Ehevertrag Nr. 382: Polen - Bayern
- Datum der Vertragsschließung: 30. Mai 1747
- Ort der Vertragsschließung: Dresden
Bräutigam
- Name: Friedrich Christian von Sachsen
- GND: 118703226
- Geburtsjahr: 1722
- Sterbejahr: 1763
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Konfession: Katholisch
Braut
- Name: Maria Antonia von Bayern
- GND: 118781871
- Geburtsjahr: 1724
- Sterbejahr: 1780
- Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
- Konfession: Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: August III. von Polen
- GND: 118505092
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Maximilian III. Joseph von Bayern
- GND: 118579436
- Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure; Beschluss zur Ehe; Zweck der Ehe; päpstlicher Dispens erwähnt; Nennung der aushandelnden Beamten
Artikel 1: Versprechen zur Ehe; Zustimmungen der Mütter; Ehe nach katholischem Brauch
Artikel 2: Mitgift von 100.000 Talern; Ausstattung geregelt
Artikel 3: Erbverzicht der Braut
Artikel 4: Widerlage in Höhe von 100.000 Talern; Anlage in der Stadt Pretzsch und dem Amt und Stadt Finsterwalde
Artikel 5: Morgengabe in Höhe von 50.000 Gulden
Artikel 6: Todesfälle; Stirbt der Bräutigam vor der Braut: Braut bleibt Eigentümerin ihrer Mitgift, Kleider, Silbergeschirr; vom Eigentum der Braut soll ein Inventar erstellt werden; Nutzung der Widerlage gestattet
Artikel 7: Als Witwensitz soll das Schloss Pretzsch dienen; ungehinderte Religionsausübung auf diesem; Ausstattung des Schlosses geregelt; Reparatur der Gebäude geregelt; Ersatz bei Zerstörung garantiert
Artikel 8: Leibgedinge von 60.000 Gulden bei unverändertem Witwenstand; Bezahlung geregelt; Rechte auf dem Wittum geregelt; Verkaufs- und Verpfändungsverbot für die Wittumsgüter; entscheidet sich die Witwe außerhalb Sachsens ihren Witwensitz zu beziehen, wird das Leibgedinge auf 40.000 Gulden reduziert
Artikel 9: Wiederverheiratung der Witwe geregelt: Leibgedinge fällt weg; Einkünfte aus dem gesamten Heiratsgut bleiben bestehen
Artikel 10: Braut stirbt vor Bräutigam: bei vorhandenen Kindern verbleibt das Erbe der Braut bei der Familie des Bräutigams; bei keinen vorhandenen Kindern fällt das Eigentum der Braut und Mitgift wieder zurück an die Familie der Braut; Bräutigam behält Nießnutz an der Mitgift
Artikel 11: Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausarbeitung des Vertrags in zwei gleichen Exemplaren; Ratifizierung geregelt; Ort; Datum; Unterschriften; L.S.
Konfessionelle Regelungen
Artikel 1: Ehe nach katholischem Brauch
Artikel 7: Als Witwensitz soll das Schloss Pretzsch dienen; ungehinderte Religionsausübung auf diesem
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 3: Erbverzicht der Braut
Artikel 10: Braut stirbt vor Bräutigam: bei vorhandenen Kindern verbleibt das Erbe der Braut bei der Familie des Bräutigams; bei keinen vorhandenen Kindern fällt das Eigentum der Braut und Mitgift wieder zurück an die Familie der Braut; Bräutigam behält Nießnutz an der Mitgift
Externe Instanzen beteiligt
Präambel: päpstlicher Dispens erwähnt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 11: Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausarbeitung des Vertrags in zwei gleichen Exemplaren; Ratifizierung geregelt
Nachweise
- Archivexemplar: Sächsisches Staatsarchiv, 10026 Geheimes Kabinett, Nr. Loc. 00787/05
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?guid=42cc81d3-b73a-44ec-82e5-6e18982e56e8&_ptabs=%7B%22%23tab-digitalisat%22%3A1%7D#digitalisat
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 382. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/382.html.
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