Ehevertrag Nr. 44: Spanien - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 1647-05-20
- Ort der Vertragsschließung: Wien
Bräutigam
- Name: Philipp IV. von Spanien
- GND: 118593870
- Geburtsjahr: 1605
- Sterbejahr: 1665
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Maria Anna von Österreich
- GND: 118781863
- Geburtsjahr: 1634
- Sterbejahr: 1696
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Philipp IV. von Spanien
- GND: 118593870
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Ferdinand III.
- GND: 118532529
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1 (fol. 01r): Reiterorden erwähnt; Nennung des Bräutigams; der Ehevertrag enthält Regelungen zur Mitgift und erbrechtliche Regelungen
Artikel 2 (fol. 01r-02r): Nennung der Braut und des Brautakteurs; Siegel erwähnt; Verhandler und Begleiter genannt
Artikel 3 (fol. 02r-02v): Eheschließung per procuratorem geregelt; Einholung eines päpstlichen Dispens im gleichen Jahr geregelt; Abschluss des Vertrages geregelt
Artikel 4 (fol. 02v): Mitgift in Höhe von 100.000 Scutorum Kronen geregelt?; zeitliche Regelungen und Zahlungsregelungen erwähnt
Artikel 5 (fol. 02v-03r): Donatio propter nuptias in Höhe von 100.000 Scutorum geregelt?; Regelungen für den Fall der Auflösung der Ehe oder des Todes des Bräutigams oder der Braut vor Vollzug der Ehe genannt, Zahlungsregelungen und Aufteilungen geregelt, erbrechtliche Regelungen, falls Nachkommen aus der Ehe vorhanden sind genannt?
Artikel 6 (fol. 03r-03v): Zahlungs- und Pfandregelungen zur Mitgift genannt; Rückgabe geregelt; Sicherheit und Pfand geregelt; Anlage von 50.000 in Edelsteinen geregelt?;
Artikel 7 (fol. 03v): Hilfe geregelt?
Artikel 8 (fol. 03v-04r): Fall der Auflösung der Ehe geregelt, unabhängig davon ob Kinder vorhanden sind oder nicht; ?; Rückgabe des Geldes geregelt; ?
Artikel 9 (fol. 4r): Zweite Ehe erwähnt; Rückgaben geregelt?; Witwengüter und Versorgung geregelt?
Artikel 10 (fol. 04r-04v): Dienerschaft und Amtleute geregelt; der Braut wird ein Beichtvater zugesprochen?
Artikel 11 (fol. 04v): Regelungen genannt, wenn die Ehe aufgelöst oder beendet ist?: Die Braut kann mit ihrem Hofstaat im Königreich verbleiben, Erhalt von Edelsteinen, Vermögen und Mobilien geregelt; die Braut kann das Königreich auch mit ihrem Hofstaat und Besitz verlassen?; Anzahlungen und Pfand geregelt?
Artikel 12 (fol. 04v-05r): Erb- und Nachfolgeverzicht der Braut für sich und ihre Nachkommen auf alles väterliches und mütterliches Erbe; Ereuerung erwähnt
Artikel 13 (fol. 05r): Zusammentreffen des Brautpaares geregelt?; Kosten geregelt
Artikel 14 (fol. 05r-05v): Eheschließung per procura geregelt; 6 Principale sowie deren Aufgaben geregelt; unparteiische Beobachtung geregelt; Besiegelung des Vertrages geregelt
Artikel 15 (fol. 05v): Berater und Amtleute erwähnt?
Artikel 16 (fol. 05v): Besiegelung erwähnt; Ort und Datum genannt Unterschriften
Konfessionelle Regelungen
Artikel 10 (fol. 04r-04v): Dienerschaft und Amtleute geregelt; der Braut wird ein Beichtvater zugesprochen?
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 1 (fol. 01r): Reiterorden erwähnt; Nennung des Bräutigams; der Ehevertrag enthält Regelungen zur Mitgift und erbrechtliche Regelungen
Artikel 5 (fol. 02v-03r): Donatio propter nuptias in Höhe von 100.000 Scutorum geregelt?; Regelungen für den Fall der Auflösung der Ehe oder des Todes des Bräutigams oder der Braut vor Vollzug der Ehe genannt, Zahlungsregelungen und Aufteilungen geregelt, erbrechtliche Regelungen, falls Nachkommen aus der Ehe vorhanden sind genannt?
Artikel 6 (fol. 03r-03v): Zahlungs- und Pfandregelungen zur Mitgift genannt; Rückgabe geregelt; Sicherheit und Pfand geregelt; Anlage von 50.000 in Edelsteinen geregelt?
Artikel 8 (fol. 03v-04r): Fall der Auflösung der Ehe geregelt, unabhängig davon ob Kinder vorhanden sind oder nicht; ?; Rückgabe des Geldes geregelt
Artikel 9 (fol. 4r): Zweite Ehe erwähnt; Rückgaben geregelt?; Witwengüter und Versorgung geregelt?
Artikel 12 (fol. 04v-05r): Erb- und Nachfolgeverzicht der Braut für sich und ihre Nachkommen auf alles väterliches und mütterliches Erbe; Ereuerung erwähnt
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 3 (fol. 02r-02v): Eheschließung per procuratorem geregelt; Einholung eines päpstlichen Dispens im gleichen Jahr geregelt; Abschluss des Vertrages geregelt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 3 (fol. 02r-02v): Eheschließung per procuratorem geregelt; Einholung eines päpstlichen Dispens im gleichen Jahr geregelt; Abschluss des Vertrages geregelt
Kommentar
Vertrag im Original in Artikel unterteilt Keine Nummerierung/Foliierung auf den originalen Vertragsseiten Seiten des Vertrages scheinen zu fehlen
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1675 1647 V 20
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 44. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/44.html.
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