Marriage contract no. 158: Savoyen-Nemours - Lothringen
- Date of contract conclusion: 14. April 1618
- Place of contract conclusion: Brüssel
Groom
- Name: Heinrich I. von Savoyen, Herzog von Nemours
- GND: 138302626
- Year of Birth: 1572
- Year of Death: 1632
- Dynasty: Savoyen
- Confession: Katholisch
Actors of the Groom
- Name: Heinrich I. von Savoyen, Herzog von Nemours
- GND: 138302626
- Dynasty: Savoyen
- Relationship: selbst
Actors of the Bride
- Name: Karl II. von Lothringen, Herzog von Aumale
- GND: 1194875734
- Dynasty: Lothringen
- Relationship: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1: Eheschließung zum nächsten möglichen Zeitpunkt vereinbart, Erbrechte Annas auf mütterliches Erbe werden durch die Eheschließung nicht beeinträchtigt
Artikel 2: Schenkung Herzog Karls an Anna 01. Dezember 1616, einschließlich alle seine Besitzungen in Frankreich bestätigt: zuzüglich Übertragung aller mütterlichen Rechts- und Erbansprüche auf Anna
Artikel 3: Besitz- und Gütergemeinschaft des Ehepaars vereinbart: ausgenommen bleiben Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, Besitz- und Gütergemeinschaft umfasst auch von Anna und Heinrich in die Ehe als Mitgift und Widerlage eingebrachte Geldsummen
Artikel 4: umfangreiche Regelungen bezüglich der Vererbung des Besitzes der Eheleute, sowohl für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen, als auch im Fall, dass sie kinderlosen bleibt
Artikel 5: Verrechnung eingebrachter Schulden geregelt, Status der Besitz- und Gütergemeinschaft bei Tod eines der Ehepartner geregelt
Artikel 6: Zugewinne aus Verkäufen und Veräußerungen mobiler und immobiler Besitztümer der Eheleute fließen in die Besitz- und Gütergemeinschaft zurück
Artikel 7: Leibgedinge bzw. Witwengüter, Witwensitz samt Ausstattung und Witwenversorgung geregelt
Artikel 8: Anna wird freigestellt, ob sie nach dem Tod ihres Ehemanns dessen Anteile an der Gütergemeinschaft übernimmt; falls sie es verweigert: kein Rückfall der von ihr in die Ehe eingebrachten Geldsumme, sie erhält dann nur, was ihr durch Erbe, Schenkung etc. zusteht
Artikel 9: Rechte der Erben Heinrichs und lebenslanger Nießnutz Annas an Witwengütern geregelt
Artikel 10: Vererbung von Annas lothringischem Titel an zweiten Sohn, der aus der Ehe hervorgeht, geregelt; Regelung, falls dieser zweite Sohn verstirbt
Artikel 11: ausdrückliche Zustimmung des Königs von Frankreich und der Erzherzöge von Österreich bekundet
Artikel 12: Einholung der Zustimmung des Herzogs von Savoyen geregelt
Artikel 13: am Vertrag beteiligte Parteien unterstellen sich der Jurisdiktion des Parlaments von Paris sowie der Prevosté und Vicomté von Paris
Regelungen über Thronfolge
Artikel 10: Vererbung von Annas lothringischem Titel an zweiten Sohn, der aus der Ehe hervorgeht, geregelt; Regelung, falls dieser zweite Sohn verstirbt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 1: Eheschließung zum nächsten möglichen Zeitpunkt vereinbart, Erbrechte Annas auf mütterliches Erbe werden durch die Eheschließung nicht beeinträchtigt
Artikel 2: Schenkung Herzog Karls an Anna 01. Dezember 1616, einschließlich alle seine Besitzungen in Frankreich bestätigt: zuzüglich Übertragung aller mütterlichen Rechts- und Erbansprüche auf Anna
Artikel 4: umfangreiche Regelungen bezüglich der Vererbung des Besitzes der Eheleute, sowohl für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen, als auch im Fall, dass sie kinderlosen bleibt
Artikel 9: Rechte der Erben Heinrichs und lebenslanger Nießnutz Annas an Witwengütern geregelt
Artikel 10: Vererbung von Annas lothringischem Titel an zweiten Sohn, der aus der Ehe hervorgeht, geregelt; Regelung, falls dieser zweite Sohn verstirbt
Ständische Instanzen beteiligt
Artikel 13: am Vertrag beteiligte Parteien unterstellen sich der Jurisdiktion des Parlaments von Paris sowie der Prevosté und Vicomté von Paris
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 11: ausdrückliche Zustimmung […] der Erzherzöge von Österreich bekundet Artikel 12: Einholung der Zustimmung des Herzogs von Savoyen geregelt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 1: Genehmigung der Eheschließung durch französischen Königs erwähnt […]
Kommentar
Heinrich: vgl. Europ. Stammtf. NF II, 195 - Anna: vgl. Europ. Stammtf. NF I:2, 210B Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:2, S. 310-312
- Vertragssprache Druck: Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263086r/f320
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 158. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/158.html.
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