Ehevertrag Nr. 122: Kursachsen - Savoyen
- Datum der Vertragsschließung: 31. Mai 1781
- Ort der Vertragsschließung: Turin
Bräutigam
- Name: Anton (I.) von Sachsen
- GND: 117764310
- Geburtsjahr: 1755
- Sterbejahr: 1836
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Maria Carolina von Savoyen
- GND: 1015210902
- Geburtsjahr: 1764
- Sterbejahr: 1782
- Dynastie: Savoyen
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich August I. von Sachsen
- GND: 119165198
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Verhältnis: Bruder
Akteure der Braut
- Name: Viktor Amadeus III. von Sardinien-Piemont
- GND: 117682349
- Dynastie: Savoyen
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Heiratspartner; Nennung der verstorbenen Eltern des Bräutigams; Zweck der Ehe; Leerstellen an der Stelle, wo die verhandelnden Beamten im finalen Text stehen
1 – päpstlicher Dispens erwähnt; Ehe nach katholischem Brauch; Ehe zunächst per procuration; nach der Überführung der Braut wird der Bräutigam die Ehe persönlich vollenden
2 – Überführung der Braut geregelt
3 – Mitgift von 420000 Livres
4 – bei Tod der Braut ohne Kinder: Mitgift fällt zurück an die Familie der Braut; ausgenommen ist eine Summe von 100000 Livres, über die die Braut testamentarisch verfügen darf
5 – Anlage der Mitgift geregelt; Rückzahlung der Mitgift geregelt
6 – Erbverzicht der Braut
7 – Ausstattung der Braut geregelt
8 – Übergabe von Kleinodien nach Vollzug der Ehe vom Bräutigam an die Braut
9 – Garantie des Bräutigams, der Braut eine angemessene Summe zur Haushaltsführung und ihren Hof zu bezahlen
10 – Leibgedinge auf 15000 Livres (?) festgelegt
11 – der Aufenthaltsort der Witwe darf auch außerhalb Sachsen ohne Nachteile für sie liegen
12 – Erstellung eines Inventars mit dem Eigentum der Braut zu Zeitpunkt ihres Todes
13 – Ratifikation geregelt
Konfessionelle Regelungen
1 – päpstlicher Dispens erwähnt; Ehe nach katholischem Brauch; Ehe zunächst per procuration; nach der Überführung der Braut wird der Bräutigam die Ehe persönlich vollenden
Erbrechtliche Regelungen
4 – bei Tod der Braut ohne Kinder: Mitgift fällt zurück an die Familie der Braut; ausgenommen ist eine Summe von 100000 Livres, über die die Braut testamentarisch verfügen darf
6 – Erbverzicht der Braut
Externe Instanzen beteiligt
1 – päpstlicher Dispens erwähnt; Ehe nach katholischem Brauch; Ehe zunächst per procuration; nach der Überführung der Braut wird der Bräutigam die Ehe persönlich vollenden
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
13 – Ratifikation geregelt
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Ratifikation des Ehevertrags durch den Bräutigambruder vom 20.07.1781 (Inventario n. 102, Mazzo 50, Fascicolo 6), Wittumsverschreibung vom 10.08.1781 (Inventario n. 102, Mazzo 50, Fascicolo 7)
Kommentar
Das Regest basiert auf dem in Dresden überlieferten Vertragsentwurf. Abweichungen zum finalen Vertrag sind möglich. Datumsangabe nach endgültigem Vertrag im AST.
Nachweise
- Archivexemplar: HStA Drd, 10026 Geheimes Kabinett, Nr. Loc. 00793/05 (Entwurf); AST, Inventario n. 102, Maria Carlotta Antonietta figlia del re Vittorio Amedeo III e Antonio fratello del Duca Federico Augusto di Sassonia (Mazzo 50), Fascicolo 5
- Vertragssprache Archivexemplar: Französisch
- Digitalisat Archivexemplar: : https://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?guid=4e4240a1-3d22-4da7-a445-d1d0f09d0aac&_ptabs=%7B%22%23tab-digitalisat%22%3A1%7D#digitalisat
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 122. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/122.html.
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