Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
  • Startseite
  • Projekt
  • Verträge
  • Hilfsmittel
    • Glossar
    • Literatur und Quellen
    • Tipps zur Suche
    • Links
    • Feedback
  • English

Auf dieser Seite

  • Vertragsinhalt
  • Erbrechtliche Regelungen
  • Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
  • Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
  • Kommentar
  • Literatur
  • Nachweise
  • Empfohlene Zitation

Andere Formate

  • PDF

Ehevertrag Nr. 135: Brandenburg - Frankreich

  • Datum der Vertragsschließung: 26. Juni 1517
  • Ort der Vertragsschließung: Abbeville

Bräutigam

  • Name: Joachim (II.) von Brandenburg
  • GND: 118557556
  • Geburtsjahr: 1505
  • Sterbejahr: 1571
  • Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
  • Konfession: katholisch

Braut

  • Name: Renate von Frankreich
  • GND: 11892933X
  • Geburtsjahr: 1515
  • Sterbejahr: 1575
  • Dynastie: Valois-Angoulême
  • Konfession: katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Joachim I. von Brandenburg
  • GND: 119214644
  • Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Franz I. von Frankreich
  • GND: 118534947
  • Dynastie: Valois-Angoulême
  • Verhältnis: Cousin

Vertragsinhalt

Artikel 1-2: Eheschließung vereinbart, vorbehaltlich vorheriger Eheabrede mit König Karl von Spanien oder Erzherzog Ferdinand

Artikel 3: Mitgift festgelegt: für Erbansprüche Renates, Zahlung geregelt, Ausstattung Renates geregelt

Artikel 4: Erbverzicht Renates auf Sukzessionsansprüche in Frankreich sowie Erbe ihres Vaters und ihrer Mutter zugunsten von König Franz und seiner Nachkommen

Artikel 5: Übergabe von Mitgift und Brautschmuck geregelt

Artikel 6: Gütergemeinschaft der Eheleute, ggf. Rückfall von Mitgiftanteil, Regelung von Erbe, Nachlass Renates nach französischem Brauch: von französischer Seite gefordert, von brandenburgischer Seite abgelehnt, deutsches Ehegüterrecht mit Mitgift, Widerlage gegenübergestellt

Artikel 7-8: zur Überwindung der gegensätzlichen Rechtspositionen: Ehegüterrecht gemäß gemeinem Recht, nicht nach Ländergewohnheit vereinbart

Artikel 9: nach Tod von Bräutigam: Rückfall der Mitgift an Renate, ihre Kinder oder ggf. an den König von Frankreich oder seine Nachkommen geregelt

Artikel 10: Leibgedingegüter, Leibgedinge für Witwenversorgung festgelegt

Artikel 11: nach Tod von Bräutigam: Rückfall von Ausstattung, Juwelen Renates an Renate, ihre Kinder oder ggf. an den König von Frankreich oder seine Nachkommen geregelt

Artikel 12: Überführung Renates, Hochzeit geregelt: wenn Renate 12 Jahre alt, zusammen mit Austausch der Dokumente, Mitgiftzahlung

Artikel 13: Verzicht Renates auf kollaterale Erbansprüche: von französischer Seite gefordert, von brandenburgischer Seite grundsätzlich abgelehnt, nur gegen zusätzliche Geldzahlung zur Brautausstattung zugestanden, Streitfrage an Prinzipale zur Entscheidung zurücküberwiesen

Artikel 14: Ratifikation geregelt

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 4: Erbverzicht Renates auf Sukzessionsansprüche in Frankreich sowie Erbe ihres Vaters und ihrer Mutter zugunsten von König Franz und seiner Nachkommen

Artikel 6: Gütergemeinschaft der Eheleute, ggf. Rückfall von Mitgiftanteil, Regelung von Erbe, Nachlass Renates nach französischem Brauch: von französischer Seite gefordert, von brandenburgischer Seite abgelehnt, deutsches Ehegüterrecht mit Mitgift, Widerlage gegenübergestellt

Artikel 9: nach Tod von Bräutigam: Rückfall der Mitgift an Renate, ihre Kinder oder ggf. an den König von Frankreich oder seine Nachkommen geregelt

Artikel 11: nach Tod von Bräutigam: Rückfall von Ausstattung, Juwelen Renates an Renate, ihre Kinder oder ggf. an den König von Frankreich oder seine Nachkommen geregelt

Artikel 13: Verzicht Renates auf kollaterale Erbansprüche: von französischer Seite gefordert, von brandenburgischer Seite grundsätzlich abgelehnt, nur gegen zusätzliche Geldzahlung zur Brautausstattung zugestanden, Streitfrage an Prinzipale zur Entscheidung zurücküberwiesen

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 14: Ratifikation geregelt

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Abkommen von Abbeville Juli 1518 [?] über brandenburgische Unterstützung für Kaiserwahl von König Franz (ADB)

Kommentar

Die Ehe wurde nicht geschlossen.

Bräutigam katholischer Religion bis 1539, von da an offiziell lutherisch.

Artikel im Original nicht nummeriert.

Vgl. zu diesem Vertrag auch folgenden Vertrag im Bestand des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, Signatur: GStA, I. HA Rep. 78, Nr. 24, fol. 44r-46r, abrufbar unter: https://archivdatenbank.gsta.spk-berlin.de/midosasearch-gsta/MidosaSEARCH/i_ha_rep_78_und_78_a/index.htm?kid=GStA_i_ha_rep_78_und_78_a_8&uid=GStA_i_ha_rep_78_und_78_a_I_HA_Rep_78_Nr_24

Literatur

ADB 14 “Joachim I., Kurfürst von Brandenburg”, S. 75

Nachweise

  • Archivexemplar: Archives Nationales de France, J 995A 5 (UI)
  • Vertragssprache Archivexemplar: Latein
  • Digitalisat Archivexemplar: https://www.ieg-friedensvertraege.de/treaty/1517%20VI%2026%20Heiratsvertrag%20von%20Abbeville/t-1568-1-de.html?h=1
  • Drucknachweis: IEG-FVVo, S. 2-8
  • Vertragssprache Druck: Latein

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 135. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/135.html.

@misc{Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit,
 title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. 135},
 url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/135.html}
}


SFB 138 - Dynamiken der Sicherheit



Impressum | Datenschutz