Ehevertrag Nr. 52: Mantua - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 19. Januar 1561
- Ort der Vertragsschließung: Wien
Bräutigam
- Name: Wilhelm von Mantua
- GND: 104066822
- Geburtsjahr: 1538
- Sterbejahr: 1587
- Dynastie: Gonzaga
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Eleonore von Österreich
- GND: 136924190
- Geburtsjahr: 1534
- Sterbejahr: 1594
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Wilhelm von Mantua
- GND: 104066822
- Dynastie: Gonzaga
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Ferdinand I., Kaiser
- GND: 118532502
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1 (fol. 01r): Eheschließung beschlossen; die Mitgift beträgt 100.000 Gulden, Zahlungsregelungen erwähnt, Verschreibung geregelt, Verzinsung der Mitgift mit 5% geregelt
Artikel 2 (fol. 01v): Anlage der Mitgift geregelt? Fahrhabe erwähnt?; Hypothek geregelt?; ?
Artikel 3 (fol. 01v): Jährliche Versorgung der Braut geregelt?
Artikel 4 (fol. 01v-02r): Die donatio propter nuptias beträgt 7.000 Goldstücke
Artikel 5 (fol. 02r): Nach dem Vollzug der Ehe erhält die Braut ein Geschenk aus Geld, etc.
Artikel 6 (fol. 02r): Wenn die Braut verstirbt: Erstattung der Mitgift geregelt; der Bräutigam behält die Summen, die er in die Ehe einbrachte, sowie die Kleinodien, Kleider und alles was während der Ehe erworben wurde
Artikel 7 (fol. 02r-02v): Rückgabe der Mitgift geregelt
Artikel 8 (fol. 02v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Nachkommen vorhanden sind oder nicht: Die Braut erhält die jährliche Zahlung der donatio propter nuptias über 7..000 weiterhin, die Zahlung erhält sie ebenfalls, wenn sie im Ausland lebt
Artikel 9 (fol. 02v-03r): Wiederherstellung der Mitgift geregelt, Vererbung der donatio propter nuptias und Aussteuer geregelt, ?
Artikel 10 (fol.. 03r-03v): Regelungen erwähnt, falls Zahlungen nicht eingehalten werden können?
Artikel 11 (fol. 03v): Ausstattung mit Schmuck etc. vor der Reise der Braut geregelt?
Artikel 12 (fol. 03v): Renunziation geregelt
Artikel 13 (fol. 03v): Böhmen erwähnt?; Nachfolgerecht in Ermangelung männlicher Thronerben erwähnt?; Bekräftigung und Ratifikation der Renunziation durch den Bräutigam geregelt
Artikel 14 (fol. 04r): Ratifikation des Ehevertrages durch den Bräutigam geregelt; Ort und Datierung genannt
Artikel 15 (fol. 04r-04v): Finanzielle Regelungen zur Zahlung der donatio propter nuptias, der Mitgift und Hypotheken genannt?; Datierung
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 6 (fol. 02r): Wenn die Braut verstirbt: Erstattung der Mitgift geregelt; der Bräutigam behält die Summen, die er in die Ehe einbrachte, sowie die Kleinodien, Kleider und alles was während der Ehe erworben wurde
Artikel 7 (fol. 02r-02v): Rückgabe der Mitgift geregelt
Artikel 8 (fol. 02v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Nachkommen vorhanden sind oder nicht: Die Braut erhält die jährliche Zahlung der donatio propter nuptias über 7.000 weiterhin, die Zahlung erhält sie ebenfalls, wenn sie im Ausland lebt
Artikel 9 (fol. 02v-03r): Wiederherstellung der Mitgift geregelt, Vererbung der donatio propter nuptias und Aussteuer geregelt, ?
Artikel 12 (fol. 03v): Renunziation geregelt
Artikel 13 (fol. 03v): Böhmen erwähnt?; Nachfolgerecht in Ermangelung männlicher Thronerben erwähnt?; Bekräftigung und Ratifikation der Renunziation durch den Bräutigam geregelt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 13 (fol. 03v): Böhmen erwähnt?; Nachfolgerecht in Ermangelung männlicher Thronerben erwähnt?; Bekräftigung und Ratifikation der Renunziation durch den Bräutigam geregelt Artikel 14 (fol. 04r): Ratifikation des Ehevertrages durch den Bräutigam geregelt; Ort und Datierung genannt
Kommentar
Vertrag im Original in Artikel unterteilt Keine Foliierung/Nummerierung der Vertragsseiten
Nachweise
- Archivexemplar: HHSTA Österreich, FUK 1335
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 52. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/52.html.
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