Ehevertrag Nr. 227: Nassau-Weilburg - Nassau-Dillenburg
- Datum der Vertragsschließung: 3. September 1558
- Ort der Vertragsschließung: Dillenburg
Bräutigam
- Name: Albrecht von Nassau-Weilburg
- GND: 102115303
- Geburtsjahr: 1537
- Sterbejahr: 1593
- Dynastie: Nassau-Weilburg
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Anna von Nassau-Dillenburg
- GND: 130510420X
- Geburtsjahr: 1541
- Sterbejahr: 1616
- Dynastie: Nassau-Dillenburg
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Philipp III. von Nassau-Weilburg
- GND: 137982895
- Dynastie: Nassau-Weilburg
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Johann III. von Nassau-Beilstein
- GND: 1072584174
- Dynastie: Nassau-Beilstein
- Verhältnis: älterer Angehöriger des Hauses Nassau
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure und Heiratspartner
1 – Versprechen zur Ehe nach christlicher Kirchenordnung und Vollzug der Ehe
2 – Mitgift in Höhe von 6000 Gulden; standesgemäße Ausstattung durch den Vater der Braut garantiert
3 – Witwenversorgung geregelt: 700 Gulden jährlich aus dem Amt und Schloss Burgschwalbach als Leibgedinge und Wittum; Nutzungsrechte geregelt; Verpfändungsverbot für das Wittum; Unterhalt der Gebäude geregelt; Bezahlung des Leibgedinge geregelt; Freiheiten der Untertanen geregelt; Huldigungen der Untertanen
4 – Morgengabe in Höhe von 1000 Gulden; Morgengabe in voller Verfügungsgewalt der Braut; Rückkaufsrecht der Familie des Bräutigams bei Vererbung der Morgengabe; Vererbung der Morgengabe geregelt
5 – Erbverzicht der Braut
6 – Bräutigam stirbt vor Braut: Nutzung des Wittums für die Braut garantiert; 300 Gulden jährlich für die Braut, wenn sie bei eventuell vorhandenen Kindern am Hof bliebe; Wiederverheiratung der Braut geregelt
7 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne gemeinsame Kinder: lebenslanges Nutzungsrecht des Bräutigams an der Mitgift; Rückfall der Mitgift nach Tod des Bräutigams
8 – Braut stirbt vor Bräutigam mit gemeinsamen Kindern: Vererbung der Mitgift
9 – Bräutigam stirbt vor Braut mit Kindern: Mögliche Erbschaften der Braut und Übergabe von 4000 Gulden geregelt, wenn die gemeinsamen Kinder vor ihr sterben und Mitglieder der Linien Nassau-Saarbrücken und Nassau-Idstein existieren oder nicht
10 – Wittumsitz geregelt: Erhaltung der Gebäude; Inventar; Naturalienversorgung
11 – Regelungen bezüglich Schulden
12 – Verhältnis des Vertrags zu anderen Briefen und Abmachungen bezüglich der Ehe geregelt
13 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausfertigung des Vertrags in zwei Exemplaren; Ort, Datum; Unterschriften; Siegel
Erbrechtliche Regelungen
4 – Morgengabe in Höhe von 1000 Gulden; Morgengabe in voller Verfügungsgewalt der Braut; Rückkaufsrecht der Familie des Bräutigams bei Vererbung der Morgengabe; Vererbung der Morgengabe geregelt
5 – Erbverzicht der Braut
7 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne gemeinsame Kinder: lebenslanges Nutzungsrecht des Bräutigams an der Mitgift; Rückfall der Mitgift nach Tod des Bräutigams
8 – Braut stirbt vor Bräutigam mit gemeinsamen Kindern: Vererbung der Mitgift
9 – Bräutigam stirbt vor Braut mit Kindern: Mögliche Erbschaften der Braut und Übergabe von 4000 Gulden geregelt, wenn die gemeinsamen Kinder vor ihr sterben und Mitglieder der Linien Nassau-Saarbrücken und Nassau-Idstein existieren oder nicht
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
13 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausfertigung des Vertrags in zwei Exemplaren; Ort, Datum; Unterschriften; Siegel
Nachweise
- Archivexemplar: HHStAW, 3036, KHA Inv. A 2 Nr. 731
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=522102
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 227. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/227.html.
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