Ehevertrag Nr. 60: Hessen-Kassel - Schweden
- Datum der Vertragsschließung: 14. März 1715
- Ort der Vertragsschließung: Stralsund
Bräutigam
- Name: Friedrich, Erbprinz von Hessen (später König von Schweden, regierender Landgraf von Hessen-Kassel)
- GND: 118535803
- Geburtsjahr: 1676
- Sterbejahr: 1751
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Konfession: Reformiert
Braut
- Name: Ulrika Eleonora von Schweden (später Königin)
- GND: 123038162
- Geburtsjahr: 1688
- Sterbejahr: 1741
- Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
- Konfession: Lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl, Landgraf von Hessen-Kassel
- GND: 118560050
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Karl XII., König von Schweden
- GND: 118560123
- Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Präambel: Brautwerbung bekundet: aus Liebe von Bräutigam zur Braut – Einwilligung für Braut, Austausch von Eheversprechen, Abschluss von Präliminarvertrag 13./24. Januar 1715 bekundet – Abschluss von Ehevertrag zwischen Verhandlern bekundet: zum Lob Gottes, zur Erhaltung und Stärkung von Einvernehmen und Bündnis zwischen beiden Dynastien
Artikel 1: Eheschließung und kirchliche Trauung vereinbart – lutherische Religionsausübung der Braut zugesichert und geregelt
Artikel 2: Mitgift und Mitgiftzulage festgelegt: Zahlung geregelt, davon Zulage anstelle von Aussteuer und zu Eigentum der Braut
Artikel 3: Widerlage und Witweneinkünfte festgelegt
Artikel 4: Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: für Kleidung und persönlichen Bedarf, Patengeschenke ausgenommen
Artikel 5: Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von Jurisdiktion über Bedienstete geregelt
Artikel 6-7: Witweneinkünfte, Witwensitz und Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte geregelt, zusätzlich zu Nutzung von Morgengabe
Artikel 8: Witweneinkünfte geregelt: ggf. Nachbesserung zugesichert, Auslieferung von Verschreibungsurkunden zugesichert
Artikel 9: Kindererziehung und Versorgung der Kinder geregelt: Indemnität von Witwenversorgung zugesichert
Artikel 10: Persönlicher Besitz der Braut an Mitgiftzulage und Zugewinnen geregelt: Vererbung geregelt
Artikel 11: Zustand und Ausstattung von Witwensitz geregelt
Artikel 12: Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt, Anweisung an Braut geregelt, Bergwerke, Herrschaftrechte, Steuern und Abgaben und Kirchenvisitationen ausgenommen – Schutz von Witwengütern geregelt
Artikel 13: Witwengüter geregelt: Bestellung von Kirchen und Schulbediensteten geregelt
Artikel 14: Witwengüter geregelt: Öffnung und Entfremdung an Dritte und Bündnisse mit Dritten verboten – Erhaltung von Witwengütern und Witwensitz geregelt – Schuldenhaftung geregelt
Artikel 15: Ersatz von Witwensitz und Witwengütern im Schadensfall geregelt
Artikel 16: Aufbesserung von Witwengütern vorbehalten
Artikel 17-19: Bei zweiter Ehe oder Abzug der Braut im Witwenstand ins Ausland: ggf. Ablösung von Witweneinkünften geregelt, Vererbung von Mitgift, Widerlage, Morgengabe und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Abtretung von Witwengütern geregelt, Rückfall von Mitgift und Widerlage nach Tod der Braut ohne Kinder geregelt
Artikel 20: Schuldenhaftung für Schulden während der Ehe geregelt
Artikel 21-24: Nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Nutzung von Mitgift und Nachlass der Braut durch Bräutigam, Rückfall nach Tod von Bräutigam geregelt, Witwengüter als Pfand eingesetzt, Rückzahlung geregelt
Artikel 25: Vererbung von Mitgift, Widerlage und Nachlass der Braut an Kinder und Nachkommen geregelt
Artikel 26: Bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag zugesichert – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt
Artikel 27: Ratifikation geregelt
Konfessionelle Regelungen
Artikel 1: Lutherische Religionsausübung der Braut zugesichert und geregelt
Artikel 12: Kirchenvisitation auf Witwengütern geregelt
Artikel 13: Bestellung von Kirchen und Schulbediensteten auf Witwengütern geregelt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 17-19: Bei zweiter Ehe oder Abzug der Braut im Witwenstand ins Ausland: Vererbung von Mitgift, Widerlage Morgengabe und Nachlaß der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt
Artikel 25: Vererbung von Mitgift, Widerlage und Nachlass der Braut an Kinder und Nachkommen geregelt
Artikel 26: Bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag zugesichert – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 27: Ratifikation geregelt
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Konvention über Hilfstruppen 20/31. Januar 1715
Konvention über Hilfstruppen 08. April 1718
Literatur
Rangström 2010, S. 210-223.
Nachweise
- Archivexemplar: Stockholm, Riksarkivet, Konungahusens urkunder, 44 Urkunder rörande arvprins Fredriks af Hessen och prinsessan Ulrika Eleonoras giftermål 1714 – 1715, nr. 44 d Giftermålskontrakt
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://sok.riksarkivet.se/bildvisning/R0001256_00001
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 60. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/60.html.
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