Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 34: Großbritannien - Frankreich

  • Datum der Vertragsschließung: 8. Mai 1625
  • Ort der Vertragsschließung: Paris

Bräutigam

  • Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
  • GND: 118720856
  • Geburtsjahr: 1600
  • Sterbejahr: 1649
  • Dynastie: Stuart
  • Konfession: Anglikanisch

Braut

  • Name: Henriette Marie von Frankreich
  • GND: 118904043
  • Geburtsjahr: 1609
  • Sterbejahr: 1669
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Konfession: Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
  • GND: 118720856
  • Dynastie: Stuart
  • Verhältnis: /

Akteure der Braut

  • Name: Ludwig XIII., König von Frankreich (Louis)
  • GND: 11872942X
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

(Artikelzählung, Seitenzählung nach Dumont)

Präambel: Nach mehrfacher Brautwerbung durch Vater des Bräutigams zur Stärkung beider Kronen durch ein unauflösliches Band der Freundschaft nach dem Beispiel der vorausgegangenen Könige, in der Erkenntnis von Ehre und Nutzen der Eheschließung für den König und die Christenheit: Ernennung von Verhandlern, Eheverhandlungen, Vertragsabschluss vor Zeugen bekundet (476 li – re)

Artikel 1: Eheschließung versprochen für Bräutigam

Artikel 2: Eheschließung versprochen für Braut: mit Zustimmung von Brautbruder und Brautmutter, nach Erlangung von päpstlicher Dispens, Verlobung nach katholischem Ritus bekundet

Artikel 3: Kirchliche Trauung geregelt: in Frankreich, nach Ritus von Eheschließungen von Brautvater und von Schwester der Stiefmutter

Artikel 4: Überführung der Braut geregelt

Artikel 5: Nach Überführung der Braut: erneute Ratifikation durch Bräutigam in England geregelt

Artikel 6-8: Katholische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: eigene Kapelle, Hofpriester, Begräbnisrecht und eigener Bischof zugesichert, Jurisdiktion über Geistliche geregelt, Anzahl der Geistlichen geregelt

Artikel 9: Verzicht auf Versuche zur Konversion der Braut zugesichert

Artikel 10-12: Hofstaat der Braut geregelt: wie für englische Königin, Bestellung von katholischen Bediensteten aus Frankreich geregelt, Treueeid der Bediensteten an Bräutigam und Braut festgelegt

Artikel 13: Mitgift festgelegt: Zahlung geregelt

Artikel 14-17: Nach Tod von Bräutigam: Auszahlung von Mitgift an Braut ohne Kinder oder Auszahlung von Mitgiftanteil an Braut mit Kindern geregelt, Kindererziehung durch Braut bis zum 13. Lebensjahr der Kinder geregelt, Vererbung von Mitgiftanteil nach Tod der Braut an Kinder ggf. aus erster und zweiter Ehe geregelt

Artikel 18: Nach Tod von Braut ohne Kinder: Rückfall von Hälfte der Mitgift geregelt – nach Tod der Braut mit Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt

Artikel 19: Witweneinkünfte geregelt

Artikel 20: Brautjuwelen festgelegt: zum erblichem Besitz der Braut

Artikel 21: Unterhalt der Braut während der Ehe und Witwenversorgung geregelt

Artikel 22: Witwengüter und Witwensitz geregelt: Nutzungsrechte geregelt

Artikel 23: Freies Rückkehrrecht der Braut in Witwenzeit nach Frankreich zugesichert

Artikel 24: Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen

Artikel 25: Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt, Einhaltung zugesichert

Artikel 26: Konventionalstrafe bei Vertragsbruch vereinbart

Konfessionelle Regelungen

Artikel 2: Eheschließung versprochen für Braut: nach Erlangung von päpstlicher Dispens, Verlobung nach katholischem Ritus bekundet

Artikel 3: Kirchliche Trauung geregelt: in Frankreich, nach Ritus von Eheschließungen von Brautvater und von Schwester der Stiefmutter

Artikel 6-8: Katholische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: eigene Kapelle, Hofpriester, Begräbnisrecht und eigener Bischof zugesichert, Jurisdiktion über Geistliche geregelt, Anzahl der Geistlichen geregelt

Artikel 9: Verzicht auf Versuche zur Konversion der Braut zugesichert

Artikel 10-12: Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von katholischen Bediensteten aus Frankreich geregelt, Treueeid der Bediensteten an Bräutigam und Braut festgelegt

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 14-17: Nach Tod von Bräutigam: Vererbung von Mitgiftanteil nach Tod der Braut an Kinder ggf. aus erster und zweiter Ehe geregelt

Artikel 18: Nach Tod der Braut mit Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt

Artikel 20: Brautjuwelen festgelegt: zum erblichem Besitz der Braut

Artikel 24: Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen

Ständische Instanzen beteiligt

Artikel 25: Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt

Externe Instanzen beteiligt

unbekannt

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 25: Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Bündnis von Susa 24. April 1629

Nachweise

  • Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:2, S. 476-478 - Rymer 1704-1717, Bd. XVII, S. 673-677
  • Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263086r/f484.item

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 34. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/34.html.

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