungsrechte geregelt
13-15 – Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Bediensteten und Untertanen geregelt, Eidesleistung an Braut geregelt
16-17 – Witwengüter geregelt: Herrschaftsrechte ausgenommen, Zustand und Erhaltung geregelt 18 – Witwensitz in Kleve zugesichert
19-20 – Indemnität der Witwengüter von Schulden und gegen Entfremdung zugesichert
21-22 – nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Nachlass durch Bräutigam auf Lebenszeit, danach Rückfall geregelt, Witwengüter als Pfand für Rückfall eingesetzt
23– nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Nachlass geregelt, Nutzung von Mitgift durch Bräutigam auf Lebenszeit geregelt
24-26 – nach Tod des Bräutigams: Übergang von Witwengütern, Zugewinn und Brautjuwelen an Braut geregelt, Ausstattung von Witwengütern geregelt
27-28 – bei zweiter Ehe der Braut: Nutzung oder Ablösung von Witwengütern geregelt, ggf. Auszahlung von Mitgift und persönlichem Besitz an Braut geregelt, Verzinsung oder Auszahlung von Widerlage an Braut geregelt, Abtretung von Witwengütern geregelt
29 – nach Tod der Brautleute ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut an Brauterben geregelt
30 – nach Tod des Bräutigams: Kindererziehung durch Braut geregelt, reformierte Religion der Kinder vorgeschrieben
31 – nach Tod von Braut oder Bräutigam vor Zahlung der Mitgift: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart
32 – nach Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart
33 – testamentarische Vergabungen unter Brautleuten geregelt: ausgenommen Mitgift, Witwengüter, Gütervergabungen von Brautvater und Brautbruder an Braut
34 – Einhaltung zugesichert
Regelungen über Thronfolge
Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht - 4
Konfessionelle Regelungen
nach Tod des Bräutigams: Kindererziehung durch Braut geregelt, reformierte Religion der Kinder vorgeschrieben - 30
Erbrechtliche Regelungen
Erbrecht der Braut vorbehalten: auf väterliches und mütterliches Erbe und Nachfolgerecht - 4
nach Tod der Brautleute ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut an Brauterben geregelt - 29
testamentarische Vergabungen unter Brautleuten geregelt: ausgenommen Mitgift, Witwengüter, Gütervergabungen von Brautvater und Brautbruder an Braut - 33
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Bündnisvertrag von Den Haag 04.09.1636
Literatur
Hammer 2001, S. 47-64, bes. S. 60
Nachweise
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 354-360
- Vertragssprache Druck: Niederländisch, Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263173g/f394.item
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 43. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/43.html.
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