Ehevertrag Nr. 107: Hessen-Kassel - Nassau-Dillenburg
- Datum der Vertragsschließung: 21. Mai 1603
- Ort der Vertragsschließung: s. l.
Bräutigam
- Name: Moritz von Hessen-Kassel
- GND: 11858412X
- Geburtsjahr: 1572
- Sterbejahr: 1632
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Juliane von Nassau-Dillenburg
- GND: 119163861
- Geburtsjahr: 1587
- Sterbejahr: 1643
- Dynastie: Nassau-Siegen
- Konfession: reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Moritz von Hessen-Kassel
- GND: 11858412X
- Dynastie: Hessen-Kassel
- Verhältnis: /
Vertragsinhalt
[Prä] – im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, zu Lob und Ehren Gottes, zur Vermehrung guter Freundschaft, mit Zustimmung der Braut: Eheabrede und Vertragsschließung bekundet (3)
[1] – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut, von Bräutigam (3)
[2] – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: Zahlung geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut mit Zustimmung von Bräutigam auf Vatererbe, Muttererbe, Brudererbe und Schwestererbe, Erbansprüche der Braut bei Aussterben des Hauses Nassau in männlicher Linie vorbehalten (3)
[3] – Witwengüter geregelt, Witweneinkünfte festgelegt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, Nutzungsrechte geregelt (3)
[4-5] – Witwengüter geregelt: zur Wahl durch Braut gestellt, Vereidigung und Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt (3-4)
[6] – Witwengüter geregelt: weltliche und geistliche Herrschaftsrechte, Gerichtsbarkeit und Kirchenvisitation vorbehalten, Öffnung und Schadenersatz geregelt (4)
[7] – Witwengüter geregelt: Schutz durch Landgrafen von Hessen zugesichert (4)
[8] – Witwengüter geregelt: Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnis mit Dritten verboten, Holznutzung und Erhaltung geregelt (4)
[9] – Witwengüter geregelt: Schadenersatz bei Einkommensausfall geregelt (4)
[10] – nach Tod von Bräutigam: Vormundschaft über unmündige Kinder geregelt gemäß hessischem Hausrecht, Bezug von Witwengütern geregelt, persönlicher Besitz der Braut als Witwe geregelt, Ausstattung und Zustand von Witwensitz geregelt (4-5)
[11] – bei zweiter Ehe der Braut: Ablösung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift und lebenslange Verzinsung der Widerlage geregelt, ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt (5)
[12] – bei Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift und Witwengütern, Vererbung von Nachlass geregelt (5)
[13] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslange Nutzung der Mitgift durch Bräutigam, danach Rückfall der Mitgift geregelt (5)
[14] –Silbergeschirr als Hochzeitsgeschenk geregelt: als Eigentum des überlebenden Ehepartners (5)
[15] – Schuldenhaftung der Braut geregelt (5-6)
[16] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt (6)
[17] – bei Tod von Braut oder Bräutigam nach Hochzeit vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Hochzeit: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart (6)
[Esch] – Einhaltung versprochen (6)
Erbrechtliche Regelungen
Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: Zahlung geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut mit Zustimmung von Bräutigam auf Vatererbe, Muttererbe, Brudererbe und Schwestererbe, Erbansprüche der Braut bei Aussterben des Hauses Nassau in männlicher Linie vorbehalten - 2
bei zweiter Ehe der Braut: ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt - 11
bei Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift und Witwengütern, Vererbung von Nachlass geregelt - 12
Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt - 16
Kommentar
Bräutigam war vor der Eheschließung schon dem reformierten Glauben zugeneigt, seine offizielle Konversion erfolgte jedoch erst am 05.07.1605
Literatur
Lemberg, Margret: Frauen um Landgraf Moritz. Wirkungsmöglichkeiten einer Fürstin im 17. Jahrhundert, S. 173–195
Lemberg, Margret: Glaube und Liebe. Fürstliche Eheschließungen als Mittel der Konfessionalisierung – Hessen-Kassel um 1600, in: Pars pro toto: historische Miniaturen zum 75. Geburtstag von Heide Wunder, Neustadt an der Aisch 2014, S. 401–412;
Menk, Gerhard: Die Konfessionspolitik des Landgrafen Moritz, in: MENK, Gerhard (Hg.): Landgraf Moritz der Gelehrte. Ein Kalvinist zwischen Politik und Wissenschaft, Marburg 2000, S. 95–138
Nachweise
- Archivexemplar: HStAM, Urk. 3, Nr. 253
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://dfg-viewer.de/show/?set[mets]=https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/mets?detailid=v6156285
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 107. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/107.html.
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