Ehevertrag Nr. 78: Polen - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 1669-12-24
- Ort der Vertragsschließung: Wien
Bräutigam
- Name: Michael Tomas Korybut Wisnowiecki König von Polen
- GND: 119333945
- Geburtsjahr: 1640
- Sterbejahr: 1673
- Dynastie: Wiśniowiecki
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Eleonore von Österreich
- GND: 119488930
- Geburtsjahr: 1653
- Sterbejahr: 1697
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Michael Tomas Korybut Wisnowiecki König von Polen
- GND: 119333945
- Dynastie: Wiśniowiecki
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Leopold I. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs
- GND: 118571869
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Halbbruder
Vertragsinhalt
Artikel 1 (fol. 01r-02r): Akteure, Beamte, Prokuratoren und Braut genannt, Ehe beschlossen
Artikel 2 (fol. 02v): Die Mitgift beträgt 100.000 Gulden
Artikel 3 (fol. 02v): Die Widerlage beträgt 100.000 Gulden
Artikel 4 (fol. 02v): Ehevertrag zwischen Cäcilia Renata von Österreich und Wladislaw IV. Sigismund König von Polen erwähnt, Regelungen aus diesem Vertrag erwähnt
Artikel 5 (fol. 02v-03v): Herrschaften geregelt, Treueeid gegenüber der Braut geregelt, Zar erwähnt, weitere Herrschaften, Städte, Äcker, etc. geregelt, Gewohnheiten und Abgaben geregelt
Artikel 6 (fol. 03v): Wenn die Güter verwüstet werden: Erstattung geregelt
Artikel 7 (fol. 03v-04r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt: Die Mitgift und die donatio propter nuptias verbleiben in Polen
Artikel 8 (fol. 04r-06r): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt: Die Braut erhält die genannten Herrschaften, Mitgift, Widerlage; nach dem Tod der Braut fallen die Güter zurück an Polen; Möglichkeit der freien Vererbung/Verteilung bestimmter Güter durch die Braut geregelt; Vererbung an mögliche Nachkommen geregelt; Erbregelungen für den Erbfall mit oder ohne Testament der Braut, finanzielle Regelungen genannt; Nutzungsrechte der Witwengüter geregelt; weitere freie Vererbung/Vergabe bestimmter Güter durch die Braut geregelt, Nießgebrauch des Königs geregelt, Wiederherstellung geregelt, Vererbung weiterer Geschenke geregelt, Vererbung weitere Erwerbungen der Braut in Polen geregelt
Artikel 9 (fol. 06v-07r): Erb- und Nachfolgeverzicht der Braut auf das väterliche und brüderliche Erbe geregelt; Regelung für das Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut genannt; Auszahlung der Mitgift und Renunziation erwähnt; Bestätigung des Erbverzichts durch den Bräutigam geregelt
Artikel 10 (fol. 07r): Wenn Braut oder Bräutigam vor dem Vollzug der Ehe verstirbt: Vertrag ungültig
Artikel 11 (fol. 07r): Ratifikation des Vertrages durch den Bräutigam geregelt, Unterschrift und Besiegelung geregelt
Artikel 12 (fol. 07r-07v): Beide Seiten erhalten ein Exemplar des Vertrages, Datum und Ort genannt, Unterschriften, Siegel
Regelungen über Thronfolge
Artikel 9 (fol. 06v-07r): Erb- und Nachfolgeverzicht der Braut auf das väterliche und brüderliche Erbe geregelt; Regelung für das Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut genannt; Auszahlung der Mitgift und Renunziation erwähnt; Bestätigung des Erbverzichts durch den Bräutigam geregelt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 7 (fol. 03v-04r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt: Die Mitgift und die donatio propter nuptias verbleiben in Polen
Artikel 8 (fol. 04r-06r): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt: Die Braut erhält die genannten Herrschaften, Mitgift, Widerlage; nach dem Tod der Braut fallen die Güter zurück an Polen; Möglichkeit der freien Vererbung/Verteilung bestimmter Güter durch die Braut geregelt; Vererbung an mögliche Nachkommen geregelt; Erbregelungen für den Erbfall mit oder ohne Testament der Braut, finanzielle Regelungen genannt; Nutzungsrechte der Witwengüter geregelt; weitere freie Vererbung/Vergabe bestimmter Güter durch die Braut geregelt, Nießgebrauch des Königs geregelt, Wiederherstellung geregelt, Vererbung weiterer Geschenke geregelt, Vererbung weitere Erwerbungen der Braut in Polen geregelt
Artikel 9 (fol. 06v-07r): Erb- und Nachfolgeverzicht der Braut auf das väterliche und brüderliche Erbe geregelt; Regelung für das Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut genannt; Auszahlung der Mitgift und Renunziation erwähnt; Bestätigung des Erbverzichts durch den Bräutigam geregelt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 9 (fol. 06v-07r): Erb- und Nachfolgeverzicht der Braut auf das väterliche und brüderliche Erbe geregelt; Regelung für das Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut genannt; Auszahlung der Mitgift und Renunziation erwähnt; Bestätigung des Erbverzichts durch den Bräutigam geregelt
Artikel 11 (fol. 07r): Ratifikation des Vertrages durch den Bräutigam geregelt, Unterschrift und Besiegelung geregelt
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Artikel 4 (fol. 02v): Ehevertrag zwischen Cäcilia Renata von Österreich und Wladislaw IV. Sigismund König von Polen erwähnt, Regelungen aus diesem Vertrag erwähnt
Kommentar
Vertrag im Original nicht in Artikel unterteilt Keine Foliierung/Nummerierung der Vertragsseiten
Nachweise
- Archivexemplar: HHSTA Österreich FUK 1740 1669 XII 24
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 78. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/78.html.
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