Ehevertrag Nr. 50: Sachsen (Kursachsen) - Dänemark
- Datum der Vertragsschließung: 10. Oktober 1663
- Ort der Vertragsschließung: Kopenhagen
Bräutigam
- Name: Johann Georg, Kurprinz von Sachsen (später Kurfürst Johann Georg III.)
- GND: 102117470
- Geburtsjahr: 1647
- Sterbejahr: 1691
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Konfession: Lutherisch
Braut
- Name: Anne Sophie, Prinzessin von Dänemark
- GND: 120064847
- Geburtsjahr: 1647
- Sterbejahr: 1771
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Konfession: Lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen
- GND: 119100320
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Friedrich III., König von Dänemark
- GND: 118693484
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel (543f.): Im Andenken an alte, oft erneuerte Freundschaft und Verwandtschaft zwischen Dynastien, zum Lob Gottes, zu Mehrung von Freundschaft und Vertrauen zwischen beiden Ländern, zu engerer Vereinigung von Nachkommen beider Seiten, zu Nutzen und Wohlfahrt beider Länder: Eheabrede bekundet
Artikel 1: Einwilligung für Braut erteilt, Eheschließung vereinbart: Termin für Beilager vorbehalten, Überführung der Braut geregelt
Artikel 2: Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut, Zahlung geregelt
Artikel 3: Morgengabe festgelegt: Zahlung und Nutzung geregelt
Artikel 4: Widerlage, Witweneinkünfte, Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte, Witwensitz, Besichtigung der Witwengüter geregelt, Nachbesserung vorbehalten
Artikel 5-6: Witwengüter geregelt: Anweisung und Huldigung, Rechtsstellung und Dienstpflichten von Bediensteten und Untertanen geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten
Artikel 7-8: Besoldung und Bestellung der Bediensteten auf den Witwengütern geregelt
Artikel 9: Bestellung von Kirchen-und Schulbediensteten auf den Witwengütern geregelt, Bestellung von Hofkaplan der Braut geregelt
Artikel 10: Öffnung von Witwengütern gegenüber Dritten, Veräußerung von Witwengütern verboten, Erhaltung von Witwengütern geregelt
Artikel 11-12: Ersatz oder Vertauschung von Witwengütern geregelt
Artikel 13: Nach Tod von Bräutigam: Witwenversorgung festgelegt, Auslieferung von persönlichem Besitz der Braut geregelt
Artikel 14: Bei zweiter Ehe der Braut: Abfindung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift, Verzinsung von Widerlage und Morgengabe geregelt
Artikel 15-16: Nach Tod der Braut nach zweiter Ehe: Rückfall von Morgengabe, Widerlage, ggf. Vererbung von Mitgift, Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt
Artikel 17: Abtretung von Witwengütern geregelt: gegen Auszahlung von Mitgift, Auslieferung von Verschreibungsurkunden geregelt
Artikel 18: Nach Tod von Bräutigam: Haftung der Braut für Schulden von Bräutigam ausgeschlossen
Artikel 19-22: Nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Weiternutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam, Rückfall nach Tod von Bräutigam und Rückzahlung geregelt
Artikel 23: Vererbung von Mitgift und Aussteuer an Kinder geregelt
Artikel 24: Bei Tod von Ehepartner vor Beilager: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt
Esch (553): Einhaltung versprochen
Regelungen über Thronfolge
Artikel 5-6: Witwengüter geregelt: Anweisung und Huldigung, Rechtsstellung und Dienstpflichten von Bediensteten und Untertanen geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten
Konfessionelle Regelungen
Artikel 9: Bestellung von Kirchen-und Schulbediensteten auf den Witwengütern geregelt, Bestellung von Hofkaplan der Braut geregelt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 2: Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut, Zahlung geregelt
Artikel 15-16: nach Tod der Braut nach zweiter Ehe: Rückfall von Morgengabe, Widerlage, ggf. Vererbung von Mitgift, Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt
Artikel 23: Vererbung von Mitgift und Aussteuer an Kinder geregelt
Kommentar
vgl. Erbverzichtserklärung der Braut 03. Oktober 1666 (DNT V, S. 569-574)
Literatur
Brink 2009, S. 209 - Knöfel 2009, S. 158 f. - Laursen in DNT V, S. 527-542
Nachweise
- Drucknachweis: DNT V, S. 543-554
- Vertragssprache Druck: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 50. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/50.html.
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