Ehevertrag Nr. 89: Frankreich - Bayern
- Datum der Vertragsschließung: 1679-12-20
- Ort der Vertragsschließung: München
Bräutigam
- Name: Ludwig, Dauphin von Frankreich (Louis)
- GND: 119209853
- Geburtsjahr: 1661
- Sterbejahr: 1711
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Maria Anna Victoria von Bayern
- GND: 120251922
- Geburtsjahr: 1660
- Sterbejahr: 1690
- Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Ludwig XIV., König von Frankreich
- GND: 118816829
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: Vater
- Name: Maria Theresia von Spanien
- GND: 119150182
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: Mutter
- Name: Ludwig, Dauphin von Frankreich (Louis)
- GND: 119209853
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Maximilian Philipp
- GND: 118782711
- Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
- Verhältnis: Onkel
Vertragsinhalt
[Prä] – zur Fortsetzung des Glücks der Völker unter seiner Krone durch Thronfolger: Entschluss des Bräutigamvaters zu Eheschließung bekundet – Brautwahl des Bräutigamvaters bekundet: wegen Tugend, standesgemäßer Qualitäten und hoher Abstammung der Braut – Entsendung von Verhandlern nach München, Aufsetzung von Ehevertrag bekundet – Einwilligung von Bräutigamvormund bekundet: als Vormund und mit Zustimmung des Kurfürsten, als ehrliche Antwort auf hohe Wertschätzung des Bräutigamvaters zum Haus Bayern, zur Fortsetzung des guten Einvernehmens und der Freundschaft zwischen Frankreich und Bayern durch Eheschließung als geeignetes Mittel – Vertragsabschluss bekundet (419-421)
1 – Eheschließung vereinbart: nach Erlangung von Dispens des Papstes, nach katholischem Ritus, in München, kirchliche Trauung nach Überführung der Braut nach Frankreich geregelt
2 - Erbverzicht der Braut geregelt – Mitgift und Aussteuer festgelegt: Zahlung geregelt
3 – Anlage und Verzinsung von Mitgift geregelt: ggf. Auszahlung an Braut zugesichert
4 – Brautjuwelen festgelegt. zu erblichem Besitz der Braut
5 – Witweneinkünfte festgelegt, Witwengüter geregelt: Nutzungsrechte und Verwaltung während Witwenzeit geregelt
6 – Unterhalt für Braut und ihren Hofstaat während der Ehe geregelt
7 – Eheschließung durch Prokurator des Bräutigams und Überführung der Braut geregelt
8 – nach Tod von Bräutigam: Abzugsrecht der Braut während Witwenzeit ins Ausland mit Hofstaat und persönlichem Besitz zugesichert, Witwenversorgung geregelt
9 – Einholung von Zustimmung des Papstes geregelt – Ratifikation geregelt
Konfessionelle Regelungen
Eheschließung vereinbart: nach Erlangung von Dispens des Papstes, nach katholischem Ritus - 1
Einholung von Zustimmung des Papstes geregelt - 9
Erbrechtliche Regelungen
Erbverzicht der Braut geregelt - 2
Brautjuwelen festgelegt. zu erblichem Besitz der Braut - 4
Externe Instanzen beteiligt
Dispens und Zustimmung des Papstes erwähnt - 1, 9
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Ratifikation geregelt - 9
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Subsidienvertrag von München 31.05.1678
Literatur
Kerautret 2010 Tradition, S. 201
Nachweise
- Drucknachweis: CTS 15, S. 419-425
- Vertragssprache Druck: Französisch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 89. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/de/vertraege/89.html.
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