Ehevertrag Nr. 350: Braunschweig-Calenberg-Göttingen - Hessen
- Datum der Vertragsschließung: 8. August 1539
- Ort der Vertragsschließung: s. l.
Bräutigam
- Name: Erich (II.) von Braunschweig-Calenberg-Göttingen
- GND: 119098652
- Geburtsjahr: 1528
- Sterbejahr: 1584
- Dynastie: Welfen (Braunschweig-Calenberg-Göttingen)
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Anna von Hessen
- GND: 132515393
- Geburtsjahr: 1529
- Sterbejahr: 1591
- Dynastie: Hessen
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Erich I. von Braunschweig-Calenberg-Göttingen
- GND: 116562498
- Dynastie: Welfen (Braunschweig-Calenberg-Göttingen)
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Philipp I. von Hessen
- GND: 11859382X
- Dynastie: Hessen
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Die Väter der Brautleute haben sich darauf geeinigt, den am 11.11.1529 geschlossenen Vertrag für eine von Erich (II.) mit Agnes von Hessen dahingehend zu ändern, dass Erich (II.) nun statt Ages hre jüngere Schwester Anna heiraten soll; Grund: Agnes ist älter als Erich (II.), Anna hingegen gleich alt
die Väter bezeugen, dass es bei der jetzt geplanten Heirat in allen Punkten bei den Bestimmungen des Ehevertrag von 1529 bleiben soll; die Änderungen der Braut soll nichts am Inhalt des Vertrages verändern
Die Räte der Väter sollen zusammenkommen und über Wittum, Morgegabe und alles, was dazu gehört, beraten und diese festlegen
Sollte der Brautvater jedoch der zu der Ansicht kommen, dass doch seine Tochter Agnes den Bräutigam heiraten sollte, so soll er das innerhalb eines Jahres mit Brief und Siegel gemäß der Bestimmungen des Vertrags von 1529 anzeigen
Sollte er sich innerhalb eines Jahres nicht melden, so soll Anna den Bräutigam zu denselben Bedingen heiraten, wie es Agnes getan hätte
In allen anderen Punkten soll der Vertrag von 1529 in Kraft bleiben
Eigenhändig unterschrieben durch Erich I. und Philipp; besiegelt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Eigenhändig unterschrieben durch Erich I. und Philipp; besiegelt
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Ehevertrag vom 11.11.1529
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Vertrag zwischen Erich I. und Philipps Mutter vom 14.02.1519 (Regesten der Landgrafen von Hessen, Nr. 13312); Ehevertrag vom 11.11.1529 (Nr. 394 in dieser Datenbank)
Kommentar
Ehe kam nicht zustande.
Mutter des Bräutigams versuchte ihn nach Tod des Vaters dazu zu bringen, den lutherischen Glauben anzunehmen, er entschied sich jedoch 1547 endgültig für den Katholizismus
Nachweise
- Archivexemplar: HStAM, Urk. 1, 1831
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=6089968&selectId=158780656
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 350. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/350.html.
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