Ehevertrag Nr. 34: Großbritannien - Frankreich
- Datum der Vertragsschließung: 8. Mai 1625
- Ort der Vertragsschließung: Paris
Bräutigam
- Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
- GND: 118720856
- Geburtsjahr: 1600
- Sterbejahr: 1649
- Dynastie: Stuart
- Konfession: Anglikanisch
Braut
- Name: Henriette Marie von Frankreich
- GND: 118904043
- Geburtsjahr: 1609
- Sterbejahr: 1669
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Konfession: Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
- GND: 118720856
- Dynastie: Stuart
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Ludwig XIII., König von Frankreich (Louis)
- GND: 11872942X
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
(Artikelzählung, Seitenzählung nach Dumont)
Präambel: Nach mehrfacher Brautwerbung durch Vater des Bräutigams zur Stärkung beider Kronen durch ein unauflösliches Band der Freundschaft nach dem Beispiel der vorausgegangenen Könige, in der Erkenntnis von Ehre und Nutzen der Eheschließung für den König und die Christenheit: Ernennung von Verhandlern, Eheverhandlungen, Vertragsabschluss vor Zeugen bekundet (476 li – re)
Artikel 1: Eheschließung versprochen für Bräutigam
Artikel 2: Eheschließung versprochen für Braut: mit Zustimmung von Brautbruder und Brautmutter, nach Erlangung von päpstlicher Dispens, Verlobung nach katholischem Ritus bekundet
Artikel 3: Kirchliche Trauung geregelt: in Frankreich, nach Ritus von Eheschließungen von Brautvater und von Schwester der Stiefmutter
Artikel 4: Überführung der Braut geregelt
Artikel 5: Nach Überführung der Braut: erneute Ratifikation durch Bräutigam in England geregelt
Artikel 6-8: Katholische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: eigene Kapelle, Hofpriester, Begräbnisrecht und eigener Bischof zugesichert, Jurisdiktion über Geistliche geregelt, Anzahl der Geistlichen geregelt
Artikel 9: Verzicht auf Versuche zur Konversion der Braut zugesichert
Artikel 10-12: Hofstaat der Braut geregelt: wie für englische Königin, Bestellung von katholischen Bediensteten aus Frankreich geregelt, Treueeid der Bediensteten an Bräutigam und Braut festgelegt
Artikel 13: Mitgift festgelegt: Zahlung geregelt
Artikel 14-17: Nach Tod von Bräutigam: Auszahlung von Mitgift an Braut ohne Kinder oder Auszahlung von Mitgiftanteil an Braut mit Kindern geregelt, Kindererziehung durch Braut bis zum 13. Lebensjahr der Kinder geregelt, Vererbung von Mitgiftanteil nach Tod der Braut an Kinder ggf. aus erster und zweiter Ehe geregelt
Artikel 18: Nach Tod von Braut ohne Kinder: Rückfall von Hälfte der Mitgift geregelt – nach Tod der Braut mit Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt
Artikel 19: Witweneinkünfte geregelt
Artikel 20: Brautjuwelen festgelegt: zum erblichem Besitz der Braut
Artikel 21: Unterhalt der Braut während der Ehe und Witwenversorgung geregelt
Artikel 22: Witwengüter und Witwensitz geregelt: Nutzungsrechte geregelt
Artikel 23: Freies Rückkehrrecht der Braut in Witwenzeit nach Frankreich zugesichert
Artikel 24: Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen
Artikel 25: Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt, Einhaltung zugesichert
Artikel 26: Konventionalstrafe bei Vertragsbruch vereinbart
Konfessionelle Regelungen
Artikel 2: Eheschließung versprochen für Braut: nach Erlangung von päpstlicher Dispens, Verlobung nach katholischem Ritus bekundet
Artikel 3: Kirchliche Trauung geregelt: in Frankreich, nach Ritus von Eheschließungen von Brautvater und von Schwester der Stiefmutter
Artikel 6-8: Katholische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: eigene Kapelle, Hofpriester, Begräbnisrecht und eigener Bischof zugesichert, Jurisdiktion über Geistliche geregelt, Anzahl der Geistlichen geregelt
Artikel 9: Verzicht auf Versuche zur Konversion der Braut zugesichert
Artikel 10-12: Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von katholischen Bediensteten aus Frankreich geregelt, Treueeid der Bediensteten an Bräutigam und Braut festgelegt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 14-17: Nach Tod von Bräutigam: Vererbung von Mitgiftanteil nach Tod der Braut an Kinder ggf. aus erster und zweiter Ehe geregelt
Artikel 18: Nach Tod der Braut mit Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt
Artikel 20: Brautjuwelen festgelegt: zum erblichem Besitz der Braut
Artikel 24: Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen
Ständische Instanzen beteiligt
Artikel 25: Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt
Externe Instanzen beteiligt
unbekannt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 25: Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Bündnis von Susa 24. April 1629
Nachweise
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:2, S. 476-478 - Rymer 1704-1717, Bd. XVII, S. 673-677
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263086r/f484.item
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 34. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/34.html.
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