Ehevertrag Nr. 145: Sachsen - Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler
- Datum der Vertragsschließung: 13. Januar 1769
- Ort der Vertragsschließung: Mannheim
Bräutigam
- Name: Friedrich August I. von Sachsen
- GND: 119165198
- Geburtsjahr: 1750
- Sterbejahr: 1827
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Amalie von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler
- GND: 104177624
- Geburtsjahr: 1752
- Sterbejahr: 1828
- Dynastie: Wittelsbach (Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler-Rappoltstein)
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich August I. von Sachsen
- GND: 119165198
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Verhältnis: /
Vertragsinhalt
Präambel: Ehe auf Entschluss Friedrich August I. von Sachsen; Zustimmung der Verwandten der Braut; Nennung der bevollmächtigten Beamten
1 – Verlöbnis versprochen; Ehe nach katholischem Brauch; gegenseitiges Versprechen, sich ihr Leben lang zueinander zu verhalten, wie es sich für Ehepartner gehört
2 – Mitgift in Höhe von 10000 Gulden; Aussteuer in Höhe von 4000 Gulden; Bezahlung geregelt
3 – Widerlage in Höhe von 14000 Gulden; Anlage auf den kurfürstlichen Gütern
4 – Morgengabe in Höhe von 7000 Gulden; 4000 Gulden jährlich als Handgeld für die Braut
5 – Anlage von Mitgift und Widerlage auf dem Schloss und Amt Lichtenburg und Seyda; Rechte auf den Wittumsgütern genannt
6 – Todesfälle: Bräutigam stirbt vor Braut mit lebenden Kindern: Dem ältesten und weltlichen Sohn soll das Heiratsgut, die Widerlage und die Regierung zufallen; es steht der Braut frei, ein Drittel ihrer eingebrachten Geldmittel für die anderen Kinder oder für fromme Zwecke zu verwenden; die Versorgung der Kinder geschieht nach Herkommen des Kursächsischen Hauses
7 – Stirbt der Bräutigam vor der Braut ohne Kinder, fällt die Mitgift und „Illata“ an die Brüder der Braut; falls diese nicht mehr leben an die Schwester der Braut; Erlaubnis die Mitgift für fromme Zwecke zu stiften
8 – Mutter für Vormundschaft und Erziehung der Kinder zuständig
9 – Leibgedinge von 40000 Gulden, falls die Witwe nicht erneut heiratet; Schloss Lichtenburg als Wittumssitz; der Wittumssitz soll in einen angemessenen Stand versetzt werden; Unterhalt der Gebäude des Wittumssitzes geregelt; Ersatz bei Zerstörung; bezieht die Witwe außerhalb Sachsens ihren Sitz, reduziert sich ihr Leibgedinge auf 25000 Gulden; Wiederverheiratung der Witwe geregelt
10 – Erbverzicht der Braut
11 – Ratifikation geregelt; Ort; Datum; Unterschriften; LS
Regelungen über Thronfolge
6 – Todesfälle: Bräutigam stirbt vor Braut mit lebenden Kindern: Dem ältesten und weltlichen Sohn soll das Heiratsgut, die Widerlage und die Regierung zufallen; es steht der Braut frei, ein Drittel ihrer eingebrachten Geldmittel für die anderen Kinder oder für fromme Zwecke zu verwenden; die Versorgung der Kinder geschieht nach Herkommen des Kursächsischen Hauses
Konfessionelle Regelungen
1 – Verlöbnis versprochen; Ehe nach katholischem Brauch; gegenseitiges Versprechen sich ihr Leben lang zueinander zu verhalten, wie es sich für Ehepartner gehört
Erbrechtliche Regelungen
6 – Todesfälle: Bräutigam stirbt vor Braut mit lebenden Kindern: Dem ältesten und weltlichen Sohn soll das Heiratsgut, die Widerlage und die Regierung zufallen; es steht der Braut frei, ein Drittel ihrer eingebrachten Geldmittel für die anderen Kinder oder für fromme Zwecke zu verwenden; die Versorgung der Kinder geschieht nach Herkommen des Kursächsischen Hauses
7 – Stirbt der Bräutigam vor der Braut ohne Kinder, fällt die Mitgift und „Illata“ an die Brüder der Braut; falls diese nicht mehr leben an die Schwester der Braut; Erlaubnis die Mitgift für fromme Zwecke zu stiften
10 – Erbverzicht der Braut
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
11 – Ratifikation geregelt; Ort; Datum; Unterschriften; LS
Nachweise
- Archivexemplar: Sächsisches Staatsarchiv, 10026 Geheimes Kabinett, Nr. Loc. 00789/09
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?guid=0a5c993e-50b3-4518-94eb-a32f1b83a715&_ptabs=%7B%22%23tab-archivalie%22%3A1%7D#archivalie
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 145. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/145.html.
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