Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 1668-03-27: Portugal - Savoyen-Aumale

  • Datum der Vertragsschließung: 1668-03-27
  • Ort der Vertragsschließung: Lissabon

Bräutigam

  • Name: Peter, Prinz von Portugal
  • GND: 119241838
  • Geburtsjahr: 1648
  • Sterbejahr: 1706
  • Dynastie: Braganza
  • Konfession: katholisch

Braut

  • Name: Maria Franziska Elisabeth von Savoyen-Aumale
  • GND: 119559897
  • Geburtsjahr: 1646
  • Sterbejahr: 1683
  • Dynastie: Savoyen
  • Konfession: katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Peter
  • GND: 119241838
  • Dynastie: Braganza
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Maria Franziska Elisabeth von Savoyen-Aumale
  • GND: 119559897
  • Dynastie: Savoyen
  • Verhältnis: selbst

Vertragsinhalt

Artikel 1: Beschluss zur Eheschließung bekundet

Artikel 2: zu erbringende Widerlage wird aus dem erwarteten väterlichen Erbe finanziert

Artikel 3: Mitgift festgelegt auf 1.000.000 portugiesische Cruzados oder Dukaten, einzubringen von Maria Franziska Elisabeth, zur freien Verwendung durch Peter nach Vollzug der Ehe

Artikel 4: Zahlung von Mitgift bei Überführung der Braut an Minister des portugiesischen Königs festgelegt: wird als Schuld der Minister gegenüber Peter behandelt

Artikel 5: Leibgedinge festgelegt: entsprechend dem Leibgedinge der Königinmutter

Artikel 6: Unterhalt Maria Franziska Elisabeth während der Ehe festgelegt: ergänzt um Zahlung verschiedener Granden des Königreichs Portugal

Artikel 7: im Fall der Witwenschaft oder Auflösung der Ehe vor dem Vollzug aus anderen Gründen wird Maria Franziska Elisabeth wird freigestellt in Portugal zu verbleiben oder es zu verlassen; entscheidet sie sich für den Verbleib, behält sie alle in den vorigen Artikeln festgelegten Einkünfte und Rechte

Artikel 8: falls sie in ihre Heimat zurückkehrt, erhält sie eine Lebenslange finanzielle Witwenversorgung; Festlegung der zu zahlenden Summe

Artikel 9: falls Kinder aus der Ehe vorhanden, reduziert sich die Witwenversorgung im Fall, das Maria Franziska Elisabeth Portugal verlässt

Artikel 10: bei Tod Maria Franziska Elisabeths vor Peter: Erbrecht an ihren Eigengütern mit oder ohne Kinder geregelt

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 2: zu erbringende Widerlage wird aus dem erwarteten väterlichen Erbe im Fall von Peters Thronfoge finanziert

Artikel 10: bei Tod Maria Franziska Elisabeths vor Peter: Erbrecht an ihren Eigengütern mit oder ohne Kinder geregelt

Ständische Instanzen beteiligt

Artikel 6: Unterhalt Maria Franziska Elisabeth während der Ehe festgelegt: ergänzt um Zahlung verschiedener Granden des Königreichs Portugal

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Heiratsvertrag von Paris 24.02.1666 - Defensivbündnis von Lissabon 31.03.1667

Kommentar

Ü - Vertragstext: Protokollteile fehlen! - Maria Franziska Elisabeth: Europ. Stammtf. NF II, 195 - 1. Ehe MFEs (Enr.118) mit Peters Bruder König Alfons VI. 1667 nach Staatsstreich aufgelöst - Peter: nach Sturz von Alfons VI. 1667-1683 Regent, nach Tod von Alfons VI. ab 1683 als König Peter II. Vollmachten der Verhandler mit abgedruckt.

Nachweise

  • Drucknachweis: CTS 10, S. 485-488
  • Vertragssprache Druck: Französisch ### Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 1668-03-27. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/1668-03-27.html.

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