Ehevertrag Nr. 411: Waldeck - Hessen
- Datum der Vertragsschließung: 11. November 1568
- Ort der Vertragsschließung: s. l.
Bräutigam
- Name: Daniel von Waldeck-Wildungen
- GND: 138612749
- Geburtsjahr: 1530
- Sterbejahr: 1577
- Dynastie: Waldeck
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Barbara von Hessen
- GND: 138604088
- Geburtsjahr: 1536
- Sterbejahr: 1597
- Dynastie: Hessen
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Daniel von Waldeck-Wildungen
- GND: 138612749
- Dynastie: Waldeck
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken
- GND: 101953399
- Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
- Verhältnis: Schwager
- Name: Christoph von Württemberg
- GND: 100089003
- Dynastie: Württemberg
- Verhältnis: Neffe des 1. Gatten; Vormund ihres Sohnes aus erster Ehe
- Name: Wilhelm IV. von Hessen-Kassel
- GND: 118632922
- Dynastie: Hessen(-Kassel)
- Verhältnis: Bruder
- Name: Philipp II. von Hessen-Rheinfels
- GND: 102359121
- Dynastie: Hessen
- Verhältnis: Bruder
- Name: Georg I. von Hessen-Darmstadt
- GND: 118690493
- Dynastie: Hessen(-Darmstadt)
- Verhältnis: Bruder
- Name: Barbara von Hessen
- GND: 138604088
- Dynastie: Hessen
- Verhältnis: /
Vertragsinhalt
Artikel 1 (fol. 02r): Akteure genannt, Gedächtnis an den verstorbenen ersten Gatten der Braut und den Brautvater erwähnt, Brautpaar genannt, Ehe beschlossen
Artikel 2 (fol. 02r-03r): 20.000 Gulden als Mitgift aus der vorherigen Ehe erwähnt, Aussteuer erwähnt, Verzinsung erwähnt, 20.000 Gulden und Quittung für die neue Ehe geregelt, Orte und Daten erwähnt, Aussteuer geregelt, weiterer Besitz und Geschenke geregelt, Widerlage und Heiratsgut aus der vorherigen Ehe der Braut erwähnt, jährlicher Erhalt von 1.000 Gulden aus der Wittumsverschreibung erwähnt, Erhalt von weiteren 1.000 Gulden geregelt, Quittung geregelt, jährlicher Erhalt von Wein geregelt, Kosten geregelt, Hausrat geregelt; Mitgift in Höhe 20.000 Gulden genannt, Anlage geregelt, finanzielle Regelungen zur Mitgift genannt, 20.000 Gulden statt der Widerlage der Witwe genannt
Artikel 3 (fol. 03v-04r): Witwensitz geregelt, Schloss, Renten, Zugehörungen, etc. geregelt, Schwur der Untertanen und Beamten geregelt, Erhalt der Witwengüter und des Unterhalts nach dem Tod des Bräutigams geregelt, lebenslanges Nutzungsrecht geregelt, juristische Vertretung geregelt, jährliche Renten erwähnt
Artikel 4 (fol. 04r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt: Lebenslanges Nutzungsrecht der Einkünfte aus der Mitgift und der Mitgift selbst für den Bräutigam geregelt; nach dem Tod des Bräutigams: Vererbung der Mitgift an die Nachkommen der Braut aus erster und zweiter Ehe geregelt, wenn keine Nachkommen aus zweiter Ehe vorhanden sind: Vererbung an die Nachkommen aus erster Ehe geregelt, die Summe kann von diesen weitervererbt werden, Verschreibungen geregelt
Artikel 5 (fol. 04r-04v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt: Witwensitz und Antritt der Witwengüter geregelt, lebenslanges Nutzungsrecht geregelt; weitere Nutzungsrechte, Versorgung erwähnt; Aussteuer, Hausrat, weitere Geschenke und Besitz erwähnt; wenn die Braut verstirbt: Die Witwengüter fallen zurück an das Haus Waldeck, Vererbung der Mitgift etc. wie bereits erwähnt
Artikel 6 (fol. 05r): Unterschriften, Besiegelung geregelt, Datierung
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 4 (fol. 04r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt: Lebenslanges Nutzungsrecht der Einkünfte aus der Mitgift und der Mitgift selbst für den Bräutigam geregelt; nach dem Tod des Bräutigams: Vererbung der Mitgift an die Nachkommen der Braut aus erster und zweiter Ehe geregelt, wenn keine Nachkommen aus zweiter Ehe vorhanden sind: Vererbung an die Nachkommen aus erster Ehe geregelt, die Summe kann von diesen weitervererbt werden, Verschreibungen geregelt
Artikel 5 (fol. 04r-04v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt: Witwensitz und Antritt der Witwengüter geregelt, lebenslanges Nutzungsrecht geregelt; weitere Nutzungsrechte, Versorgung erwähnt; Aussteuer, Hausrat, weitere Geschenke und Besitz erwähnt; wenn die Braut verstirbt: Die Witwengüter fallen zurück an das Haus Waldeck, Vererbung der Mitgift etc. wie bereits erwähnt
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Artikel 1 (fol. 02r): Akteure genannt, Gedächtnis an den verstorbenen ersten Gatten der Braut und den Brautvater erwähnt, Brautpaar genannt, Ehe beschlossen
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Verschreibung der Grafen von Waldeck über das Heiratsgut der Gräfin Barbara (HStAM, Urk. 3, 104 & HStAM, Urk. 3, 105)
Wittumsverschreibung der Grafen von Waldeck für Gräfin Barbara (HStAM, Urk. 3, 106)
Kommentar
Vertrag im Original nicht in Artikel unterteilt
Nach dem Vertrag folgen weitere, verschiedene Dokumente
Nachweise
- Archivexemplar: HStAD, D 4, Nr. 24/2; HStAM, Urk. 85, 101
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=1286742; https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=3584105
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 411. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/411.html.
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