Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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  • Vertragsinhalt
  • Konfessionelle Regelungen
  • Ständische Instanzen beteiligt
  • Externe Instanzen beteiligt
  • Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
  • Textbezug zu vergangenen Ereignissen
  • Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
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Ehevertrag Nr. 133: Spanien - Frankreich

  • Datum der Vertragsschließung: 13. August 1516
  • Ort der Vertragsschließung: Noyon

Bräutigam

  • Name: Karl V., König von Spanien
  • GND: 118560093
  • Geburtsjahr: 1500
  • Sterbejahr: 1558
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Konfession: Katholisch

Braut

  • Name: Louise von Frankreich
  • GND:
  • Geburtsjahr: 1515
  • Sterbejahr: 1518
  • Dynastie: Valois
  • Konfession: Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Karl V., König von Spanien
  • GND: 118560093
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Franz I., König von Frankreich
  • GND: 118534947
  • Dynastie: Valois
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

Artikel 1:

  • Bündnis bestätigt: wie in Vertrag von Paris 24. März 1515

  • keine Hilfe für Feinde des andern, gegenseitige Unterstützung vereinbart: außer gegen Kaiser, Venedig

  • Offensivbündnis vereinbart

Artikel 2:

  • freier Handel, Verkehr vereinbart

Artikel 3:

  • bei Vertragsverletzungen: Entschädigung, Bestrafung der Verletzer vereinbart

  • Beitrittspartner aufgezählt, Beitrittsregeln geregelt

Artikel 4:

  • im Vertrag von Paris 1515 Ehe Karls mit Renate von Frankreich vereinbart; hier nun auf Begehren Karls, nach Tod Ferdinands von Aragon: Brautwechsel vereinbart

  • Verlöbnis vereinbart: wenn Louise 7 Jahre alt

  • Eheschließung vereinbart: wenn Louise 11,5 Jahre alt

  • Überführung der Braut vereinbart

  • alle französischen Ansprüche auf Königreich Neapel als Mitgift festgelegt

  • Erbverzicht Louises geregelt

  • bei Tod Karls vor Ehe: Eheschließung mit Karls Bruder Ferdinand vereinbart: falls dieser nicht inzwischen verheiratet mit ungarischer Prinzessin

  • bei Tod Louises vor Ehe: Eheschließung mit künftiger Tochter von Franz oder mit Renate vereinbart: falls Renate nicht inzwischen verheiratet

  • Sicherheiten bis Eheschließung wie in Vertrag von Paris 24. März 1515 bekräftigt

  • Ratifikation des Vertrags durch französische Stände zugesichert, geregelt

  • Beschwörung des Vertrags durch Franz zugesichert

Artikel 5:

  • Leibgedinge, Witwensitz geregelt

Artikel 6:

  • bei Scheitern der Ehevereinbarung oder Aussterben der Eheleute ohne Kinder: beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten

  • bei Vertragsausfall, -verletzung durch Karl, Ferdinand: Übergang von Ansprüchen Karls, Ferdinands auf Neapel an Frankreich vereinbart

  • bei Vertragsausfall, -verletzung durch Frankreich: Übergang von französischen Ansprüchen auf Neapel an Karl vereinbart

  • Einholung von päpstlicher Zustimmung vereinbart: Papst als Lehnsherr über Neapel

  • Entschädigung an Franz für Neapel vereinbart: Zahlung herabgesetzt nach Geburt von Kindern Karls, Kaufleute als Sicherheit gestellt

Artikel 7:

  • bei Witwenschaft Louises, Renates ohne Erben: Rückkehr der Ansprüche auf Neapel an Frankreich vereinbart, ohne Ausgleichszahlungen

Artikel 8:

  • beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten

Artikel 9+10:

  • Tributzahlung aus Artois an Frankreich von Franz an Karl, dessen Erben zugestanden: inkl. Recht zur Erhebung weiterer Abgaben

Artikel 11:

  • Besitzergreifung von strittigen Gütern durch Margarethe von Savoyen vereinbart: auf Befehl von Franz, nach Entschädigung der bisherigen Besitzer

Artikel 12+13:

  • Schiedsrichter zur Entschädigung spanischer Kaufleute eingesetzt: gemäß Vertrag von Paris 24. März 1515

Artikel 14:

  • spanische Besitzergreifung von Navarra vereinbart: gegen Entschädigung des Königs von Navarra, französisches Bündnis mit Navarra vorbehalten

  • Papst, Reichsstände zu Konservatoren des Vertrags ernannt

Konfessionelle Regelungen

Artikel 1:

  • Bündnis bestätigt: wie in Vertrag von Paris 24. März 1515

  • keine Hilfe für Feinde des andern, gegenseitige Unterstützung vereinbart: außer gegen Kaiser, Venedig

  • Offensivbündnis vereinbart

Artikel 4:

  • alle französischen Ansprüche auf Königreich Neapel als Mitgift festgelegt

  • Sicherheiten bis Eheschließung wie in Vertrag von Paris 24. März 1515 bekräftigt

Artikel 6:

  • bei Scheitern der Ehevereinbarung oder Aussterben der Eheleute ohne Kinder: beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten

  • bei Vertragsausfall, -verletzung durch Karl, Ferdinand: Übergang von Ansprüchen Karls, Ferdinands auf Neapel an Frankreich vereinbart

  • bei Vertragsausfall, -verletzung durch Frankreich: Übergang von französischen Ansprüchen Auf Neapel an Karl vereinbart

  • Entschädigung an Franz für Neapel vereinbart: Zahlung herabgesetzt nach Geburt von Kindern Karls, Kaufleute als Sicherheit gestellt

Artikel 7:

  • bei Witwenschaft Louises, Renates ohne Erben: Rückkehr der Ansprüche auf Neapel an Frankreich vereinbart, ohne Ausgleichszahlungen

Artikel 8:

  • beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten

Artikel 14:

  • spanische Besitzergreifung von Navarra vereinbart: gegen Entschädigung des Königs von Navarra, französisches Bündnis mit Navarra vorbehalten

Ständische Instanzen beteiligt

Artikel 4: Ratifikation durch französische Stände zugesichert

Externe Instanzen beteiligt

Artikel 6: Einholung päpstlicher Zustimmung zu Vereinbarungen über Neapel vereinbart

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 4: Ratifikation durch französische Stände zugesichert

Textbezug zu vergangenen Ereignissen

Artikel 1, 4, 13: Bezugnahme auf Vertrag von Paris 24. März 1515

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Waffenstillstand von Huturbia 01. April 1513

Akte von Paris von 31. März 1515 über Navarra

Friedens- und Ehevertrag von Noyon 13. August 1516

Friedensvertrag von Brüssel 03. Dezember 1516

Bündnisvertrag von Barcelona 20. März 1519 (nach FVVo)

Kommentar

Der Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt. Ratifikation durch Franz I.: Archivo Histórico Nacional, ESTADO, 2876, Exp. 24

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. IV:1, S. 224-228
  • Vertragssprache Druck: Französisch
  • Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k12634404/f244.item

Schlagwörter

Krieg zwischen dem Kaiser, Frankreich wegen Mailand, Genua, Neapel 1521-1526

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 133. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/133.html.

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SFB 138 - Dynamiken der Sicherheit



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