Ehevertrag Nr. 104: Österreich - Spanien
- Datum der Vertragsschließung: 7. August 1763
- Ort der Vertragsschließung: Wien
Bräutigam
- Name: Leopold Erzherzog von Österreich
- GND: 118571877
- Geburtsjahr: 1747
- Sterbejahr: 1792
- Dynastie: Habsburg-Lothringen
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Maria Ludovica von Spanien
- GND: 104201649
- Geburtsjahr: 1745
- Sterbejahr: 1792
- Dynastie: Bourbon (Spanien)
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Franz I. Stephan von Lothringen
- GND: 118692925
- Dynastie: Lothringen
- Verhältnis: Vater
- Name: Maria Theresia Erzherzogin von Österreich
- GND: 118577867
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Mutter
Akteure der Braut
- Name: Karl III. König von Spanien
- GND: 118925059
- Dynastie: Bourbon (Spanien)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Vorrede 1 (fol. 01r): Bräutigamakteure genannt
Vorrede 2 (fol. 01r-01v): Brautpaar genannt, Ehetraktat von 1753 mit Maria Beatrice Ricarda d´Este erwähnt, nun mit Erzherzog Ferdinand verheiratet; Eheverhandlungen erwähnt
Vorrede 3 (fol. 01v): Beamte erwähnt
Artikel 1 (fol. 02r): Präliminarien und Vertragsunterzeichnung am 30. Dezember 1762 erwähnt, Beamte genannt, Vertrag von 1753 genannt
Artikel 2 (fol. 02r-02v): Hochzeitsfeier erwähnt, Frieden geregelt, Krieg erwähnt
Artikel 3 (fol. 02v): Weitere Bestimmungen erwähnt
Artikel 4 (fol. 02v): Botschafter genannt
Artikel 5 (fol. 02v-03r): Nachfolgeordnung der Toskana geregelt, Primogenitur geregelt, Erbfall geregelt, falls Leopold verstirbt
Artikel 6 (fol. 03r): Wenn der Bräutigam ohne männliche Nachkommen verstirbt: Unterhalt der Braut je nach Sitte des Hauses Österreich geregelt?
Artikel 7 (fol. 03r): Mitgift geregelt
Artikel 8 (fol. 03r-03v): Dynastische und politische Bindung erwähnt, Buen-Retiro 03.10.1762 erwähnt, Beamte erwähnt, Präliminarien erwähnt, Nachfolgeordnung in Groß-Etrurien ewähnt, Sekundogenitur geregelt, Renunziationsbriefe des Erzherzogs Joseph erwähnt Franz Stephan (fol. 03v-07r): Ehe beschlossen, Italien erwähnt, Groß-Etrurien erwähnt, Präliminarfrieden von Wien 03. Oktober 1735, Annahme am 13. Dezember 1736, Friedenstraktat am 18. November 1738, Nachfolgeregelung in Groß-Etrurien erwähnt; Nachfolgeregelung für Groß-Etrurien genannt: Die Nachfolge fällt an Erzherzog Leopold, Nachfolge geregelt, danach gilt die Primogenitur; wenn der Bräutigam ohne männliche Nachkommen verstirbt: die Nachfolge fällt an Erzherzog Joseph und dessen männliche Erben zurück, sollte Erzherzog Joseph ohne männliche Erben versterben: Die Nachfolge fällt von Linie zu Linie an die männlichen Nachkommen Franz Stephans, Primogenitur geregelt, Erbfolgebestimmungen für Groß-Etrurien vom 24. Januar 1737 genannt, wenn alle männlichen Nachkommen versterben: Weibliche Sukzession möglich, weitere Nachfolge geregelt, Verzicht des Erzherzog Joseph auf die Nachfolge im Herzogtum Groß-Etrurien geregelt, Pragmatische Sanktion erwähnt; Abhängigkeit Groß-Etruriens vom Heiligen Römischen Reich erwähnt, Feudalbeziehung geregelt; Unterschriften und Besiegelung geregelt; Italien erwähnt, Nachfolge in Groß-Etrurien geregelt, Primogenitur geregelt, Regelungen für den Fall des Aussterbens der Linie, weibliche Nachfolge geregelt, 24. Januar 1737 erwähnt, Sekundogenitur erwähnt; Geltung von Familienpakten und der Pragmatischen Sanktion geregelt, Renunziation des Erzherzogs Joseph bezüglich des Herzogtums Groß-Etrurien geregelt; Renunziation geregelt, Familienpakte und die Pragmatische Sanktion erwähnt; wenn keine männlichen Nachkommen des Bräutigams vorhanden sind: Nachfolgerecht Erzherzog Josephs in Groß-Etrurien geregelt; Unterzeichnung, Siegel geregelt
Artikel 2 (fol. 07v): Päpstlicher Dispens geregelt
Artikel 3 (fol. 08r): Feierlichkeiten erwähnt
Artikel 4 (fol. 08r): Reise der Braut erwähnt, Kosten für den Festzug geregelt
Artikel 5 (fol. 08v): Sekundogenitur in Groß-Etrurien für den Bräutigam geregelt; gesonderte Urkunde erwähnt, die dem Pakt beigefügt werden soll
Artikel 7 (fol. 08v-09v): Ausgleich für Verzicht geregelt, Traktat vom 30. Oktober 1759 genannt, Bekräftigung geregelt; Traktat vom 03. Oktober 1739 genannt, Ausgleich geregelt, Abtretung geregelt, Beglaubigung geregelt, Unterschriften, Siegel geregelt, Ort, Datierung, Brautsitz in Groß-Etrurien geregelt
Artikel 9 (fol. 09v): Prokurator erwähnt, die Mitgift beträgt 50.000 ? Scudo, Zahlungsregelungen genannt, Nießnutz der Mitgift während der Ehe geregelt
Artikel 10 (fol. 10r-10v): Jährliche Zahlungen von 30.000 Dukaten bis zum Antritt des Herzogtums Groß-Etrurien geregelt, Widerlage oder Donatio propter nuptias in Höhe von 50.000 Gulden erwähnt, Zahlungsregelungen genannt, Hypothek geregelt
Artikel 11 (fol. 10v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Nachkommen vorhanden sind oder nicht: Die Braut erhält die Mitgift und die Widerlage; wenn die Braut verstirbt: Die Mitgift und die Widerlage werden an die gemeinsamen Nachkommen vererbt; wenn keine gemeinsamen Nachkommen vorhanden sind: Rückfall geregelt?
Artikel 12 (fol. 10v): Wenn der die Braut vor dem Bräutigam verstirbt?: Nutzungsrecht von Mitgift und Widerlage geregelt, Vererbung an Nachkommen erwähnt; wenn keine Nachkommen vorhanden sind: Rückfall geregelt, ein Teil der Mitgift kann durch die Braut frei vererbt werden
Artikel 13 (fol 11r): Wenn die Ehe nicht vollzogen oder aufgelöst wird: Wiederherstellung von Mitgift und Widerlage geregelt
Artikel 14 (fol. 11r): Hypothek geregelt
Artikel 15 (fol. 11r-12r): Verzicht geregelt
Artikel 16 (fol. 12r): Witwensitz geregelt, Hausrat, Schmuck , Ausstattung geregelt
Artikel 17 (fol. 12r): Verheiratung von nachgeborenen Söhnen du Töchtern aus dieser Ehe gemäß den Sitten des Hauses Österreich?, Regelungen für das Versterben des Bräutigams ohne männliche Erben genannt?
Artikel 18 (fol. 12r): Die Braut erhält jährlich 30.000 Gulden, Hypothek geregelt
Artikel 19 (fol. 12r-12v): Hausrat geregelt, Vererbung an Nachkommen oder Rückfall geregelt?
Artikel 20 (fol. 12v): Vertragsschluss erwähnt, Beamte und Vollmacht erwähnt, Bestätigung geregelt, Unterschriften, Siegel Franz Stephan/Maria Theresia/Karl, (fol. 13v-14r): Brautpaar genannt, Beamter genannt, Unterschriften Maria Theresia/Franz Stephan/Karl (fol. 14v-15r): Brautpaar erwähnt, Beamter genannt, Bezeugungsbrief erwähnt, Datierung, Unterschriften Karl (fol. 15v-16r): Frieden erwähnt, Beamte erwähnt, Verhandlungen und Bekräftigung erwähnt, Zahlungen und Sicherheiten erwähnt, Siegel, Unterschriften, Datierung
Separatartikel (fol. 01r): Instrumente erwähnt; Datierung, Unterschriften, Siegel
Regelungen über Thronfolge
Artikel 5 (fol. 02v-03r): Nachfolgeordnung der Toskana geregelt, Primogenitur geregelt, Erbfall geregelt, falls Leopold verstirbt
Artikel 8 (fol. 03r-03v): Dynastische und politische Bindung erwähnt, Buen-Retiro 03. Oktober 1762 erwähnt, Beamte erwähnt, Präliminarien erwähnt, Nachfolgeordnung in Groß-Etrurien ewähnt, Sekundogenitur geregelt, Renunziationsbriefe des Erzherzogs Joseph erwähnt Franz Stephan (fol. 03v-07r): Ehe beschlossen, Italien erwähnt, Groß-Etrurien erwähnt, Präliminarfrieden von Wien 03. Oktober 1735, Annahme am 13. Dezember 1736, Friedenstraktat am 18. November 1738, Nachfolgeregelung in Groß-Etrurien erwähnt; Nachfolgeregelung für Groß-Etrurien genannt: Die Nachfolge fällt an Erzherzog Leopold, Nachfolge geregelt, danach gilt die Primogenitur; wenn der Bräutigam ohne männliche Nachkommen verstirbt: die Nachfolge fällt an Erzherzog Joseph und dessen männliche Erben zurück, sollte Erzherzog Joseph ohne männliche Erben versterben: Die Nachfolge fällt von Linie zu Linie an die männlichen Nachkommen Franz Stephans, Primogenitur geregelt, Erbfolgebestimmungen für Groß-Etrurien vom 24. Januar 1737 genannt, wenn alle männlichen Nachkommen versterben: Weibliche Sukzession möglich?, weitere Nachfolge geregelt, Verzicht des Erzherzog Joseph auf die Nachfolge im Herzogtum Groß-Etrurien geregelt, Pragmatische Sanktion erwähnt; Abhängigkeit Groß-Etruriens vom Heiligen Römischen Reich erwähnt, Feudalbeziehung geregelt; Unterschriften und Besiegelung geregelt; Italien erwähnt, Nachfolge in Groß-Etrurien geregelt, Primogenitur geregelt, Regelungen für den Fall des Aussterbens der Linie, weibliche Nachfolge geregelt, 24.01.1737 erwähnt, Sekundogenitur erwähnt; Geltung von Familienpakten und der Pragmatischen Sanktion geregelt, Renunziation des Erzherzogs Joseph bezüglich des Herzogtums Groß-Etrurien geregelt; Renunziation geregelt, Familienpakte und die Pragmatische Sanktion erwähnt; wenn keine männlichen Nachkommen des Bräutigams vorhanden sind: Nachfolgerecht Erzherzog Josephs in Groß-Etrurien geregelt; Unterzeichnung, Siegel geregelt
Artikel 5 (fol. 08v): Sekundogenitur in Groß-Etrurien für den Bräutigam geregelt; gesonderte Urkunde erwähnt, die dem Pakt beigefügt werden soll
Artikel 7 (fol. 08v-09v): Ausgleich für Verzicht geregelt, Traktat vom 30. Oktober 1759 genannt, Bekräftigung geregelt; Traktat vom 03. Oktober 1739 genannt, Ausgleich geregelt, Abtretung geregelt, Beglaubigung geregelt, Unterschriften, Siegel geregelt, Ort, Datierung, Brautsitz in Groß-Etrurien geregelt
Artikel 15 (fol. 11r-12r): Verzicht geregelt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 5 (fol. 02v-03r): Nachfolgeordnung der Toskana geregelt, Primogenitur geregelt, Erbfall geregelt, falls Leopold verstirbt
Artikel 8 (fol. 03r-03v): (fol. 03v-07r): Ehe beschlossen, Italien erwähnt, Groß-Etrurien erwähnt, Präliminarfrieden von Wien 03. Oktober 1735, Annahme am 13. Dezember 1736, Friedenstraktat am 18. November 1738, Nachfolgeregelung in Groß-Etrurien erwähnt; Nachfolgeregelung für Groß-Etrurien genannt: Die Nachfolge fällt an Erzherzog Leopold, Nachfolge geregelt, danach gilt die Primogenitur; wenn der Bräutigam ohne männliche Nachkommen verstirbt: die Nachfolge fällt an Erzherzog Joseph und dessen männliche Erben zurück, sollte Erzherzog Joseph ohne männliche Erben versterben: Die Nachfolge fällt von Linie zu Linie an die männlichen Nachkommen Franz Stephans, Primogenitur geregelt, Erbfolgebestimmungen für Groß-Etrurien vom 24. Januar 1737 genannt, wenn alle männlichen Nachkommen versterben: Weibliche Sukzession möglich?, weitere Nachfolge geregelt, Verzicht des Erzherzog Joseph auf die Nachfolge im Herzogtum Groß-Etrurien geregelt, Pragmatische Sanktion erwähnt; Abhängigkeit Groß-Etruriens vom Heiligen Römischen Reich erwähnt, Feudalbeziehung geregelt; Unterschriften und Besiegelung geregelt; Italien erwähnt, Nachfolge in Groß-Etrurien geregelt, Primogenitur geregelt, Regelungen für den Fall des Aussterbens der Linie, weibliche Nachfolge geregelt, 24.01.1737 erwähnt, Sekundogenitur erwähnt; Geltung von Familienpakten und der Pragmatischen Sanktion geregelt, Renunziation des Erzherzogs Joseph bezüglich des Herzogtums Groß-Etrurien geregelt; Renunziation geregelt, Familienpakte und die Pragmatische Sanktion erwähnt; wenn keine männlichen Nachkommen des Bräutigams vorhanden sind: Nachfolgerecht Erzherzog Josephs in Groß-Etrurien geregelt; Unterzeichnung, Siegel geregelt
Artikel 5 (fol. 08v): Sekundogenitur in Groß-Etrurien für den Bräutigam geregelt; gesonderte Urkunde erwähnt, die dem Pakt beigefügt werden soll
Artikel 7 (fol. 08v-09v): Ausgleich für Verzicht geregelt, Traktat vom 30. Oktober 1759 genannt, Bekräftigung geregelt; Traktat vom 03. Oktober 1739 genannt, Ausgleich geregelt, Abtretung geregelt, Beglaubigung geregelt, Unterschriften, Siegel geregelt, Ort, Datierung, Brautsitz in Groß-Etrurien geregelt
Artikel 11 (fol. 10v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Nachkommen vorhanden sind oder nicht: Die Braut erhält die Mitgift und die Widerlage; wenn die Braut verstirbt: Die Mitgift und die Widerlage werden an die gemeinsamen Nachkommen vererbt; wenn keine gemeinsamen Nachkommen vorhanden sind: Rückfall geregelt?
Artikel 12 (fol. 10v): Wenn der die Braut vor dem Bräutigam verstirbt?: Nutzungsrecht von Mitgift und Widerlage geregelt, Vererbung an Nachkommen erwähnt; wenn keine Nachkommen vorhanden sind: Rückfall geregelt, ein Teil der Mitgift kann durch die Braut frei vererbt werden
Artikel 15 (fol. 11r-12r): Verzicht geregelt
Artikel 19 (fol. 12r-12v): Hausrat geregelt, Vererbung an Nachkommen oder Rückfall geregelt
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 2 (fol. 07v): Päpstlicher Dispens geregelt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 2 (fol. 07v): Päpstlicher Dispens geregelt Karl (fol. 15v-16r): Frieden erwähnt, Beamte erwähnt, Verhandlungen und Bekräftigung erwähnt, Zahlungen und Sicherheiten erwähnt, Siegel, Unterschriften, Datierung
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Vorrede 2 (fol. 01r-01v): Brautpaar genannt, Ehetraktat von 1753 mit Maria Beatrice Ricarda d´Este erwähnt, nun mit Erzherzog Ferdinand verheiratet; Eheverhandlungen erwähnt
Artikel 1 (fol. 02r): Präliminarien und Vertragsunterzeichnung am 30. Dezember 1762 erwähnt, Beamte genannt, Vertrag von 1753 genannt
Artikel 2 (fol. 02r-02v): Hochzeitsfeier erwähnt, Frieden geregelt, Krieg erwähnt
Artikel 8 (fol. 03r-03v): Dynastische und politische Bindung erwähnt, Buen-Retiro 03. Oktober 1762 erwähnt, Beamte erwähnt, Präliminarien erwähnt, Nachfolgeordnung in Groß-Etrurien ewähnt, Sekundogenitur geregelt, Renunziationsbriefe des Erzherzogs Joseph erwähnt Franz Stephan (fol. 03v-07r): Ehe beschlossen, Italien erwähnt, Groß-Etrurien erwähnt, Präliminarfrieden von Wien 03. Oktober 1735, Annahme am 13. Dezember 1736, Friedenstraktat am 18. November 1738, Nachfolgeregelung in Groß-Etrurien erwähnt; Nachfolgeregelung für Groß-Etrurien genannt: Die Nachfolge fällt an Erzherzog Leopold, Nachfolge geregelt, danach gilt die Primogenitur; wenn der Bräutigam ohne männliche Nachkommen verstirbt: die Nachfolge fällt an Erzherzog Joseph und dessen männliche Erben zurück, sollte Erzherzog Joseph ohne männliche Erben versterben: Die Nachfolge fällt von Linie zu Linie an die männlichen Nachkommen Franz Stephans, Primogenitur geregelt, Erbfolgebestimmungen für Groß-Etrurien vom 24. Januar 1737 genannt, wenn alle männlichen Nachkommen versterben: Weibliche Sukzession möglich?, weitere Nachfolge geregelt, Verzicht des Erzherzog Joseph auf die Nachfolge im Herzogtum Groß-Etrurien geregelt, Pragmatische Sanktion erwähnt; Abhängigkeit Groß-Etruriens vom Heiligen Römischen Reich erwähnt, Feudalbeziehung geregelt; Unterschriften und Besiegelung geregelt; Italien erwähnt, Nachfolge in Groß-Etrurien geregelt, Primogenitur geregelt, Regelungen für den Fall des Aussterbens der Linie, weibliche Nachfolge geregelt, 24. Januar 1737 erwähnt, Sekundogenitur erwähnt; Geltung von Familienpakten und der Pragmatischen Sanktion geregelt, Renunziation des Erzherzogs Joseph bezüglich des Herzogtums Groß-Etrurien geregelt; Renunziation geregelt, Familienpakte und die Pragmatische Sanktion erwähnt; wenn keine männlichen Nachkommen des Bräutigams vorhanden sind: Nachfolgerecht Erzherzog Josephs in Groß-Etrurien geregelt; Unterzeichnung, Siegel geregelt
Kommentar
Keine Foliierung/Nummerierung der Vertragsseiten Vertrag im Original in Artikel unterteilt
Keine einheitlichen Artikelunterteilungen/Dopplungen/Auslassungen der Nummerierungen
Nachweise
Archivexemplar: HHSTA Österreich FUK 1993
Vertragssprache Archivexemplar: Latein, Italienisch, Spanisch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 104. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/104.html.
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