Ehevertrag Nr. 138: Brandenburg - Hessen-Kassel
- Datum der Vertragsschließung: 14. Juli 1679
- Ort der Vertragsschließung: Cölln an der Spree
Bräutigam
- Name: Friedrich I. von Preußen
- GND: 118535730
- Geburtsjahr: 1657
- Sterbejahr: 1713
- Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
- Konfession: reformiert
Braut
- Name: Elisabeth Henriette von Hessen-Kassel
- GND: 120578328
- Geburtsjahr: 1661
- Sterbejahr: 1683
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Konfession: reformiert
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure; Nennung der Heiratspartner; Zweck der Ehe festgelegt; Konsens über die Ehepakten
1 – gegenseitiges Versprechen zur Ehe
2 – Mitgift in Höhe von 20000 Gulden (16250 Reichstaler); Bezahlung geregelt; weitere 6000 Reichstaler durch die Grafschaft Schaumburg
3 – Ausstattung der Braut geregelt; Erstellung eines Inventars; Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe bei vorhandenen männlichen Erben; mütterliches Erbe ist vom Verzicht exkludiert; zur Vererbung der „altmütterlichen“ Erbschaft soll sich mit Dänemark verglichen werden
4 – nach dem Beilager übergibt der Bräutigam der Braut ein Kleinod und eine jährliche Verschreibung von 500 Reichstalern als Morgengabe; Möglichkeit für den Bräutigam, statt der jährlichen Verschreibung 8000 Reichstaler an die Braut zu zahlen; Vererbung der 8000 Reichstaler Morgengabe geregelt
5 – die Braut erhält 2000 Reichstaler jährlich als Spielgeld; Bezahlung und Zusammensetzung des Hofes der Braut geregelt
6 – Widerlage in Höhe von 16250 Reichstaler; Erhöhung des üblichen Leibgedinge von 4450 Reichstalern auf 10000 Reichstalern; Leibgedinge soll auf dem Schloss, Stadt und Ämtern Dinslaken und Huissen erwirtschaftet werden; Rechte der Braut auf dem Wittum geregelt; Ersatz, falls das Wittum zur Erwirtschaftung des Leibgedinge nicht ausreicht; Überschuss kommt nicht der Witwe zugute; die monetäre Versorgung der Universität Duisburg soll nicht auf Kosten der Witwe geschehen; Antritt und Ausstattung des Wittumssitzes; Schutz des Wittums garantiert; Besetzung mit Beamten geregelt
7 – Huldigungen der Untertanen geregelt
8 – die Untertanen auf dem Wittum sollen bei ihren weltlichen und religiösen Freiheiten gelassen werden
9 – rechtliche Vorbehalte des Bräutigams im Wittum
10 – Versorgung der Witwe mit Naturalien geregelt
11 – Ausstattung des Witwensitzes bei Antritt des Wittums geregelt
12 – Versicherung des Kurfürstens, der Braut bei einer zeitweiligen Unbewohnbarkeit des Wittums wie bei einer Seuche eine andere Unterkunft zur Verfügung zu stellen
13 – Veränderung des Wittums geregelt
14 – Verpfändungsverbot für das Wittum; Unterhalt der Gebäude des Wittums geregelt
15 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne gemeinsame Kinder: Rückfall der Ausstattung und Mitgift der Braut an Hessen; lebenslanges Nutzungsrecht des Bräutigams an der Mitgift; Rückzahlung und Pfand geregelt
16 – Braut stirbt vor Bräutigam mit gemeinsamen Kindern, die den Tod der Braut allerdings nicht überleben: wie bei Art. 15.
17 – Braut stirbt vor Bräutigam mit gemeinsamen Kindern: Vererbung von Mitgift und Widerlage an Brandenburg
18 – Bräutigam stirbt vor Braut: Braut darf wie oben geregelt ihr Wittum antreten; Unterhalt eventueller Kinder geregelt; Wiederverheiratung der Braut und Auslöse des Wittums mit und ohne Kinder geregelt; Verbesserung des Leibgedinge hört bei Wiederverheiratung auf
19 – Bräutigam stirbt vor Braut ohne gemeinsame Kinder: Rückfall von Widerlage und Mitgift
20 – einer der beiden Heiratspartner stirbt nach dem Beilager, aber vor dem Vollzug der Geldleistungen: Vertrag muss dennoch vollzogen werden
21 – einer der beiden Heiratspartner stirbt vor dem Beilager: Vertrag ist nichtig
22 – es steht den fürstlichen „Kontrahenten“ frei, sich per Testament, Codicill und donationes mortis causa zu bedenken, soweit die Familienverträge nicht gebrochen werden
23 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausfertigung des Vertrags in zwei zu unterschreibenden Exemplaren; die Unterschrift von Hedwig Sophie ist nur als mütterlicher Konsens zu verstehen; Ort; Datum; Unterschriften
Konfessionelle Regelungen
8 – die Untertanen auf dem Wittum sollen bei ihren weltlichen und religiösen Freiheiten gelassen werden
Erbrechtliche Regelungen
3 – Ausstattung der Braut geregelt; Erstellung eines Inventars; Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe bei vorhandenen männlichen Erben; mütterliches Erbe ist vom Verzicht exkludiert; zur Vererbung der „altmütterlichen“ Erbschaft soll sich mit Dänemark verglichen werden
4 – nach dem Beilager übergibt der Bräutigam der Braut ein Kleinod und eine jährliche Verschreibung von 500 Reichstalern als Morgengabe; Möglichkeit für den Bräutigam, statt der jährlichen Verschreibung 8000 Reichstaler an die Braut zu zahlen; Vererbung der 8000 Reichstaler Morgengabe geregelt
15 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne gemeinsame Kinder: Rückfall der Ausstattung und Mitgift der Braut an Hessen; lebenslanges Nutzungsrecht des Bräutigams an der Mitgift; Rückzahlung und Pfand geregelt
16 – Braut stirbt vor Bräutigam mit gemeinsamen Kindern, die den Tod der Braut allerdings nicht überleben: wie bei Art. 15.
17 – Braut stirbt vor Bräutigam mit gemeinsamen Kindern: Vererbung von Mitgift und Widerlage an Brandenburg
19 – Bräutigam stirbt vor Braut ohne gemeinsame Kinder: Rückfall von Widerlage und Mitgift
Externe Instanzen beteiligt
3 – Ausstattung der Braut geregelt; Erstellung eines Inventars; Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe bei vorhandenen männlichen Erben; mütterliches Erbe ist vom Verzicht exkludiert; zur Vererbung der „altmütterlichen“ Erbschaft soll sich mit Dänemark verglichen werden
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
23 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausfertigung des Vertrags in zwei zu unterschreibenden Exemplaren; die Unterschrift von Hedwig Sophie ist nur als mütterlicher Konsens zu verstehen; Ort; Datum; Unterschriften
Kommentar
Der Vertrag ist im Original nicht in Artikel unterteilt
Nachweise
- Archivexemplar: HStAM, 4 a, 53/29
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 138. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/138.html.
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