Ehevertrag Nr. 203: Schweden - Polen
- Datum der Vertragsschließung: 11. Oktober 1562
- Ort der Vertragsschließung: Vilinus
Bräutigam
- Name: Johann III. von Schweden
- GND: 122841999
- Geburtsjahr: 1537
- Sterbejahr: 1592
- Dynastie: Wasa
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Katharina von Polen
- GND: 135566967
- Geburtsjahr: 1526
- Sterbejahr: 1583
- Dynastie: Jagiellonen
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Johann III. von Schweden
- GND: 122841999
- Dynastie: Wasa
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Sigismund I. von Polen
- GND: 118797158
- Dynastie: Jagiellonen
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure und Heiratspartner
1 – Mitgift geregelt: 82000 Goldgulden Mitgift; Ausstattung im Wert von 114145 Taler geregelt: Kleinodien im Wert von 89525 Talern, in Silber 8978 Taler, in Perlen 12287 Taler, in Schmuckstücken und Spangen 3350 Talern
2 – Widerlage in gleicher Höhe der Mitgift + Ausstattung garantiert
3 – Leibgedinge geregelt: Nennung eines Schreibens, in dem der Braut jährliche Einkünfte von 3000 Talern zugesichert werden; Erwirtschaftung der 3000 Taler plus weitere 10000 Taler Leibgedinge durch die Braut geregelt: aus Schloss und Grafschaft Kastelholm oder den Ålandinseln mit den dazugehörigen Ämtern, der Stadt Rauma und den Städten Lapua und Laitila; Nutzungsrechte erwähnt
4 – Bräutigam stirbt vor Braut mit oder ohne Erben: Braut behält Besitz an oben genannten Gütern; bei Wiederverheiratung oder Aufenthalt im Ausland als Witwe behält die Braut alle Rechte in ihrem Wittum; Auslöse des Wittums bei Tod der Braut geregelt
5 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne Kinder; Rückfall der Mitgift und Ausstattung
6 – Braut stirbt vor Bräutigam mit Kindern: Mitgift und Ausstattung verbleiben dem Bräutigam erblich
7 – Schutz des Wittums durch den Bräutigam garantiert; Wiederherstellung des Wittum bei Zerstörung garantiert; Huldigungen der Untertanen auf dem Wittum geregelt
8 – Zustimmung des Königs von Schweden und Bruders des Bräutigams soll innerhalb eines Jahres eingeholt werden
9 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ort; Datum
Erbrechtliche Regelungen
5 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne Kinder; Rückfall der Mitgift und Ausstattung
6 – Braut stirbt vor Bräutigam mit Kindern: Mitgift und Ausstattung verbleiben dem Bräutigam erblich
Nachweise
- Drucknachweis: Fryxell, Anders, Handlingar rörande Sverges historia. Ur utrikes arkiver samlade och utgifna af Anders Fryxell, Teil 3, 1839, S. 65-71
- Vertragssprache Druck: Schwedisch, Latein
- Digitalisat Druck: https://runeberg.org/afhandlsve/3/0069.html
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 203. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/203.html.
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