Ehevertrag Nr. 383: Neapel-Sizilien - Polen
- Datum der Vertragsschließung: 19. März 1738
- Ort der Vertragsschließung: Dresden
Bräutigam
- Name: Karl III. von Spanien
- GND: 118925059
- Geburtsjahr: 1716
- Sterbejahr: 1788
- Dynastie: Bourbon (Bourbon-Anjou)
- Konfession: Katholisch
Braut
- Name: Maria Amalia von Sachsen
- GND: 137353766
- Geburtsjahr: 1724
- Sterbejahr: 1760
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Konfession: Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Philipp V. von Spanien
- GND: 119186640
- Dynastie: Bourbon (Bourbon-Anjou)
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: August III.
- GND: 118505092
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure; Nennung der aushandelnden Beamten; Nennung der Heiratspartner; Erwähnung der bereits geschehenen Ratifizierung der Verlobungsvereinbarung, Dispens des Papstes Clemens XII. erwähnt
Artikel 1: Mitgift von 90.000 Gulden
Artikel 2: Ehe zunächst per procurationem; Überweisung der Braut geregelt
Artikel 3: Der Bräutigam verpflichtet sich zu einer Zahlung von 30.000 Gulden als Antiphernal; Auszahlung von Mitgift und Antiphernal an die Braut, falls diese den Bräutigam überleben sollte
Artikel 4: Bräutigam zahlt der Braut eine Summe von 50.000 Scudi für Ausgaben, die Schmuck, Kleidung, Almosen und andere Ausgaben von geringem Wert betreffen; der Hof der Braut wird vom Bräutigam unterhalten
Artikel 5: Die Summe der 50.000 Scudi zahlt der Bräutigam in hochzeitlicher Freigebigkeit als Geschenk und Vermählungsgabe
Artikel 6: Falls der Bräutigam vor der Braut verstürbe: Leibgedinge in Höhe von 150.000 Scudi; Versicherung dieser Geldzahlung
Artikel 7: Als Witwe steht es der Braut frei, ob sie am Hof, oder in ihre Heimat zurückkehren möchte; Ausstattung des Witwensitzes geregelt
Artikel 8: Regierung und Vormundschaft über noch minderjährige Kinder beim Ableben des Bräutigams geregelt
Artikel 9: Bräutigam überlebt Braut: Nießnutz an Mitgift und Antiphernal des Bräutigams; Eigentum der Braut wird vererbt
Artikel 10: Bräutigam überlebt Braut ohne Kinder: Rückfall der Mitgift und Eigentum der Braut an ihre nächsten Erben väterlicherseits
Artikel 11: Verhältnis der Braut zu Hausverträgen, Sanktionen und Bestimmungen ihres väterlichen Hauses geregelt
Artikel 12: Bestätigung des Vertrags; Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ratifizierung geregelt; Auflistung der Zeugen; Ort; Unterschriften; L.S.
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 6: Falls der Bräutigam vor der Braut verstürbe: Leibgedinge in Höhe von 150.000 Scudi; Versicherung dieser Geldzahlung
Artikel 9: Bräutigam überlebt Braut: Nießnutz an Mitgift und Antiphernal des Bräutigams; Eigentum der Braut wird vererbt
Artikel 10: Bräutigam überlebt Braut ohne Kinder: Rückfall der Mitgift und Eigentum der Braut an ihre nächsten Erben väterlicherseits
Externe Instanzen beteiligt
Präambel: Dispens des Papstes Clemens XII. erwähnt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 12: Bestätigung des Vertrags; Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ratifizierung geregelt; Auflistung der Zeugen; Ort; Unterschriften; L.S.
Nachweise
- Archivexemplar: Sächsisches Staatsarchiv, 10026 Geheimes Kabinett, Nr. Loc. 00783/03
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
- Digitalisat Archivexemplar: https://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?guid=4a8eb1e5-a6d3-4442-99f9-d9d30060b162&_ptabs=%7B%22%23tab-digitalisat%22%3A1%7D#digitalisat
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 383. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/383.html.
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