Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 227: Nassau-Weilburg - Nassau-Dillenburg

  • Datum der Vertragsschließung: 3. September 1558
  • Ort der Vertragsschließung: Dillenburg

Bräutigam

  • Name: Albrecht von Nassau-Weilburg
  • GND: 102115303
  • Geburtsjahr: 1537
  • Sterbejahr: 1593
  • Dynastie: Nassau-Weilburg
  • Konfession: lutherisch

Braut

  • Name: Anna von Nassau-Dillenburg
  • GND: 130510420X
  • Geburtsjahr: 1541
  • Sterbejahr: 1616
  • Dynastie: Nassau-Dillenburg
  • Konfession: lutherisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Philipp III. von Nassau-Weilburg
  • GND: 137982895
  • Dynastie: Nassau-Weilburg
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Johann III. von Nassau-Beilstein
  • GND: 1072584174
  • Dynastie: Nassau-Beilstein
  • Verhältnis: älterer Angehöriger des Hauses Nassau

Vertragsinhalt

Präambel: Nennung der Akteure und Heiratspartner

1 – Versprechen zur Ehe nach christlicher Kirchenordnung und Vollzug der Ehe

2 – Mitgift in Höhe von 6000 Gulden; standesgemäße Ausstattung durch den Vater der Braut garantiert

3 – Witwenversorgung geregelt: 700 Gulden jährlich aus dem Amt und Schloss Burgschwalbach als Leibgedinge und Wittum; Nutzungsrechte geregelt; Verpfändungsverbot für das Wittum; Unterhalt der Gebäude geregelt; Bezahlung des Leibgedinge geregelt; Freiheiten der Untertanen geregelt; Huldigungen der Untertanen

4 – Morgengabe in Höhe von 1000 Gulden; Morgengabe in voller Verfügungsgewalt der Braut; Rückkaufsrecht der Familie des Bräutigams bei Vererbung der Morgengabe; Vererbung der Morgengabe geregelt

5 – Erbverzicht der Braut

6 – Bräutigam stirbt vor Braut: Nutzung des Wittums für die Braut garantiert; 300 Gulden jährlich für die Braut, wenn sie bei eventuell vorhandenen Kindern am Hof bliebe; Wiederverheiratung der Braut geregelt

7 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne gemeinsame Kinder: lebenslanges Nutzungsrecht des Bräutigams an der Mitgift; Rückfall der Mitgift nach Tod des Bräutigams

8 – Braut stirbt vor Bräutigam mit gemeinsamen Kindern: Vererbung der Mitgift

9 – Bräutigam stirbt vor Braut mit Kindern: Mögliche Erbschaften der Braut und Übergabe von 4000 Gulden geregelt, wenn die gemeinsamen Kinder vor ihr sterben und Mitglieder der Linien Nassau-Saarbrücken und Nassau-Idstein existieren oder nicht

10 – Wittumsitz geregelt: Erhaltung der Gebäude; Inventar; Naturalienversorgung

11 – Regelungen bezüglich Schulden

12 – Verhältnis des Vertrags zu anderen Briefen und Abmachungen bezüglich der Ehe geregelt

13 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausfertigung des Vertrags in zwei Exemplaren; Ort, Datum; Unterschriften; Siegel

Erbrechtliche Regelungen

4 – Morgengabe in Höhe von 1000 Gulden; Morgengabe in voller Verfügungsgewalt der Braut; Rückkaufsrecht der Familie des Bräutigams bei Vererbung der Morgengabe; Vererbung der Morgengabe geregelt

5 – Erbverzicht der Braut

7 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne gemeinsame Kinder: lebenslanges Nutzungsrecht des Bräutigams an der Mitgift; Rückfall der Mitgift nach Tod des Bräutigams

8 – Braut stirbt vor Bräutigam mit gemeinsamen Kindern: Vererbung der Mitgift

9 – Bräutigam stirbt vor Braut mit Kindern: Mögliche Erbschaften der Braut und Übergabe von 4000 Gulden geregelt, wenn die gemeinsamen Kinder vor ihr sterben und Mitglieder der Linien Nassau-Saarbrücken und Nassau-Idstein existieren oder nicht

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

13 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausfertigung des Vertrags in zwei Exemplaren; Ort, Datum; Unterschriften; Siegel

Nachweise

  • Archivexemplar: HHStAW, 3036, KHA Inv. A 2 Nr. 731
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
  • Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=522102

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 227. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/227.html.

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