Marriage contract no. 62: Hessen-Kassel - Dänemark
- Date of contract conclusion: 25. August 1766
- Place of contract conclusion: Frederiksborg
Groom
- Name: Karl, Landgraf von Hessen-Kassel, Statthalter von Norwegen (später Statthalter von Schleswig-Holstein)
- GND: 119356392
- Year of Birth: 1744
- Year of Death: 1836
- Dynasty: Hessen (Kassel)
- Confession: Evangelisch-Reformiert
Bride
- Name: Louise, Prinzessin von Dänemark
- GND: 1024872777
- Year of Birth: 1750
- Year of Death: 1831
- Dynasty: Oldenburg (Dänemark)
- Confession: Evangelisch-Lutherisch
Actors of the Groom
- Name: Maria von Großbritannien und Hannover, verheiratete Landgräfin von Hessen-Kassel
- GND: 101335740X
- Dynasty: Welfen
- Relationship: Mutter
Actors of the Bride
- Name: Christian VII., König von Dänemark
- GND: 118930915
- Dynasty: Oldenburg (Dänemark)
- Relationship: Bruder
Vertragsinhalt
[Prä] – zur Erneuerung und Befestigung von Verwandtschaft und Freundschaft zwischen Dynastien: Eheabrede und Vertrag bekundet (206f.)
1 – Eheversprechen für Braut und Bräutigam ausgetauscht
2 – Aussteuer geregelt
3 – Unterhalt für Braut und ihre männlichen Nachkommen festgelegt: bis zur Thronbesteigung von Bräutigam und dessen männlichen Nachkommen in Hessen, Verfügung durch Bräutigam geregelt
4 – nach Thronbesteigung von Bräutigam oder dessen männlichen Erben in Hessen: reguläre Mitgift, Morgengabe, Unterhalt für Braut, Witweneinkünfte und Witwensitz zugesichert nach Vorbild von Ehevertrag Hessen – Dänemark 1757
5 – nach Tod der Braut ohne männliche Nachkommen: lebenslange Nutzung des Unterhaltsgeldes durch Bräutigam, Rückfall nach Tod des Bräutigams geregelt, ggf. Auszahlung von Mitgift an Töchter der Braut geregelt
6 – lutherische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt – Kindererziehung geregelt: reformierte Erziehung für Söhne, lutherische Erziehung für Töchter vorgeschrieben, nach Vorbild des Ehevertrages Hessen-Dänemark 1757
7 – Erbverzicht der Braut geregelt: nach dänischem Hausrecht, auf väterliches und mütterliches Erbe, mit Zustimmung von Bräutigam nach erlangter Volljährigkeit
Regelungen über Thronfolge
Unterhalt für Braut und ihre männlichen Nachkommen festgelegt: bis zur Thronbesteigung von Bräutigam und dessen männlichen Nachkommen in Hessen - 3
Konfessionelle Regelungen
lutherische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt – Kindererziehung geregelt: reformierte Erziehung für Söhne, lutherische Erziehung für Töchter vorgeschrieben, nach Vorbild des Ehevertrages Hessen-Dänemark 1757 - 6
Erbrechtliche Regelungen
Erbverzicht der Braut geregelt: nach dänischem Hausrecht, auf väterliches und mütterliches Erbe, mit Zustimmung von Bräutigam nach erlangter Volljährigkeit - 7
nach Tod der Braut ohne männliche Nachkommen: lebenslange Nutzung des Unterhaltsgeldes durch Bräutigam, Rückfall nach Tod des Bräutigams geregelt, ggf. Auszahlung von Mitgift an Töchter der Braut geregelt –5
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Ehevertrag Hessen-Kassel - Dänemark 1757 erwähnt - 4, 6
Literatur
Jäger/Burmeister 2010, S. 70f.
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Drucknachweis: CTS 43, S. 401-408 nach DT, S. 206-211
- Vertragssprache Druck: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 62. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/62.html.
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