Ehevertrag Nr. 35: Jülich-Kleve-Berg - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 17. Juli 1546
- Ort der Vertragsschließung: Regensburg
Bräutigam
- Name: Wilhelm V., Herzog von Jülich-Kleve-Berg
- GND: 118807358
- Geburtsjahr: 1516
- Sterbejahr: 1592
- Dynastie: Mark
- Konfession: Katholisch
Braut
- Name: Maria von Österreich
- GND: 132351682
- Geburtsjahr: 1531
- Sterbejahr: 1581
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Wilhelm V., Herzog von Jülich-Kleve-Berg
- GND: 118807358
- Dynastie: Mark
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Ferdinand I., römischer König, Erzherzog von Österreich
- GND: 118532502
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel (67f.): Zu Lob und Ehre Gottes, aus gegenseitiger Zuneigung der Vertragspartner, zum Nutzen von Ländern und Untertanen der Vertragspartner, nach Brautwerbung des Bräutigams bei Brautvater und Kaiser: Eheschließung verabredet, Vertragsartikel bekundet
Artikel 1 (68): Einwilligung für Braut erteilt, Mitgift festgelegt: zuzüglich Mitgiftzulage, Aussteuer geregelt, Zahlung geregelt
Artikel 2 (68): Einwilligung von Bräutigam erteilt, Widerlage und Witweneinkünfte festgelegt, Morgengabe festgelegt – Witwengüter ausgegesetzt: mit Zustimmung von Kaiser, Nutzungsrechte geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten
Artikel 3 (68f.): Verschreibungsurkunde an Brautvater zugesichert: zur Festlegung von Huldigung der Untertanen auf Witwengütern an Braut, Nutzungsrechten der Braut, von Brautvater angenommen, Ersatz bei Mängeln geregelt
Artikel 4 (69): Nach Tod der Braut vor Bräutigam: lebenslange Weiternutzung von Mitgift durch Bräutigam geregelt, Vererbung von Mitgiftzulage, Morgengabe, Brautjuwelen geregelt
Artikel 5 (69f.): Nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslange Weiternutzung von Mitgift durch Bräutigam geregelt, Übergang von Mitgiftzulage an Bräutigam geregelt
Artikel 6 (70): Bei Tod des Bräutigams ohne Kinder: Übergang von Mitgift, Mitgiftzulage, Morgengabe an Braut geregelt, lebenslange Weiternutzung von Widerlage durch Braut geregelt, Ablösung von mobilem Nachlass des Bräutigams durch Bräutigamerben geregelt
Artikel 7 (70): Erbverzicht der Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgift, auf väterliches und mütterliches Erbe, außer nach dem Aussterben des Hauses Österreich im Mannesstamm, mit Zustimmung und Ratifikation des Bräutigams
Artikel 8 (70): Trauung, Beilager festgelegt für 18. Juli 1546 Regensburg
Artikel 9 (70f.): Bei Tod von Ehepartner vor Hochzeit: Vertrag für nichtig erklärt
Artikel 10 (71): Einhaltung zugesichert
Regelungen über Thronfolge
Artikel 7 (70): Erbverzicht der Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgift, auf väterliches und mütterliches Erbe, außer nach dem Aussterben des Hauses Österreich im Mannesstamm, mit Zustimmung und Ratifikation des Bräutigams
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 4 (69): Nach Tod der Braut vor Bräutigam: lebenslange Weiternutzung von Mitgift durch Bräutigam geregelt, Vererbung von Mitgiftzulage, Morgengabe, Brautjuwelen geregelt
Artikel 5 (69f.): Nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslange Weiternutzung von Mitgift durch Bräutigam geregelt, Übergang von Mitgiftzulage an Bräutigam geregelt
Artikel 6 (70): Bei Tod des Bräutigams ohne Kinder: Übergang von Mitgift, Mitgiftzulage, Morgengabe an Braut geregelt, lebenslange Weiternutzung von Widerlage durch Braut geregelt, Ablösung von mobilem Nachlass des Bräutigams durch Bräutigamerben geregelt
Artikel 7 (70): Erbverzicht der Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgift, auf väterliches und mütterliches Erbe, außer nach dem Aussterben des Hauses Österreich im Mannesstamm, mit Zustimmung und Ratifikation des Bräutigams
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 2 (68): Zustimmung von Kaiser zu Aussetzung von Witwengütern erwähnt
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Vertrag von Venlo 07. September 1543
Kommentar
nach Unterwerfung Jülichs unter Karl V., erzwungener Lösung der Ehe Wilhelms mit Jeanne d’Albret 1543
Literatur
Kohler 2003, S. 291 f. - Preuß 1984, S. 138
Nachweise
- Drucknachweis: Bartenstein 1741, Beilage Urk. 33
- Vertragssprache Druck: Deutsch
Schlagwörter
Dritter Geldrischer Erbfolgekrieg 1543
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 35. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/35.html.
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