Ehevertrag Nr. 412: England - Kleve
- Datum der Vertragsschließung: 4. Oktober 1559
- Ort der Vertragsschließung: London
Bräutigam
- Name: Heinrich VIII. von England
- GND: 118548204
- Geburtsjahr: 1491
- Sterbejahr: 1547
- Dynastie: Tudor
- Konfession: anglikanisch
Braut
- Name: Anna von Kleve
- GND: 120031027
- Geburtsjahr: 1515
- Sterbejahr: 1557
- Dynastie: Mark
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Heinrich VIII. von England
- GND: 118548204
- Dynastie: Tudor
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg
- GND: 118807358
- Dynastie: Mark
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Artikel 1 (S. 108): Ehe beschlossen
Artikel 2 (S. 108): Die Braut soll auf Kosten des Herzogs von Kleve nach Calais gebracht werden
Artikel 3 (S. 108-109): Heimführung und baldige Eheschließung
Artikel 4 (S. 109): Regelungen für den Fall, dass kein sicheres Geleit gewährleistet Ist
Artikel 5 (S. 109): Mitgift (100.000 Florentiner), Zahlungsregelungen
Artikel 6 (S. 109): Wittum (Wert: 20.000 Florentiner/5.000 Sterling jährlich solange sie in England verbleibt; wenn der König verstirbt, keine überlebenden Kinder vorhanden sind und die Witwe in ihre Heimat zurückkehrt: lebenslange Pension von 15.000 Florentinern, Zahlungeregelungen, Kleider, Juwelen; es obliegt den Erben des Königs, ob sie die Pension zahlen oder diese mit 150.000 Florentinern ablösen, Wittumsbrief)
Artikel 7 (S. 109): Wenn der Herzog von Kleve ohne Leibeserben verstirbt und das Herzogtum an Sibylle, Gattin von Johann Friedrich I. von Sachsen, fällt und diese ebenfalls ohne Leibeserben versterben: Die Nachfolge fällt an die Braut; im ersten Erbfall: 160.000 Florentiner sollen an die Braut und ihre Schwester Amalia oder deren Erben gezahlt werden, Zahlungsregelungen; wenn die Nachfolge an den englischen König fällt: Zahlung von 160.000 Florentinern an Amalia und ihre Erben
Artikel 8 (S. 109): Wenn die Herrschaft über Kleve an Sachsen fällt und eine der Schwestern ohne Leibeserben verstirbt: Die überlebende Schwester oder deren Nachkommen erhalten den anderen Teil der Zahlung
Artikel 9 (S. 109): Wenn die Herrschaft über Kleve an Sachsen fällt: Die Braut erhält neben ihrer Mitgift Schlösser und ein lebenslanges Einkommen
Artikel 10 (S. 109): Der Herzog von Kleve soll den König von England über das weitere Verfahren bezüglich der Reise der Braut nach England informieren
Artikel 11 (S. 109): Der Herzog von Kleve und der König von England sollen den Vertrag in Briefen bestätigen, zeitliche Regelungen
ii (S. 109): Auftrag Heinrichs zu Verhandlungen, Ort, Daten
iii (S. 109): Beauftragung des Herzogs von Kleve den Vertrag zu verhandeln und abzuschließen, Verhandlungen durch Johann Friedrich von Sachsen, Einverständnis von Maria von Jülich-Kleve-Berg (Mutter des Herzogs und der Braut), Ort, Daten
(S. 109): Unterschriften der Beauftragten, Ort, Datum
(S. 109): Ratifikation und Bestätigung
Regelungen über Thronfolge
Artikel 7 (S. 109): Wenn der Herzog von Kleve ohne Leibeserben verstirbt und das Herzogtum an Sibylle, Gattin von Johann Friedrich I. von Sachsen, fällt und diese ebenfalls ohne Leibeserben versterben: Die Nachfolge fällt an die Braut; im ersten Erbfall: 160.000 Florentiner sollen an die Braut und ihre Schwester Amalia oder deren Erben gezahlt werden, Zahlungsregelungen; wenn die Nachfolge an den englischen König fällt: Zahlung von 160.000 Florentinern an Amalia und ihre Erben
Artikel 8 (S. 109): Wenn die Herrschaft über Kleve an Sachsen fällt und eine der Schwestern ohne Leibeserben verstirbt: Die überlebende Schwester oder deren Nachkommen erhalten den anderen Teil der Zahlung
Artikel 9 (S. 109): Wenn die Herrschaft über Kleve an Sachsen fällt: Die Braut erhält neben ihrer Mitgift Schlösser und ein lebenslanges Einkommen
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 7 (S. 109): Wenn der Herzog von Kleve ohne Leibeserben verstirbt und das Herzogtum an Sibylle, Gattin von Johann Friedrich I. von Sachsen, fällt und diese ebenfalls ohne Leibeserben versterben: Die Nachfolge fällt an die Braut; im ersten Erbfall: 160.000 Florentiner sollen an die Braut und ihre Schwester Amalia oder deren Erben gezahlt werden, Zahlungsregelungen; wenn die Nachfolge an den englischen König fällt: Zahlung von 160.000 Florentinern an Amalia und ihre Erben
Artikel 8 (S. 109): Wenn die Herrschaft über Kleve an Sachsen fällt und eine der Schwestern ohne Leibeserben verstirbt: Die überlebende Schwester oder deren Nachkommen erhalten den anderen Teil der Zahlung
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 7 (S. 109): Wenn der Herzog von Kleve ohne Leibeserben verstirbt und das Herzogtum an Sibylle, Gattin von Johann Friedrich I. von Sachsen, fällt und diese ebenfalls ohne Leibeserben versterben: Die Nachfolge fällt an die Braut; im ersten Erbfall: 160.000 Florentiner sollen an die Braut und ihre Schwester Amalia oder deren Erben gezahlt werden, Zahlungsregelungen; wenn die Nachfolge an den englischen König fällt: Zahlung von 160.000 Florentinern an Amalia und ihre Erben
iii (S. 109): Beauftragung des Herzogs von Kleve den Vertrag zu verhandeln und abzuschließen, Verhandlungen durch Johann Friedrich von Sachsen, Einverständnis von Maria von Jülich-Kleve-Berg (Mutter des Herzogs und der Braut), Ort, Daten
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 11 (S. 109): Der Herzog von Kleve und der König von England sollen den Vertrag in Briefen bestätigen, zeitliche Regelungen
iii (S. 109): Beauftragung des Herzogs von Kleve den Vertrag zu verhandeln und abzuschließen, Verhandlungen durch Johann Friedrich von Sachsen, Einverständnis von Maria von Jülich-Kleve-Berg (Mutter des Herzogs und der Braut), Ort, Daten
(S. 109): Ratifikation und Bestätigung
Kommentar
Drucknachweis in Artikel unterteilt
Als Datum des Ehevertrages das letztgenannte Datum angegeben (Unterschrift der Beauftragten)
Beauftragte zu den Verhandlungen werden genannt
Nachweise
- Drucknachweis: Brewer, Letters and Papers 14.2, S. 108-109
- Vertragssprache Druck: Englisch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 412. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/412.html.
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