Marriage contract no. 335: Toskana - Sizilien
- Date of contract conclusion: 9. August 1790
- Place of contract conclusion: Neapel
Groom
- Name: Ferdinand III., Großherzog der Toskana
- GND: 118571877
- Year of Birth: 1747
- Year of Death: 1792
- Dynasty: Habsburg-Lothringen
- Confession: Katholisch
Bride
- Name: Luisa Maria von Bourbon-Sizilien
- GND: 104201649
- Year of Birth: 1773
- Year of Death: 1802
- Dynasty: Bourbon-Anjou
- Confession: Katholisch
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure; Zweck der Ehe; Nennung der bevollmächtigten Beamten
Artikel 1: Beiderseitiger Wille zur Ehe bekundet; päpstlicher Dispens erteilt
Artikel 2: Ehe erfolgt per procurationem in Neapel
Artikel 3: Nach der Hochzeitszeremonie wird der zeitliche Rahmen der Abreise der Braut festgelegt
Artikel 4: Mitgift geregelt: in Höhe von 200.000 Gulden; Ausstattung geregelt
Artikel 5: Die Mitgift wird um weitere 60.000 Gulden erhöht; Anlage geregelt; Regelung zum Verbleib der Mitgift bei Tod eines Heiratspartners
Artikel 6: Erbverzicht der Braut geregelt
Artikel 7: Eine Sekundogenitur im Großherzogtum Toskana soll eingerichtet werden; Mehrere Urkunden, die dessen Einrichtung stützen, werden zitiert; Unterhalt der Braut geregelt: Handgeld in Höhe von 30.000 Gulden; Stallungen Dienerschaft und Tafel der Braut müssen nicht von diesem bezahlt werden
Artikel 8: Morgengabe in Höhe von 30.000 Gulden festgelegt
Artikel 9: Leibgedinge der Braut geregelt: Im Fall des Todes des Bräutigams erhält die Witwe 60.000 Gulden jährlich
Artikel 10: Witwensitz geregelt: Freie Wahl der Braut; Ausstattung geregelt
Artikel 11: Stirbt die Braut vor dem Bräutigam: Nutzungsrecht des Bräutigams an der Mitgift; im Fall, dass keine Erben gezeugt wurden, darf die Braut über ein Drittel der Mitgift testamentarisch verfügen
Artikel 12: Stirbt die Braut vor dem Bräutigam ohne gemeinsame Kinder: Rückfall der Mitgift auf den nächsten Erben; die Erhöhung der Mitgift fällt an den Bräutigam
Artikel 13: Stirbt der Bräutigam ohne männliche gemeinsame Erben, aber mit Töchtern, so werden diese vom Haus Österreich versorgt
Artikel 14: Ratifizierung des Vertrags geregelt; Datum, Ort, Siegel und Unterschriften
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 6: Erbverzicht der Braut geregelt
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 1: Päpstlicher Dispens erteilt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 14: Ratifizierung des Vertrags geregelt; Datum, Ort, Siegel und Unterschriften
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 2129
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 335. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/335.html.
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