Ehevertrag Nr. 133: Spanien - Frankreich
- Datum der Vertragsschließung: 13. August 1516
- Ort der Vertragsschließung: Noyon
Bräutigam
- Name: Karl V., König von Spanien
- GND: 118560093
- Geburtsjahr: 1500
- Sterbejahr: 1558
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Konfession: Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl V., König von Spanien
- GND: 118560093
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Franz I., König von Frankreich
- GND: 118534947
- Dynastie: Valois
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1:
Bündnis bestätigt: wie in Vertrag von Paris 24. März 1515
keine Hilfe für Feinde des andern, gegenseitige Unterstützung vereinbart: außer gegen Kaiser, Venedig
Offensivbündnis vereinbart
Artikel 2:
- freier Handel, Verkehr vereinbart
Artikel 3:
bei Vertragsverletzungen: Entschädigung, Bestrafung der Verletzer vereinbart
Beitrittspartner aufgezählt, Beitrittsregeln geregelt
Artikel 4:
im Vertrag von Paris 1515 Ehe Karls mit Renate von Frankreich vereinbart; hier nun auf Begehren Karls, nach Tod Ferdinands von Aragon: Brautwechsel vereinbart
Verlöbnis vereinbart: wenn Louise 7 Jahre alt
Eheschließung vereinbart: wenn Louise 11,5 Jahre alt
Überführung der Braut vereinbart
alle französischen Ansprüche auf Königreich Neapel als Mitgift festgelegt
Erbverzicht Louises geregelt
bei Tod Karls vor Ehe: Eheschließung mit Karls Bruder Ferdinand vereinbart: falls dieser nicht inzwischen verheiratet mit ungarischer Prinzessin
bei Tod Louises vor Ehe: Eheschließung mit künftiger Tochter von Franz oder mit Renate vereinbart: falls Renate nicht inzwischen verheiratet
Sicherheiten bis Eheschließung wie in Vertrag von Paris 24. März 1515 bekräftigt
Ratifikation des Vertrags durch französische Stände zugesichert, geregelt
Beschwörung des Vertrags durch Franz zugesichert
Artikel 5:
- Leibgedinge, Witwensitz geregelt
Artikel 6:
bei Scheitern der Ehevereinbarung oder Aussterben der Eheleute ohne Kinder: beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten
bei Vertragsausfall, -verletzung durch Karl, Ferdinand: Übergang von Ansprüchen Karls, Ferdinands auf Neapel an Frankreich vereinbart
bei Vertragsausfall, -verletzung durch Frankreich: Übergang von französischen Ansprüchen auf Neapel an Karl vereinbart
Einholung von päpstlicher Zustimmung vereinbart: Papst als Lehnsherr über Neapel
Entschädigung an Franz für Neapel vereinbart: Zahlung herabgesetzt nach Geburt von Kindern Karls, Kaufleute als Sicherheit gestellt
Artikel 7:
- bei Witwenschaft Louises, Renates ohne Erben: Rückkehr der Ansprüche auf Neapel an Frankreich vereinbart, ohne Ausgleichszahlungen
Artikel 8:
- beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten
Artikel 9+10:
- Tributzahlung aus Artois an Frankreich von Franz an Karl, dessen Erben zugestanden: inkl. Recht zur Erhebung weiterer Abgaben
Artikel 11:
- Besitzergreifung von strittigen Gütern durch Margarethe von Savoyen vereinbart: auf Befehl von Franz, nach Entschädigung der bisherigen Besitzer
Artikel 12+13:
- Schiedsrichter zur Entschädigung spanischer Kaufleute eingesetzt: gemäß Vertrag von Paris 24. März 1515
Artikel 14:
spanische Besitzergreifung von Navarra vereinbart: gegen Entschädigung des Königs von Navarra, französisches Bündnis mit Navarra vorbehalten
Papst, Reichsstände zu Konservatoren des Vertrags ernannt
Konfessionelle Regelungen
Artikel 1:
Bündnis bestätigt: wie in Vertrag von Paris 24. März 1515
keine Hilfe für Feinde des andern, gegenseitige Unterstützung vereinbart: außer gegen Kaiser, Venedig
Offensivbündnis vereinbart
Artikel 4:
alle französischen Ansprüche auf Königreich Neapel als Mitgift festgelegt
Sicherheiten bis Eheschließung wie in Vertrag von Paris 24. März 1515 bekräftigt
Artikel 6:
bei Scheitern der Ehevereinbarung oder Aussterben der Eheleute ohne Kinder: beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten
bei Vertragsausfall, -verletzung durch Karl, Ferdinand: Übergang von Ansprüchen Karls, Ferdinands auf Neapel an Frankreich vereinbart
bei Vertragsausfall, -verletzung durch Frankreich: Übergang von französischen Ansprüchen Auf Neapel an Karl vereinbart
Entschädigung an Franz für Neapel vereinbart: Zahlung herabgesetzt nach Geburt von Kindern Karls, Kaufleute als Sicherheit gestellt
Artikel 7:
- bei Witwenschaft Louises, Renates ohne Erben: Rückkehr der Ansprüche auf Neapel an Frankreich vereinbart, ohne Ausgleichszahlungen
Artikel 8:
- beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten
Artikel 14:
- spanische Besitzergreifung von Navarra vereinbart: gegen Entschädigung des Königs von Navarra, französisches Bündnis mit Navarra vorbehalten
Ständische Instanzen beteiligt
Artikel 4: Ratifikation durch französische Stände zugesichert
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 6: Einholung päpstlicher Zustimmung zu Vereinbarungen über Neapel vereinbart
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 4: Ratifikation durch französische Stände zugesichert
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Artikel 1, 4, 13: Bezugnahme auf Vertrag von Paris 24. März 1515
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Waffenstillstand von Huturbia 01. April 1513
Akte von Paris von 31. März 1515 über Navarra
Friedens- und Ehevertrag von Noyon 13. August 1516
Friedensvertrag von Brüssel 03. Dezember 1516
Bündnisvertrag von Barcelona 20. März 1519 (nach FVVo)
Kommentar
Der Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt. Ratifikation durch Franz I.: Archivo Histórico Nacional, ESTADO, 2876, Exp. 24
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. IV:1, S. 224-228
- Vertragssprache Druck: Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k12634404/f244.item
Schlagwörter
Krieg zwischen dem Kaiser, Frankreich wegen Mailand, Genua, Neapel 1521-1526
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 133. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/133.html.
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