Marriage contract no. 377: Anhalt-Zerbst - Oldenburg
- Date of contract conclusion: 1612-04-21
- Place of contract conclusion: Hildesheim
Groom
- Name: Rudolf von Anhalt-Zerbst
- GND: 115710264
- Year of Birth: 1576
- Year of Death: 1621
- Dynasty: Askanier (Anhalt-Zerbst)
- Confession: reformiert
Bride
- Name: Magdalena von Oldenburg
- GND: /
- Year of Birth: 1585
- Year of Death: 1657
- Dynasty: Oldenburg
- Confession: lutherisch
Actors of the Groom
- Name: selbst
- GND: 115710264
- Dynasty: Askanier (Anhalt-Zerbst)
- Relationship: selbst
Actors of the Bride
- Name: Anton Günther von Oldenburg
- GND: 118736183
- Dynasty: Oldenburg
- Relationship: Bruder
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Heiratspartner und Akteure; Konsens der Mutter; gegenseitige Versprechen zur Ehe
1 – Mitgift geregelt: 20000 Reichstaler, Bezahlung geregelt; Aussteuer garantiert
2 – Erbverzicht der Brut geregelt
3 – Widerlage in Höhe von 20000 Reichstalern; Anlage von Mitgift und Widerlage auf dem Amt Coswig; Leibgedinge von 4000 Gulden; 200 Reichstaler Morgengabe jährlich aus den Gütern zu erwirtschaften; Ersatz aus anderen Ämtern, falls Coswig zu Erwirtschaftung der Summen nicht ausreichen sollte
4 – Huldigungen der Untertanen auf dem Wittum geregelt
5 – Reparatur und Ersatz des Wittums geregelt
6 – Besichtigung des Wittums geregelt
7 – Sitz der Witwe bei Mängeln und Seuchen im Wittum geregelt
8 – Tod der Braut vor dem Bräutigam ohne Leibeserben geregelt: Rückfall der Mitgift; Wittum als Pfand
9 – Vererbung von Mitgift bei vorhandenen Leibeserben geregelt
10 – Tod des Bräutigams vor der Braut geregelt: Antritt des Wittums
11 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Möglichkeit der Auslöse des Wittums; Vererbung bei Kindern aus weiteren Ehen geregelt
12 – Belastungsverbot für das Leibgedinge
13 – Inventar des Leibgedinge geregelt
14 – Reservata des Bräutigams bezüglich des Wittums
15 – der Bräutigam holt die Einwilligung seines Bruders zum Wittum bis vor dem Beilager ein
16 – Erbschaften von Paraphernalien von der Mutter und Schwestern der Braut sind möglich
17 – Vertrag ist von den Ehepartnern und den Brüdern des Bräutigams Hans Georg, Christian, August und Ludwig zu unterschreiben; Datum, Unterschriften und Siegel
Erbrechtliche Regelungen
2 – Erbverzicht der Brut geregelt
8 – Tod der Braut vor dem Bräutigam ohne Leibeserben geregelt: Rückfall der Mitgift; Wittum als Pfand
9 – Vererbung von Mitgift bei vorhandenen Leibeserben geregelt
11 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Möglichkeit der Auslöse des Wittums; Vererbung bei Kindern aus weiteren Ehen geregelt
16 – Erbschaften von Paraphernalien von der Mutter und Schwestern der Braut sind möglich
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
17 – Vertrag ist von den Ehepartnern und den Brüdern des Bräutigams Hans Georg, Christian, August und Ludwig zu unterschreiben; Datum, Unterschriften und Siegel
Nachweise
- Archivexemplar: NLA OL, 20 Urk, Nr. 683
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 377. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/377.html.
@misc{ Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit,
title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. 377},
url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/377.html}
}